Bericht

Jedes dritte EU-Land hat Bekleidungsverbote für muslimische Frauen

In fast jedem dritten EU-Land gibt es ein gesetzliches Verbot, das muslimischen Frauen das Tragen von religiöser Kleidung verbietet. Das geht aus einem neuen Bericht hervor. In nur sechs EU-Staaten gab es bisher keine Verbotsbestrebungen.

In acht von 28 EU-Mitgliedsstaaten bestehen gesetzliche Beschränkungen gegen die religiöse Kleidung muslimischer Frauen auf nationaler oder lokaler Ebene. Das geht aus einem neuen Bericht der Open Society Justice Initiative hervor, der am Donnerstag in Brüssel veröffentlicht wurde. Namentlich sind das die Länder Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. In acht EU-Ländern laufen derzeit Beratungen und Debatten über weitere oder neue Einschränkungen.

Dem Bericht zufolge gab es in insgesamt 22 EU-Staaten mindestens einen erfolglosen Vorstoß, das Tragen religiöser Kleidungen für muslimische Frauen zu verbieten. In den meisten Fällen scheiterten die Initiativen am Gesetzgeber oder an der Rechtsprechung. In lediglich sechs von 28 EU-Staaten gab es bisher keine Bestrebungen für ein Bekleidungsverbot.

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Maryam H’madoun, Politikbeauftragte der Open Society Justice Initiative und leitende Autorin des Berichts, zieht einen positiven Fazit: „Auch wenn einige EU-Länder die Beschränkungen gegen die Kleidung muslimischer Frauen zu einer nationalen Frage gemacht haben, zeigt dieser Bericht, dass es nicht die europäische Norm ist.“ Es gebe in vielen Ländern einen anhaltenden Widerstand gegen Bekleidungsverbote für Muslime.

Verbote meist nur scheinbar neutral

Julie Pascoet vom Europäischen Netzwerk gegen Rassismus, kritisiert, dass die meisten Verbote „scheinbar alle Religionen betreffen sollen, sie sich aber offensichtlich gegen muslimische Frauen richten“. Das Neutralitätsargument sei zwar wichtig, werde aber „oft nur als Ausrede für die Diskrimination muslimischer Frauen genutzt“.

Der Bericht mit dem Titel „Beschränkungen gegen die Kleidung muslimischer Frauen in den 28 EU-Mitgliedsstaaten“ durchleuchtet nicht nur nationale Gesetze und Rechtsprechung, sondern auch Entwicklungen in der Politik, im Arbeits- und Bildungswesen sowie die im öffentlichen Raum. (mig)