Weniger Klagen

Bundesverwaltungsgericht bei Asylverfahren über den Berg

Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig blieben 2018 weniger Verfahren liegen, auch die Zahl der Asylklagen nahm ab. In drei Wochen steht eine echte Neuerung ins Haus: Dann sollen erstmals Bilder einer Urteilsverkündung im Fernsehen zu sehen sein.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im vergangenen Jahr einen Rückgang der Verfahren zum Asylrecht verzeichnet. Die Zahl der Beschwerde- und Revisionsverfahren sank von 121 im Jahr 2017 auf 94 im Folgejahr, wie Gerichtspräsident Klaus Rennert am Mittwoch in Leipzig erklärte. Nach dem starken Anstieg der vergangenen Jahre in allen drei Instanzen liege die Zahl der Erledigungen inzwischen über den Neueingängen. Man könne also davon ausgehen, „dass der Berg abgebaut wird, aber das wird drei Jahre dauern oder vier“, sagte Rennert.

Insgesamt konnte das Bundesgericht 2018 den Bestand an anhängigen Verfahren demnach um knapp 100 auf 685 senken. Zuletzt waren an dem Gericht mit 688 im Jahr 2014 ähnlich wenige Verfahren anhängig gewesen. 1.344 Verfahren gingen 2018 neu ein – 115 weniger als ein Jahr zuvor. Mit 1.441 wurden 34 Verfahren mehr erledigt als 2017.

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Die durchschnittliche Dauer von Revisionsverfahren stieg den Angaben nach von gut zwölf Monaten im Jahr 2017 auf rund 14,5 Monate im vergangenen Jahr. Bei den Beschwerdeverfahren ging die Dauer von rund fünf auf knapp unter vier Monate zurück.

Hoher Anteil an komplexen Verfahren

Das Bundesverwaltungsgericht verzeichne von allen Bundesgerichten in Deutschland die deutlich niedrigsten Eingangszahlen, erklärte Rennert. Dies sei jedoch wenig aussagekräftig, da es die zwölf Senate in Leipzig mit einem vergleichsweise sehr hohen Anteil an hochkomplexen Verfahren zu tun hätten.

So binden laut Rennert allein die sogenannten A-Verfahren, bei denen das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist, etwa 30 Prozent der Arbeitskraft der Richter. Dazu zählen unter anderem Entscheidungen über Vereinsverbote, Planfeststellungsverfahren zu staatlichen Infrastrukturprojekten und terroristische Gefährder.

NPD-Mitgliedschaft und Waffenbesitz

Insbesondere im Bereich des Fernstraßenbaus seien 2018 unerwartet viele neue Verfahren eingegangen, sagte der Gerichtspräsident. Ihre Zahl stieg von 13 auf 27 um mehr als das Doppelte. Auch bei Klagen zu Eisenbahnen habe man, einen „Akzent“ verzeichnet, sagte Rennert weiter. Dies seien „kleine Zahlen, aber große Verfahren“, erklärte er. Nicht selten seien die zuständigen Richter bis zu sechs Monate lang mit einem Verfahren beschäftigt.

Im laufenden Jahr wird sich das Gericht den Angaben zufolge unter anderem mit dem Spannungsfeld zwischen NPD-Mitgliedschaft und Waffenbesitz und mit einer Grundsatzentscheidung zum Cannabis-Konsum von Autofahrern beschäftigen. Außerdem auf der Agenda: die zulässige Anzahl der Weihnachtsmärkte in Bremen und die Frage, ob turbantragende Angehörige der Sikh-Religion von der Pflicht zum Tragen eines Motorradhelms befreit werden können.

Urteilsverkündung im Fernsehen

Eine Neuheit steht dem Haus derweil für die Entscheidung zu den Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen am 26. März bevor. Aufgrund einer Gesetzesänderung könnten dann erstmals Bilder einer Urteilsverkündung des Bundesgerichts im Fernsehen gesendet werden. Das ZDF habe bereits einen entsprechenden Antrag eingereicht, hieß es.

Das Bundesverwaltungsgericht verfügt aktuell über 56 Planstellen. Nach einem Renteneintritt zum 1. Januar seien davon momentan 55 Richterstellen besetzt, knapp ein Drittel davon von Frauen, sagte Rennert. Hinzu kommen demnach zwölf wissenschaftliche Mitarbeiter und rund 150 weitere Beschäftigte, in Geschäftsstelle, Verwaltung und weiteren Bereichen. Die Stelle des Gerichts-Vizepräsidenten ist seit 15 Monaten vakant. (epd/mig)