Sprachpflicht für Imame

Gleichbehandlung, die widerwillige Religionsfreiheit für Muslime

Dass Muslime in Deutschland ihre Religion – wenn auch eingeschränkt – ausüben dürfen, haben sie in erster Linie nicht der Religionsfreiheit zu verdanken, sondern dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Nicht die Religionsfreiheit ist es, die Muslimen in Deutschland die Ausübung ihrer Religion garantiert, sondern der Gleichbehandlungsgrundsatz – wenn auch unzureichend. Müssten Politiker als Gesetzgeber nicht alle Menschen und Religionen gleich behandeln, wäre „Religionsfreiheit“ für Muslime vermutlich längst Vergangenheit.

Schon die Beschneidungsdebatte hat eindrucksvoll gezeigt, wie es mit der Religionsausübung von Muslimen in Deutschland bestellt wäre, wenn nicht zufällig auch Juden von dem Beschneidungsverbot der Rechtsprechung betroffen gewesen wären. Dass der Gesetzgeber das Verbot mit einem Gesetz verhindert hat – entgegen gewichtiger Argumente wie Kindeswohl, Recht auf körperliche Unversehrtheit, negative Religionsfreiheit usw. -, hatte kaum etwas mit Muslimen zu tun.

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Den Juden haben Muslime auch das Recht auf rituelle Schächtung nach islamischen Vorschriften zu verdanken – wenn auch sehr eingeschränkt und unter hohen Auflagen. Würden Juden Tiere nicht zufällig auch unbetäubt schächten, wäre diese „Religionsfreiheit“ der Muslime dem Tierschutz zum Opfer gefallen – ausnahmslos.

Ein ähnliches Bild zeigt sich auch in der endlosen Debatte um das Kopftuchverbot für Lehrerinnen. Dürfte der Gesetzgeber ein exklusives Kopftuchverbot erlassen, hätte er es vermutlich längst flächendeckend getan. Wegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz jedoch muss das Gesetz neutral formuliert sein und alle Religionen einbeziehen, damit es nicht kassiert wird vom Verfassungsgericht. Dass die Gesetze in der Praxis trotzdem nur Musliminnen treffen, geschenkt.

Aktuell diskutiert die Republik – im Hinblick auf Imame natürlich – darüber, ob von Geistlichen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, Deutschkenntnisse verlangt werden sollen. Dürfte der Gesetzgeber eine Regelung exklusiv für Imame formulieren, hätte das Gesetz dazu schon gestern den Bundestag passiert – ohne große Debatte.

Dem Gleichbehandlungsgrundsatz sei Dank muss der Gesetzgeber aber dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechend formulieren. Die Regelung müsste auch jüdische, christliche und weitere Geistliche treffen, was Bauchschmerzen verursacht – nicht wegen der Beschneidung der Religionsfreiheit von Muslimen, sondern ob man den Kollateralschaden auf jüdischer und christlicher Seite hinnehmen will.

Und so wird im Innenministerium derzeit vermutlich hoch- und runtergerechnet, wie viele Imame betroffen wären und wie viele jüdische und christliche Geistliche? Rechnet man Rabbiner und Priester aus dem EU-Ausland heraus, für die gilt Freizügigkeit, hat man am Ende wieviel Schikane auf welcher Seite?

Nein, der Islam gehört noch lange nicht zu Deutschland. Muslime auch nicht.