Zweifel im Fall Jalloh

Haben Polizisten Asylbewerber misshandelt und angezündet?

Der Fall Oury Jalloh steht vermutlich vor einer weiteren Wende. Ein Gutachten nährt Zweifel an der offiziellen Darstellung, der Asylbewerber habe sich selbst angezündet. Jetzt sollen die genauen Umstände des Todes geklärt werden.

Der Fall des 2005 beim Brand in einer Dessauer Polizeizelle zu Tode gekommenen Asylbewerbers Oury Jalloh steht nach Informationen der Tageszeitung Die Welt möglicherweise vor einer weiteren Wende. Wie die Zeitung berichtet, hätten gutachterliche Bewertungen zu einem neuen Brandversuch Zweifel am bisher vermuteten Ablauf genährt. Die Welt beruft sich auf Justizkreise. Demnach sei unklar, ob der Mann aus Sierra Leone tatsächlich an den Folgen des Brandes gestorben sein kann.

Der aus Sierra Leone stammende Asylbewerber Oury Jalloh war am 7. Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle ums Leben gekommen. Er starb gefesselt an einer Matratze bei einem Brand in der Gewahrsamszelle. 2008 waren in einem ersten Prozess zwei Polizisten in Dessau freigesprochen worden. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gekippt hatte, wurde ein Beamter 2012 vom Landgericht Magdeburg wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Eine erneute Revision verwarf der BGH 2014. Jalloh soll die Matratze selbst mit einem Feuerzeug angezündet haben.

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Polizisten im Verdacht

Die Welt schreibt, sollte die neue Bewertung zutreffend sein, müsste ein Dritter die Matratze angezündet haben. Das inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Halle anhängige Todesermittlungsverfahren solle demnächst Aufschluss über die genauen Umstände des Todes bringen und auch klären, ob möglicherweise Polizisten den Asylbewerber erst misshandelt und dann angezündet haben könnten.

Die „Initiative im Gedenken an Oury Jalloh“ zweifelt seit Jahren die bisherige These über den Ablauf der tragischen Ereignisse an. Bestätigt fühlt sie sich unter anderem durch ein von ihr selbst in Auftrag gegebenes Gutachten, wonach Jalloh den Brand nicht selbst gelegt haben könne. Zur Rekonstruktion der Tatumstände hatte die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau im August 2016 einen neuen Brandversuch durchführen lassen. (epd/mig)