Verfassungswidrig

Kritik am Asyl- und Abschieberecht reißt nicht ab

Die Kritik an den geplanten Gesetzesänderungen im Asyl- und Abschieberecht reißt nicht ab. Das Menschenrechts-Institut fordert den Bundestag auf, die Migrations-Gesetze im Bundestag abzusetzen. Den Grünen zufolge sind die geplanten Änderungen verfassungswidrig.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt vor einer übereilten Verabschiedung des Migrations-Gesetzespakets der Regierungskoalition. Das Institut empfiehlt dem Bundestag, die Abstimmung abzusetzen. Nach Ansicht der Grünen ist das Gesetzespaket der großen Koalition zu Fachkräfteeinwanderung, Asyl und Abschiebung in Teilen nicht mit den Grundrechten und der Verfassung vereinbar.

Die Beschleunigung und Verdichtung der Gesetzgebungsverfahren machten eine „der Schwere der Grundrechtseingriffe angemessene parlamentarische Auseinandersetzung mit den Gesetzentwürfen nicht möglich“, kritisieren die Menschenrechtler des Instituts. So würden mit dem sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz die Voraussetzungen für Abschiebehaft erheblich abgesenkt. Das Trennungsgebot zwischen Straf- und Abschiebungsgefangenen werde aufgehoben und die Gewährleistung eines menschwürdigen Existenzminimums für eine Gruppe von Flüchtlingen infrage gestellt. Auch Kinder seien von den Verschärfungen betroffen.

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Das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ sieht unter anderem vor, Flüchtlingen die Sozialleistungen zu streichen, die in einem anderen EU-Land anerkannt sind, damit sie Deutschland verlassen. Bei Kindern soll die Altersgrenze, ab der zur erkennungsdienstlichen Behandlung Fingerabdrücke genommen werden, von 14 auf sechs Jahre gesenkt werden.

Grüne: Migrationsgesetze verletzen Grundrechte

Die migrationspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat, sagte dem „Evangelischen Pressedienst“ in Berlin, insbesondere das sogenannte „Geordnete Rückkehr-Gesetz“ von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei in Teilen „verfassungsrechtlich höchst bedenklich“.

Polat sagte mit Blick auf die Regelung, wonach künftig Flüchtlinge auch in normalen Gefängnissen in Abschiebehaft genommen werden können: „Menschen die keine Straftaten begangen haben, sollen in regulären Haftanstalten untergebracht werden.“ Das widerspreche dem Europarecht, das ein Trennungsgebot von Straf- und Abschiebehaft vorsehe.

Ein ganzer „Katalog von Entrechtung und Inhumanität“ ziehe sich durch die Gesetze der Koalition, kritisierte Polat. So sollten etwa Menschen, die bereits in einem anderen EU-Land als Flüchtlinge anerkannt seien, die Leistungen in Deutschland weitgehend gestrichen werden, um sie zum Gehen zu zwingen. Zugleich gebe es aber höchstrichterliche Urteile gegen die Rücküberstellungen von Geflüchteten etwa nach Ungarn, Rumänien oder Griechenland.

Das wichtigste Ziel der Bundesregierung sei, Menschen, die nur geduldet sind, konsequent abzuschieben. Gleichzeitig versuche man aber, Flüchtlingen, die nicht abgeschoben werden – wie etwa der großen Gruppe der Afghanen – ein Bleiberecht zu ermöglichen. Die Gesetze höben sich damit zum Teil gegenseitig auf, sagte Polat.

Es könne nicht um eine Trennung von legaler und illegaler Einwanderung gehen, sondern nur darum, eine sinnvolle Flüchtlings- und Einwanderungspolitik zu gestalten und auch einen Spurwechsel zu ermöglichen für Flüchtlinge, die in Deutschland bleiben. Die Wirtschaft und die Gesellschaft seien bereit, die Menschen zu integrieren, erklärte Polat.

Die Gesetze der Koalition sollen am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Union und SPD hatten sich Anfang der Woche auf letzte Änderungen verständigt. Im Kern sollen die Einwanderung von Fachkräften erleichtert und im Gegenzug die Abschiebung abgelehnter Flüchtlinge verschärft werden. (epd/mig)