Niedersachsen

Oberverwaltungsgericht lehnt Flüchtlingsstatus für Syrer ab

Syrische Schutzsuchende haben einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zufolge keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtlinge. Ihnen drohe keine Verfolgung aus individuellen Gründen.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg lehnt weiterhin den Flüchtlingsstatus für syrische Asylbewerber ab. Nach der aktuellen Lage in Syrien hätten Schutzsuchende keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtlinge, weil ihnen keine Verfolgung aus individuellen Gründen drohe, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Ein subsidiärer Schutz und ein daraus folgendes Bleiberecht könne den geflohenen Syrern jedoch nach wie vor gewährt werden. Sie müssten also nicht in ihr Heimatland zurückkehren. Konkret bezog sich das Gericht auf vier Beschlüsse aus dem Dezember, mit denen es seine bisherige Rechtssprechung bestätigt habe (Az: 2 LB 570/18 u.a.).

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Bei ihrer Einschätzung beriefen sich die Richter auch auf einen Bericht des Auswärtigen Amtes vom 13. November über die Situation in dem Bürgerkriegsland. Die meisten übrigen Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte hätten ebenso entschieden, hieß es. Mit dem subsidiären Schutz ist es für Flüchtlinge schwieriger, Familienangehörige nachzuholen. Seit dem 1. August dürfen pro Monat maximal 1.000 Menschen per Familiennachzug nach Deutschland einreisen. (epd/mig)