Schleppender Anfang

Bis Ende Oktober fast 700 Visa für Familiennachzug erteilt

Das Verfahren zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte ist kompliziert und langwierig. Das sorgte für einen schleppenden Anfang. Nun läuft die Kontingentregelung aber offenbar an. Bis Ende Oktober wurden knapp 700 Visa erteilt.

Der Nachzug von Familienangehörigen nach der seit August geltenden Neuregelung für subsidiär geschützte Flüchtlinge geht schneller voran. Wie der Evangelische Pressedienst (epd) aus dem Auswärtigen Amt erfuhr, wurden bis Ende Oktober 688 Visa für Verwandte von in Deutschland lebenden Flüchtlingen mit untergeordnetem Schutz ausgegeben. Rund 950 Anträge seien zu diesem Zeitpunkt vom Bundesverwaltungsamt positiv entschieden worden. Das sind deutlich mehr als am Anfang der Neuregelung. Im August wurden nur 42 Visa ausgegeben. Die Neuregelung sieht ein Kontingent für bis zu 1.000 Nachzüge pro Monat vor.

Die wurden von August bis Oktober in Visa-Zahlen zwar nicht erreicht. Allerdings wurden nach Angaben des Auswärtigen Amts inzwischen so viele Anträge wie möglich positiv in den deutschen Auslandsvertretungen beschieden. Ende Oktober lag die Zahl der positiv geprüften Anträge dort demnach bei 3.303, davon allein mehr als 1.500 aus dem Oktober.

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Kompliziertes Nachzugsverfahren

Das Nachzugsverfahren ist kompliziert unter Beteiligung mehrerer Behörden. Die deutschen Auslandsvertretungen – allen voran die in Beirut, Erbil und Istanbul – nehmen die Anträge entgegen und machen eine erste Prüfung. Danach prüfen Ausländerbehörden in Deutschland die Bezüge im Inland.

Von den rund 3.000 Anträgen, die sie von den Auslandsvertretungen bis Ende Oktober bekommen haben, haben die Ausländerbehörden nach Angaben des Auswärtigen Amts 954 an das Bundesverwaltungsamt weitergegeben, das die letzte Entscheidung trifft. Die Behörde wiederum übermittelt bei positiver Beurteilung die Fälle wieder an die Auslandsvertretungen, wo die Visa ausgegeben werden. Das aufwendige Verfahren sorgte dafür, dass die Neuregelung zunächst schleppend anlief.

Betroffen sind vor allem Syrer

Die Kontingent-Regelung betrifft Flüchtlinge, die in Deutschland nur den subsidiären Status erhalten. Betroffen sind vor allem Syrer. Die Bürgerkriegsflüchtlinge werden in Deutschland oftmals nicht als politisch Verfolgte anerkannt, sondern erhalten den untergeordneten Schutz. Für diese Gruppe wurde im Frühjahr 2016 das Recht auf Familienzusammenführungen ausgesetzt. Seit 1. August gilt für sie nun die Neuregelung, nach der sie auf ein Visum hoffen können.

Wegen der erwarteten Schwierigkeiten am Anfang hatte sich die Koalition darauf verständigt, dass nicht ausgeschöpfte Kontingentplätze bis Ende des Jahres auf den Folgemonat übertragen werden können. So soll möglich gemacht werden, dass bis Ende Dezember bis zu 5.000 Angehörige ein Visum bekommen, egal in welchem Monat. Ab Januar soll für jeden Monat die Grenze von 1.000 Plätzen gelten, auch wenn sie in einem Monat nicht ausgeschöpft wurden. (epd/mig)