Medienkritik

Experten kritisieren Nennung von Herkunftsländern bei Straftätern

Seit der Kölner Silvesternacht wird die ausländische Herkunft von Tatverdächtigen in Medien sehr viel häufiger genannt – oft völlig unnötig, kritisieren Experten. Auf der anderen Seite sei nie von einem „deutschen Strafverdächtigen“ die Rede.

Zu einem vorsichtigeren Umgang mit der Nennung des Migrationshintergrundes von Straftätern hat der Verein „Neue Deutsche Medienmacher“ Journalisten aufgerufen. Die Herkunft von Straftätern werde in der Berichterstattung oft völlig unnötig genannt, kritisierte die Vorsitzende des Vereins, Sheila Mysorekar, Ende vergangener Woche auf einer Veranstaltung in Köln. Die „Neuen Deutsche Medienmacher“ sind ein Zusammenschluss von Medienschaffenden unterschiedlicher kultureller und sprachlicher Wurzeln, die Diversität und Vielfalt in Deutschland sichtbarer machen wollen.

„Herkunft und Religion werden oft als Begründung für die Straftat in den Vordergrund gestellt“, kritisierte Mysorekar. So sei etwa häufig von einem „türkischen Messerstecher“ zu lesen. Wenn ein Täter keinen Migrationshintergrund habe, sei aber im Umkehrschluss nie von einem „deutschen Strafverdächtigen“ die Rede.

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Herkunft wird häufiger genannt

Sie riet dazu, bei der Berichterstattung über Bagatelldelikte wie etwa Taschendiebstähle generell auf die Nennung der Herkunft zu verzichten. Bei der Berichterstattung über besonders schwere Straftaten, über die detailliert berichtet werde, lasse es sich dagegen oft nicht vermeiden, auch die „ethnische oder religiöse Herkunft“ von Tätern zu nennen: „Die Frage ist jedoch, in welcher Form dies geschieht.“

Nach der Kölner Silvesternacht sei die Herkunft von Tatverdächtigen von Medien tatsächlich sehr viel häufiger genannt worden als zuvor, sagte der Kommunikationswissenschaftler Hans-Bernd Brosius von der Ludwig-Maximilians-Universität München, der dies in einer im Jahr 2017 veröffentlichten Studie nachwies. Die Kölner Silvesternacht habe mit negativen wie positiven Auswirkungen katalysiert, was seit der Zuwanderungswelle im Jahr 2015 im gesellschaftlichen Bewusstsein latent vorhanden gewesen sei: „Hätte es die Silvesternacht nicht gegeben, wäre es ein anderes Ereignis mit ähnlichem Effekt gewesen.“

Journalismus hat Deutungshoheit verloren

Zu einer verantwortungsvollen Berichterstattung rief der WDR-Redakteur Torsten Beerman auf, der für den WDR in einer Arbeitsgruppe Leitlinien zum Thema Herkunftsnennung erarbeitet hat: „Das Grundargument für uns ist die Relevanz: Ist die Herkunft wichtig, um den Fall zu verstehen?“ Man solle sich stets die Frage stellen, ob man die Herkunft auch dann nennen würde, wenn der Tatverdächtige etwa Norweger sei und nicht Syrer. „Grundsätzlich gilt: „Wir müssen nicht alles berichten, was wir wissen“, sagte er auf der Podiumsdiskussion des „Mediendienstes Integration“.

Nach Ansicht des Kommunikationswissenschaftler Brosius hat der Journalismus jedoch längst seine Deutungshoheit verloren: „Über die sozialen Medien kann sich jeder sehr schnell über die Herkunft eines Verdächtigen informieren.“ Journalismus sei für die Gesellschaft unverzichtbar und wichtig. „Und deshalb brauchen wir viele und unterschiedliche Journalisten, die unterschiedlich berichten.“

„Begründetes öffentliches Interesse“

Laut Kodex des Deutschen Presserats (Richtlinie 12.1) ist ein „begründetes öffentliches Interesse“ Voraussetzung dafür, die Herkunft von Tätern oder Verdächtigen zu erwähnen. Ziel der Richtlinie ist, „Menschen davor zu schützen, für das Fehlverhalten einzelner Mitglieder ihrer Gruppe unbegründet öffentlich in Mithaft genommen zu werden“, wie das Selbstkontrollgremium erläutert.

Die Richtlinie ist seit der Flüchtlingskrise von 2015 in der Diskussion. 2017 war sie auf Initiative von Printmedien geändert worden; vorher war ein „begründbarer Sachbezug“ zur Herkunftsnennung erforderlich. Die alte Praxis war vor allem im Zuge der Berichterstattung über die sexuellen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht 2015/16 in die Kritik geraten. Unter dem Schimpfwort „Lügenpresse“ wurden Journalisten beschuldigt, die Herkunft ausländischer Täter bewusst zu verschweigen. (epd/mig)