Prozess "Gruppe Freital"

Verteidiger plädieren für geringere Strafen

Im Terrorprozess gegen die rechte „Gruppe Freital“ fordern die Verteidiger deutlich geringere Strafen als die Staatsanwaltschaft. Sie machen geltend, dass ihre Mandaten ohne Tötungsvorsatz gehandelt hätten. Den Angeklagten wird vorgeworfen, Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingswohnungen verübt zu haben.

Im Dresdner Terrorprozess gegen die rechtsextreme „Gruppe Freital“ hat die Verteidigung am Mittwoch für zwei der acht Angeklagten ein deutlich geringeres Strafmaß gefordert. Demnach soll Timo S. wegen Rädelsführerschaft in vier Fällen und gefährlicher Körperverletzung sieben Jahre ins Gefängnis. Die Bundesanwaltschaft hatte für ihn auf zehn Jahre und neun Monate Freiheitsentzug plädiert. Für den zweiten mutmaßlichen Drahtzieher Patrick F. soll nach dem Willen der Verteidiger ein Freiheitsentzug von sechs Jahren gelten. Die Ankläger forderten vergangene Woche elf Jahre.

Die „Gruppe Freital“ sei weder eine terroristische noch eine kriminelle Vereinigung, sagte der Verteidiger von Patrick F., Andreas Schieder. Demnach hätten auch keine Rädelsführer existiert. Es habe keine feste Struktur in einer homogenen Gruppe, keine regelmäßigen Treffen, „keine Verpflichtung zur Verschwiegenheit“ und keine „konspirative Vorgehensweise“ gegeben, erklärte Schieder. Es sei nicht auszuschließen, dass die Gruppe „irgendwann einmal eine terroristische Vereinigung“ geworden wäre, aber zum Zeitpunkt der Verhaftungen sei sie es nicht gewesen.

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Patrick F. habe Reue gezeigt und sich bei einem der Opfer per Brief entschuldigt, sagte sein anderer Verteidiger Hansjoerg Elbs. Zudem habe er zur Aufklärung beigetragen. Elbs sprach von einem „überzogenen, unverhältnismäßig hohen“ geforderten Strafmaß der Ankläger, dass bei weitem die Schuld seines Mandanten übersteige.

Bundesanwaltschaft sieht terroristische Vereinigung

Die Bundesanwaltschaft, die den Fall an sich gezogen hatte, sieht in der „Gruppe Freital“ eine terroristische Vereinigung. Ihre Vertreter hatten in ihrem Plädoyer vergangene Woche für die insgesamt acht Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen fünf und elf Jahren gefordert. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden hatte im Frühjahr 2017 begonnen.

Der Verteidiger des zweiten mutmaßlichen Rädelsführers, Michael Sturm, sagte, Timo S. habe ohne Tötungsvorsatz gehandelt. Es bestehe daher kein Mordversuch, betonte Sturm am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht. Die Rolle von Timo S. für die Gruppe sei vor allem der „kommunikative Beitrag“ gewesen. Auch die Verteidigung von Patrick F. bestritt einen Tötungsvorsatz der Täter. Eine tödliche Wirkung der Sprengstoffkörper sei“ fern der Vorstellungskraft der acht Angeklagten“, hieß es. Für Verteidiger Sturm ist die Gruppe allerdings eine kriminelle Vereinigung.

Vorwurf: Versuchter Mord

Die sieben Männer und eine Frau sollen zwischen Juli und November 2015 Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingswohnungen, ein linkes Wohnprojekt und politische Gegner begangen haben. Neben der Bildung einer terroristischen Vereinigung werden den Beschuldigten im Alter zwischen 20 und 40 Jahren versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Einige der Angeklagten hatten die Taten eingeräumt, bestritten jedoch die Absicht zu töten. Nach 65 Verhandlungstagen schloss der Vorsitzende Richter Thomas Fresemann die Beweisaufnahme. Die insgesamt 16 Verteidiger werden an den kommenden Verhandlungstagen weiter plädieren. Mit einem Urteil wird voraussichtlich für März gerechnet. Der Prozess wird am Dienstag kommender Woche fortgesetzt. (epd/mig)