Baden-Württemberg

Grüne Ministerin will Gebühren für ausländische Studierende

Die Pläne der Baden-Württembergischen Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne), von Ausländern Studiengebühren einzufordern, stößt auf Kritik. Der Bundesverband ausländischer Studierender und ein Aktionsbündnis gegen Studiengebühren sprechen von „rassistischen Vorschlägen“. Sie fordern die Rücknahme der Pläne.

Die Baden-Württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer möchte im schwarz-grünen Kabinett Studiengebühren für ausländische Studierende beschließen. Begründet wird die Maßnahme mit Sparzwängen. In diesem Jahr müsse das Ministerium 48 Millionen Euro einsparen. Das stößt beim Bundesverband Ausländischer Studierender (BAS) und beim Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) auf scharfe Kritik. Sie fordern sofortige Rücknahme der „rassistischen Vorschläge“.

Trotz einer Milliarde Euro Haushaltsüberschuss riskiere das Ministerium internationale Abschottung und soziale Ausgrenzung. Gebühren von bis zu 2.000 Euro pro Semester würden alle Bemühungen um Internationalität und Vielfalt seitens der Hochschulen gefährden, so die Kritik. Mit Bauers Plänen würden „nicht besonders kluge, sondern besonders reiche Köpfe gefördert“, erklärt Kurt Stiegler, Koordinator des ABS.

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BAS und ABS: Sparzwang unglaubwürdig

In einem Bundesland mit rund einer Milliarde Euro Haushaltsüberschuss wirke die Sparzwang-Begründung der Ministerin grotesk und unglaubwürdig. Der Sparzwang sei selbst auferlegt und ideologisch motiviert, kritisieren der Verband und das Aktionsbündnis. Davon abgesehen stellten Studiengebühren eine der schäbigsten Arten dar, zu sparen: Es werde von den rechtlich und finanziell Schwächsten das wenige genommen, was sie haben.

Bisher vorliegenden Informationen zufolge soll ein Teil der Gebühren an die Hochschulen gehen. Damit sollen sie ausländische Studierende besser betreuen und die Abbrecherquote senken. Ausgenommen von den Gebühren sind EU-Ausländer sowie Island, Liechtenstein und Norwegen und Ausländer, die in Deutschland Abitur oder Fachhochschulreife gemacht haben. Ausgenommen sind zudem Flüchtlinge und „bedürftige Studenten“. (hs)