Rechtsgutachten

Neuregelung von Familiennachzug zu Flüchtlingen verletzt Kinderrechte

Die geplante Neuregelung zum Familiennachzug verletzt mehrere Grund- und Menschenrechte. Das geht aus einem Rechtsgutachten hervor, die im Auftrag des Kinderhilfswerks erstellt wurde. Grüne stellen der Bundesregierung ein Armutszeugnis aus.

Die geplante Neuregelung zum Familiennachzug verletzt nach Darstellung des Deutschen Kinderhilfswerks mehrere Grund- und Menschenrechte. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Hilfswerks habe Verstöße gegen Artikel in Grundgesetz, Europäischer Menschenrechtskonvention und UN-Kinderrechtskonvention erkannt, erklärte die Organisation am Donnerstag in Berlin. Insbesondere Kinder würden in ihren Rechten verletzt. Am Freitag will der Bundesrat über das von Union und SPD beschlossene Gesetz abstimmen.

Das Gutachten legt nach Angaben des Kinderhilfswerks dar, dass sowohl die angestrebte längere Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten als auch die anschließend geplante Begrenzung des Familiennachzugs mit dem Kindeswohl nicht vereinbar ist.

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Hilfswerk: Härtefallregelung nicht ausreichend

Das Kinderhilfswerk hält dabei auch die Härtefallregel für nicht ausreichend. Die Praxis der vergangenen zwei Jahre habe gezeigt, dass die Klausel nur äußerst selten in besonderen Ausnahmefällen zum Zuge komme, sagte Vizepräsidentin Anne Lütkes. Damit helfe sie den Kindern nicht, ihre Familie nach Deutschland zu holen.

Das Hilfswerk sieht durch das Gesetz den Artikel 6 des Grundgesetzes, den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3 und 10 der UN-Kinderrechtskonvention verletzt. Das Gutachten wurde von der Menschenrechtsorganisation JUMEN (Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland) erstellt.

Dörner: Armutszeugnis für die Bundesregierung

Katja Dörner (Grüne) stellt der Bundesregierung ein „Armutszeugnis“ aus. „Nach Deutschland geflüchtete Kinder und Jugendliche haben ein Recht, ihre Familien nachzuholen. Dieses Recht wird ihnen durch die Abschaffung des Familiennachzugs verwehrt. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar“, erklärt Dörner.

Union und SPD hatten Anfang Februar beschlossen, dass subsidiär geschützte Flüchtlinge mit einem zeitlich begrenzten Aufenthaltsstatus bis Ende Juli weiterhin keine Familienangehörigen nach Deutschland holen dürfen. Ab dem 1. August soll dann aus humanitären Gründen monatlich insgesamt 1.000 Ehepartnern, Kindern oder Eltern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden können. Die Härtefallregel, nach der Ausländern aus dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, soll weiterbestehen. (epd/mig)