Lehrerverband

Grundschüler sollten im Ramadan nicht fasten

Laut Lehrerverband sorgen sich immer mehr Grundschullehrkräfte um die Gesundheit muslimischer Kinder, die während des Ramadans fasten. Der Verband appelliert an Lehrer, Imame und Eltern, auf die Schüler einzuwirken. Dem Islamrat zufolge ist Fasten für Grundschulkinder ohnehin keine Pflicht.

In Deutschland zeigen sich Pädagogen besorgt über eine steigende Zahl von Grundschülern, die am Fasten während des Ramadans teilnehmen. Wie der Verband Bildung und Erziehung (VBE) am Mittwoch in Berlin mitteilte, verzichten immer mehr muslimische Kinder im Fastenmonat Ramadan während des gesamten Schultags auf Essen und Trinken. Die Ursachen seien den Lehrkräften zufolge unterschiedlich.

So gebe es Kinder, die das Fasten den Erwachsenen freiwillig nachmachen. Manche Eltern übten aber besonders auf die Jungen Druck aus, tagsüber nichts zu sich zu nehmen. Üblich sei eine Teilnahme am Ramadan normalerweise erst ab der Pubertät.

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Die fastenden Kinder seien besonders bei steigenden Temperaturen zu erschöpft, um noch am Unterricht, an Klassenarbeiten oder schulischen Veranstaltungen wie einem Sportfest teilzunehmen. „Wir respektieren die Ausübung religiöser Vorschriften“, betonte der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann. In der Regel gingen muslimische Eltern verantwortungsbewusst damit um. „Es ist aber eine Grenze überschritten, wenn die Gesundheit der Kinder und der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule leiden.“

Schulpflicht auch während des Ramadans

Der Verband wies darauf hin, dass die Schulpflicht auch während des Ramadans gilt. Nach Ermessen der Schulleitung bestehe durchaus die Möglichkeit, Kinder von einzelnen schulischen Veranstaltungen aus religiösen Gründen zu befreien. Allerdings sollten Eltern ihre Kinder abholen, wenn diese sich weigern, zu essen oder zu trinken.

Bei ernsthafter gesundheitlicher Gefahr seien Lehrkräfte dazu angehalten, einen Arzt hinzuziehen. „Der VBE erwartet darüber hinaus, dass die Imame Eltern darüber aufklären, dass Kinder unter zwölf Jahren auf keinen Fall am Fasten teilnehmen sollen“, hieß es weiter.

Keine Fasten-Pflicht vor der Pubertät

Einem Handbuch des Islamrats zufolge ist Fasten für Grundschulkinder ohnehin kein Muss. Die Pflicht zum Fasten trete erst mit der Pubertät ein. Hinzu kämen weitere Voraussetzungen.

Für alle anderen gelte: das Fasten sei grundsätzlich eine persönliche Angelegenheit zwischen dem Gläubigen und Allah. „Insofern können Eltern oder Lehrer dem Schüler allenfalls Empfehlungen aussprechen, aber keine Verpflichtungen“, Burhan Kesici, Vorsitzender des Islamrats. Stünden gesundheitliche Bedenken im Raum, solle Schülern empfohlen werden, das Fasten zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. (epd/mig)