Petitionsausschuss

Innenministerium: 2015 kein Rechtsbruch an der Grenze

Mit ihrer kurzen Erklärung gegen „Masseneinwanderung“ machten ultrakonservative Autoren im Frühjahr Schlagzeilen. Über eine Petition hat es ihr Anliegen in den Bundestag geschafft. Am Montag wurden zwei der Initiatoren öffentlich angehört. Von Corinna Buschow

Die Bundesregierung hat ihre Auffassung bekräftigt, bei der Aufnahme von in Osteuropa gestrandeten Flüchtlingen im Jahr 2015 im Einklang mit deutschem Recht gehandelt zu haben. Es gebe bis heute einen politischen Meinungskampf darüber, wie man den Handlungsspielraum nutzt, um humanitäre Migration zuzulassen, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), am Montag im Petitionsausschuss des Bundestags. Darüber könne man „trefflich streiten“, sagte er. Den Vorwurf des Rechtsbruchs könne die Bundesregierung aber nicht akzeptieren.

Bis heute spaltet die Ankunft Asylsuchender vor drei Jahren, darunter vor allem Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland Syrien, die politischen Lager, zeitweise auch die großen Parteien. Als CSU-Chef Horst Seehofer, heute selbst Chef des Innenressorts, von einer „Herrschaft des Unrechts“ im Zusammenhang mit dem Grenzregime sprach, löste das einen langen Streit der Schwesterparteien CDU und CSU aus.

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Krings, damals wie heute Staatssekretär im Bundesinnenministerium, stellte klar: Die Grenzen im Schengenraum seien schon vor 2015 offen gewesen. Teilweise seien sie danach „geschlossen“, konkret an drei Grenzübergängen nach Österreich stationäre Kontrollen erst eingeführt worden.

Hitzige Sitzung

Anlass für Krings Auftritt im Petitionsausschuss im Bundestag war die öffentliche Sitzung über die „Gemeinsame Erklärung 2018“. Im Umfeld der Leipziger Buchmesse machte die einwanderungskritische Zwei-Satz-Erklärung, die einen Stopp „illegaler Masseneinwanderung“ nach Deutschland forderte, Furore. Die Initiatorin Vera Lengsfeld, frühere CDU-Bundestagsabgeordnete, reichte sie im Mai als Petition im Bundestag ein.

Weil sie das Quorum von 50.000 Unterstützern erreichte, wurde die Petentin in den Ausschuss geladen, um den Abgeordneten Fragen zu ihrem Anliegen zu beantworten. Es ging hitzig zu. Mehrere Male musste der Ausschussvorsitzende Marian Wendt die Petenten ermahnen, sachlich zu bleiben.

Kein prüfbarer Gegenstand

Die Petition fordert, „dass die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wiederhergestellt wird“. Es sei falsch, dass die Grenzen 2015 geöffnet wurden, sagte auch die Linken-Abgeordnete Kerstin Kassner, deren Fraktion auf Fragen verzichtete. Die Petition enthalte damit „keinen prüfbaren Gegenstand“, begründete sie ihr darauffolgendes Schweigen im Ausschuss.

Die anderen Abgeordneten fragten, manche Lengsfeld, mehr aber den Innen-Staatsekretär. Es ging um den Schutz der EU-Außengrenzen, die Situation im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die aktuellen Bemühungen um Abkommen mit anderen europäischen Ländern, damit dort registrierte Flüchtlinge schneller und effizienter zurückgeschickt werden können.

Broder: Lösung nicht mein Job

In ihrer Redezeit führte Lengsfeld aus, sie wolle verhindern, dass Menschen ohne oder mit gefälschten Papieren die Grenze überquerten. Humanitäre Hilfe halte sie zudem in den Herkunftsländern für sinnvoller als in Deutschland.

Die Grünen-Abgeordnete Manuela Rottmann wollte daraufhin wissen, was konkret die Petenten vorschlagen, wie sie beispielsweise mit den Menschen umgehen wollen, die Asyl beantragen, aber keine Papiere haben. Auch in der zweiten Fragerunde erhielt sie darauf keine Antwort. „Es ist nicht unser Job, Lösungen anzubieten“, sagte Henryk M. Broder, der zu den ersten Unterstützern der Erklärung gehörte und als Beisitzer mit Lengsfeld in den Ausschuss kam. Dafür sei die Politik zuständig. (epd/mig)