Todesfall in Köthen

Zwei junge Afghanen nach Schlägerei vor Gericht

Der Tod eines Mannes in Köthen hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Er soll sich in einen Streit mit Afghanen eingemischt haben, um zu schlichten und starb kurz darauf an einem Herzinfarkt. Zwei Afghanen stehen seit Dienstag vor Gericht. Angeklagter spricht von schrecklichem Unfall und entschuldigt sich bei Angehörigen.

Fünf Monate nach dem Tod eines jungen Mannes nach einer Schlägerei in Köthen hat am Dienstag der Prozess gegen zwei junge Afghanen begonnen. Die 17 und 18 Jahre alten Angeklagten müssen sich vor dem Landgericht Dessau-Roßlau wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Beide Afghanen äußerten sich am ersten Prozesstag zu den Ereignissen und zum Anlass der Streitigkeiten. An das Opfer hatten beide jedoch keine Erinnerungen, auch nicht an eine Tatbeteiligung.

Nach Verlesung der Anklage äußerte sich zunächst der 17 Jahre alte Afghane zu den Vorwürfen. Er verlas eine Erklärung auf Deutsch, mit der er der Familie des Opfers sein Beileid aussprach und von einem „schrecklichen Unfall“ sprach. Es tue ihm „sehr leid, dass sie ihren Sohn, Bruder und Freund verloren“ hätten, erklärte er. Der 18-Jährige ließ über seinen Anwalt eine Entschuldigung an die Familie verlesen. Es sei nicht beabsichtigt gewesen, dass so etwas passierte. Es sei kein Plan gewesen und es tue ihm sehr leid.

___STEADY_PAYWALL___

„Nichts gesehen“

Laut Anklage sollen die beiden Afghanen am 8. September in Köthen zunächst einen Landsmann geschlagen und verletzt haben. Im Streit ging es um die Schwangerschaft einer jungen Frau, die sich ebenfalls am Tatort befand, und die Frage, von wem sie schwanger ist. Dabei kam eine Gruppe hinzu, unter denen sich auch ein 22 Jahre alter Mann befand, der versucht haben soll, den Streit zu schlichten. Der Köthener soll von einem der Angeklagten zunächst einen Schlag ins Gesicht bekommen haben, durch den er zu Boden fiel. Dort soll ihm der andere Angeklagte mindestens einen Fußtritt gegen den Oberkörper oder Kopf versetzt haben. Reanimationsversuche blieben erfolglos. Der junge Mann verstarb später im Klinikum.

Der 17-jährige Angeklagte sagte vor Gericht, dass er erst im Krankenhaus von dem Todesfall und den Vorwürfen gegen ihn erfahren habe und dies für ihn „der größte Schock seines Lebens“ gewesen sei. Auf Nachfragen, ob die gegen ihn erhobenen Vorwürfe falsch seien, betonte er, nichts gesehen zu haben. Der 18-Jährige erklärte, er habe den später Verstorbenen „weder geschlagen, noch geschubst, noch getreten“. Er habe diesen „gar nicht wahrgenommen“. Sein Verhalten an diesem Tag sei auf den Alkohol zurückzuführen gewesen, so der Angeklagte. Er sei erschrocken, dass der Köthener verstorben sei.

Todesursache Herzinfarkt

Einem rechtsmedizinischen Gutachten zufolge war die Todesursache des Opfers „aller Wahrscheinlichkeit nach ein akuter Herzinfarkt„, der mutmaßlich durch eine angeborene schwere Herzerkrankung ausgelöst worden sei. Begünstigend könnten dabei die durch die Auseinandersetzung hervorgerufene Stresssituation, die Gewalteinwirkung und die deutliche Alkoholisierung des Opfers gewirkt haben, hieß es. Die Angeklagten, die zur Tatzeit gleichfalls alkoholisiert waren, befinden sich derzeit in Untersuchungshaft, in der Jugendanstalt Raßnitz.

Nach dem Todesfall hatte es in Köthen mehrere Demonstrationen und Aufmärsche von Rechtsextremen gegeben. Auch überregionale und internationale Medien berichteten über die Ereignisse in der sachsen-anhaltischen Stadt. Kurz zuvor war bereits das sächsische Chemnitz in die Schlagzeilen geraten, weil es am Rande des Stadtfestes zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen kam, die eskalierte. (epd/mig)