Weiterer Abschiebeflug

Azubis und Schüler an Board

Erneut startet ein Abschiebeflug nach Afghanistan. Unter den betroffenen Asylbewerbern sollen auch Azubis und Schüler befinden. Einer der Geflüchteten habe nur noch ein Jahr Berufsschule vor sich.

Am Dienstag startet nach Angaben von Flüchtlingshelfern erneut ein Abschiebeflug von München nach Afghanistan. Unter den betroffenen abgelehnten Asylbewerbern sind nach Angaben des Bayerischen Flüchtlingsrats auch solche, die sich bereits in Ausbildung oder der Schule befanden. Der Verband ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer „Unser Veto“ plädiert für ein Ende des „bayerischen Sonderwegs“ bei Abschiebungen nach Afghanistan.

Einer der Geflüchteten habe nur noch ein Jahr Berufsschule vor sich, teilte der Flüchtlingsrat auf seiner Website mit. Ein weitere junger Afghane habe schon zwei Jahre lang eine Ausbildung absolviert. Der Arbeitgeber, eine Kulmbacher Firma für Sanitärtechnik, würde den jungen Afghanen sofort wieder beschäftigen. Beide Flüchtlinge sollten nun am Dienstag abgeschoben werden.

___STEADY_PAYWALL___

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) solle sich für das Bleiben gut integrierter Flüchtlinge einsetzen, forderte der Verband „Unser Veto“. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass Bayern Menschen abschiebe, die sich nichts zuschulden hätten kommen lassen, sondern sich vielmehr vorbildlich um Integration bemühten.

Bayern schiebt alle ab

Aktuell ist Bayern einer Umfrage des „Evangelischen Pressediensts“ zufolge das einzige Bundesland, das grundsätzlich alle ausreisepflichtigen Afghanen abschiebt. Die überwiegende Mehrheit der Bundesländer dagegen hält an Einschränkungen für Abschiebungen nach Afghanistan fest und fliegt aktuell nur oder vorrangig Gefährder oder Straftäter nach Kabul.

Seit die Bundesregierung die Einschränkungen für Afghanistan-Abschiebungen Anfang Juni aufgehoben habe, gelte für rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende die Ausreisepflicht, sagte ein Sprecher des Bayerischen Innenministeriums dem epd. Der Freistaat halte sich strikt an diese bundesweiten Vorgaben. Zuvor konnten nur Straftäter, Gefährder und Personen, die sich „hartnäckig der Identitätsfeststellung verweigern“ gegen ihren Willen zurück nach Afghanistan abgeschoben werden. (epd/mig)