Fehlstart

Nur 65 Genehmigungen für Familiennachzug im August

Seit August können subsidiär Geschützte Angehörige nachholen. 1.000 Plätze gibt es, die über ein kompliziertes Verfahren vergeben werden. Das braucht so viel Zeit, dass es im ersten Monat nur 65 positive Bescheide gab. Kritiker fühlen sich bestätigt.

Die Umsetzung des seit August geltenden Kontingents zum Nachzug Angehöriger von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz kommt nur langsam in Gang. Wie der Evangelische Pressedienst (epd) aus dem Auswärtigen Amt erfuhr, wurden im ersten Monat nach Inkrafttreten der Neuregelung nur 65 positive Entscheidungen getroffen und 42 Visa ausgegeben. Die seit 1. August geltende Kontingentregelung erlaubt pro Monat den Nachzug von 1.000 Angehörigen zu Flüchtlingen in Deutschland, die nur den subsidiären Schutzstatus zugesprochen bekommen haben.

Die Auslandsvertretungen haben den Angaben zufolge 853 Anträge bearbeitet. Sie geben Anträge an das Bundesverwaltungsamt weiter, das seit der am 1. August in Kraft getretenen Neuregelung dafür zuständig ist, die 1.000 Nachzugsberechtigten pro Monat anhand verschiedener Kriterien auszuwählen. In den komplizierten Prozess des Familiennachzugs eingebunden sind auch die deutschen Ausländerbehörden, die die Anträge prüfen. Kritiker der Regelung hatten befürchtet, dass der umfangreiche Prozess dazu führen wird, dass das Kontingent in den ersten Monaten nicht ausgeschöpft wird.

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Aus dem Auswärtigen Amt hieß es dazu, dass die geringe Zahl im ersten Monat „unschädlich“ sei, da bis Jahresende insgesamt 5.000 Visa erteilt, frei gebliebene Plätze also auf den folgenden Monat übertragen werden könnten. Ab Januar soll die Zahl von 1.000 Plätzen pro Monat dann nicht mehr überschritten werden, selbst wenn das Kontingent in einem Monat nicht ausgeschöpft wird. Darauf hatten sich das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt als verantwortliche Ressorts geeinigt.

34.000 Terminwünsche

Ende Juli lagen den Auslandsvertretungen 34.000 Terminwünsche von Menschen vor, die zu ihren Angehörigen nach Deutschland ziehen wollen. Die ganz überwiegende Mehrheit davon sind Syrer. Sie sind von der Neuregelung besonders betroffen. Die Bürgerkriegsflüchtlinge werden in Deutschland oftmals nicht als politisch Verfolgte anerkannt, sondern erhalten den untergeordneten subsidiären Schutz. Für diese Gruppe wurde im Frühjahr 2016 das Recht auf Familienzusammenführungen ausgesetzt. Seit 1. August gilt für sie die Kontingentregelung, nach der sie auf ein Visum hoffen können.

Nachziehen dürfen grundsätzlich nur Ehegatten, minderjährige Kinder oder Eltern zu ihren minderjährigen Kindern. Die geringe Zahl bewilligter Anträge sei auf verschiedene Gründe zurückzuführen, hieß es aus dem Auswärtigen Amt. Unter anderem sei die Kontaktaufnahme mit den Antragstellern schwierig, da sich seit der Terminanfrage Kontaktdaten geändert hätten. Zudem benötigt die Bearbeitung der Anfragen in den Ausländerbehörden offensichtlich viel Zeit. Bislang seien weniger als zehn Prozent der Anfragen beantwortet worden, die von den Auslandsvertretungen an die Ausländerbehörden versandt worden sind, hieß es.

Jelpke: „Schwer erträglich“

Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke, deren Partei allen Angehörigen den Nachzug erlauben wollte, bezeichnete die Bilanz nach dem ersten Monat als „schwer erträglich“. „In der bürokratischen Umsetzung wird das Menschenrecht auf Familienleben jetzt offenbar restlos zermahlen“, erklärte sie.

„Dass der Familiennachzug monatlich nur 1.000 Personen gewährt wird, ist schon kleinherzig“, erklärte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. „Dass aber im ersten Monat der Neuregelung nur 65 Anträge genehmigt wurden, ist ein Armutszeugnis für unser Land und seine Behörden“, ergänzte er. Er forderte dazu auf, die Anstrengungen zu erhöhen, um das Kontingent zu erfüllen. (epd/mig)