Bundesverfassungsgericht

Zahl von Asylverfahren verdreifacht

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts beklagt eine starke Zunahme von Asylrechtsverfahren. Im Vergleich zu den Vorjahren sei die Zahl der Verfahren im Vergangenen Jahr auf das dreifache angestiegen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verzeichnet bei Asylrechtsverfahren einen starken Anstieg. So sei die Zahl der Klagen im vergangenen Jahr auf 399 gestiegen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstagabend beim Jahrespresseempfang in Karlsruhe. In den Vorjahren habe es maximal 123 Verfahren pro Jahr gegeben.

Sorge bereite den Richtern, dass mit einem weiteren starken Anstieg zu rechnen sei. Wegen des hohen Zeitdrucks stellten diese Verfahren eine besondere Belastung für das Verfassungsgericht dar, sagte Voßkuhle.

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Kopftuchentscheidung in diesem Jahr

In diesem Jahr stehen nach Voßkuhles Angaben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an zur Grundsteuer, zur gesetzlichen Pflegeversicherung, zu Stadionverboten bei Fußballspielen und dem Prostituiertenschutzgesetz. Außerdem sei mit Entscheidungen zum Streikverbot für Beamte, zum Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen Vorbereitungsdienst, zum Freihandelsabkommen Ceta, zum Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe und zur Fixierung von Psychiatriepatienten zu rechnen.

Voßkuhle wies auf eine neue Verfahrensart beim höchsten deutschen Gericht hin. So können die Richter nun auf Antrag des Bundestages, Bundesrates oder der Bundesregierung über die Parteienfinanzierung entscheiden. Dazu war nach dem NPD-Urteil vom Januar 2017 der Artikel 21 des Grundgesetzes geändert worden. Eine dagegen gerichtete Klage der NPD sei anhängig. (epd/mig)