Spezialisten warnen

Flüchtlingszentren sind gesundheitsschädlich

Die geplanten Rückführungseinrichtungen für Flüchtlingen stoßen bei Menschenrechtsorganisationen auf Kritik. Experten vom „Zentrum Überleben“ sind überzeugt, dass ein Aufenthalt in diesen Sammelunterkünften der Gesundheit schadet.

Das Berliner Behandlungszentrum für Folteropfer/Zentrum Überleben kritisiert die von der Bundesregierung geplanten zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER-Zentren). Die Zentren versprächen zwar Effizienz, böten aber für besonders schutzbedürftige Geflüchtete keine Rechtssicherheit, kritisierte die Einrichtung von Trauma-Spezialisten am Mittwoch in Berlin. Nach den Vereinbarungen im neuen Koalitionsvertrag müssten Überlebende von Folter und Kriegsgewalt weiterhin befürchten, in Deutschland keine qualifizierte Begutachtung und unabhängige Beratung zu erhalten.

Es sei vor allem zu befürchten, dass Traumatisierungen nicht erkannt und die besondere Schutzbedürftigkeit nicht festgestellt würden, warnte das Zentrum. Traumatisierte Geflüchtete brauchten geschützte Räume und ein Gefühl der Sicherheit, um über ihre Erlebnisse sprechen zu können. Ihre besondere Schutzbedürftigkeit könne unter den Bedingungen der ANkER-Zentren kaum erfasst werden.

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Aufenthalt gesundheitsschädlich

„Ein mehrmonatiger Aufenthalt in einer Sammelunterkunft ist für traumatisierte Männer, Frauen und Kinder gesundheitsschädlich“, warnte Tanja Waiblinger vom Zentrum Überleben. „Sie brauchen eine adäquate Unterbringung, in der sie zur Ruhe kommen können. Besonders wichtig ist eine ausreichende Privatsphäre, die in den Sammelunterkünften nicht gewährleistet ist.“

Zuletzt hatte auch der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration die geplanten zentralen Aufnahmeeinrichtungen kritisiert, in denen auch über Asylanträge entschieden und Rückführungen gestartet werden sollen. Die Experten warnten davor, Flüchtlinge dort über den angestrebten Maximalzeitraum von drei Monaten hinaus unterzubringen. Eine verpflichtende Unterbringung in diesen Zentren setze voraus, dass Asylverfahren zügig vonstattengingen und Rechtsschutz realisiert werden könne. (epd/mig)