Bayern verlängert Modellversuch

Islam-Unterricht soll Radikalisierung vorbeugen

Bayern hat den Modellversuch „Islamischer Unterricht“ um zwei Jahre verlängert. Der Unterricht wird in staatlicher Verantwortung mit staatlichen Lehrkräften durchgeführt. Er soll einen Beitrag zur Prävention vor Radikalisierungstendenzen leisten.

Der Modellversuch „Islamischer Unterricht“ in Bayern wird um zwei Jahre verlängert. Das Kabinett hat am Dienstag beschlossen, den Modellversuch innerhalb von zwei Jahren in ein Wahlpflichtfach umzuwandeln. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärte, er sei vom Islamischen Unterrichts überzeugt. „Es geht darum, jungen Menschen eine reflektierte Auseinandersetzung mit ihrem Glauben zu ermöglichen und diese nicht den Koranschulen der Moscheen zu überlassen“, erklärte er in München.

Der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, Ludwig Spaenle (CSU), sprach von einem „Beitrag zur Bekämpfung des islamistischen Antisemitismus. Der Islamische Unterricht in staatlicher Verantwortung ermögliche die Auseinandersetzung junger Muslime mit ihrer Religion „und zwar auf dem Boden der Bayerischen Verfassung und des Grundgesetzes“. Die Integrationsbeiräte in Bayern nannten das Schulfach integrationsfördernd und von großer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.

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Islam-Unterricht gegen Radikalisierung

Bei dem Projekt handele es sich um ein staatliches Angebot, das muslimischen Schülern in deutscher Sprache Wissen über die islamische Religion sowie eine Werteorientierung entsprechend des Grundgesetzes und der Verfassung vermitteln wolle, hieß es. Aktuell nehmen 16.500 Schüler an 349 Schulen daran teil. Das Projekt existiert seit dem Schuljahr 2009/2010 und läuft laut Mitteilung bis zum Ende des aktuellen Schuljahres 2018/2019.

Der Unterricht wird, wie der Ethikunterricht, in staatlicher Verantwortung mit staatlichen Lehrkräften durchgeführt. Er kombiniert weltanschaulich-religiös neutrale Islamkunde mit Werteerziehung. Den Schülern werden auch Informationen über andere Religionen gegeben. „Das heißt, es geht beim ‚Islamischen Unterricht‘ nicht um religiöse Einübung“, heißt es in der Mitteilung des Kabinetts. Der Islamische Unterricht leiste einen Beitrag zur Integration der muslimischen Schüler und ebenso zur „Prävention vor Radikalisierungstendenzen“.

Verfassungsrechtliche Fragen

Für die Überleitung des Modellversuchs in ein Wahlpflichtfach ist ein Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen und die Klärung noch offener verfassungsrechtlicher Fragen würden „einige Zeit“ in Anspruch nehmen.

Islamischen Religionsunterricht gibt es in unterschiedlichen Modellen auch in anderen Bundesländern. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wird solch ein Angebot seit 2012 im Rahmen eines Modellversuchs an Grund- und weiterführenden Schulen gemacht. Landesweit nehmen daran inzwischen rund 21.000 der insgesamt 415.000 muslimischen Schülerinnen und Schüler teil.  (epd/mig)