Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Verfahren gegen den AfD-Landtagsabgeordneten André Poggenburg aus Sachsen-Anhalt eingestellt, der in Deutschland lebende Türken als „Kümmelhändler“ und „Kameltreiber“ beschimpft hatte. Poggenburgs Aschermittwochsrede sei vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, erklärte die Staatsanwaltschaft am Dienstag. Es liege weder eine Volksverhetzung noch eine Beleidigung vor. Poggenburg hatte die Rede im Februar im sächsischen Bahretal-Nentmannsdorf gehalten.
Der Redner habe „zwar in polemischer Weise die Mitglieder der türkischen Gemeinde beschimpft, dabei aber nicht zu Gewalt- oder anderen Willkürmaßnahmen aufgerufen“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Auch seine weiteren Aussagen seien „im Rahmen des am politischen Aschermittwoch traditionell zugespitzten Meinungsstreits zu bewerten“.
241 Strafanzeigen
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind den Angaben zufolge „auch überspitzte polemische Formulierungen in der politischen Auseinandersetzung hinzunehmen, wenn sie der öffentlichen Meinungsbildung dienen“. Nach der Poggenburg-Rede hatte die Staatsanwaltschaft Dresden nach eigenen Angaben Ermittlungen zu 241 Strafanzeigen geführt.
Poggenburg hatte im März nach rund zwei Jahren seine Ämter als Fraktions- und Parteivorsitzender der AfD in Sachsen-Anhalt abgegeben. Der Schritt des 43-jährigen Politikers folgte unmittelbar auf seine Aschermittwochsrede, in der Poggenburg die Türkische Gemeinde in Deutschland verunglimpft hatte. Poggenburg wird dem rechten Flügel der AfD zurechnet. (epd/mig)