Senat-Gutachten

Berliner Neutralitätsgesetz verfassungskonform

Einem Gutachten zufolge ist das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungskonform. Es wurde vom Bildungssenat in Auftrag gegeben. Eine Änderung des Gesetzes sei weder geboten noch empfohlen.

Der Berliner Senat hält trotz mehrerer Klagen am Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Schulen fest. Schule solle ein neutraler Lernort bleiben, sagte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Donnerstag in Berlin bei der Vorstellung eines Rechtsgutachtens zur Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes.

Darin heißt es, das Gesetz aus dem Jahr 2005 sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt, eine Änderung sei weder geboten noch zu empfehlen. Das gesetzliche Verbot für Lehrkräfte, an Schulen auffallende religiös geprägte Kleidungsstücke oder deutlich sichtbare weltanschaulich religiöse Symbole zu tragen, verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Auch europäische Normen oder Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes würden nicht verletzt, sagte Rechtsprofessor Wolfgang Bock.

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Weiter heißt es in dem 122 Seiten langen Rechtsgutachten, die an allgemeinbildenden Schulen durch muslimische Jungen und junge Männer verbreitete „islamische Religionskultur“ führe etwa wegen entsprechender Kleidungsgebote zu Konflikten und Auseinandersetzungen. Diese behindere das ungehinderte Lernen in der Schule und störe den Schulfrieden.

Erfolgreiche Klagen gegen Gesetz

Das umstrittene Berliner Neutralitätsgesetz untersagt Lehrkräften, Polizisten sowie Justizbediensteten, religiöse Symbole offen sichtbar im Dienst zu tragen. Das gilt für das Kopftuch ebenso wie ein christliches Kreuz oder eine jüdische Kippa. Damit soll die staatliche Neutralität gewährleistet werden.

Anlass, das Gutachten in Auftrag zu geben, war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte sich damals gegen ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen ausgesprochen. In der Folge musste das Land Berlin in mindestens drei Fällen Schadensersatz an abgelehnte Bewerberinnen zahlen, die nicht ohne Kopftuch an allgemeinbildenden Schulen unterrichten wollten. Ein Fall liegt beim Bundesarbeitsgericht zur Entscheidung vor. (epd/mig)