Fragen & Antworten

Der EU-Türkei-Plan zur Lösung der Flüchtlingssituation

Mit dem Türkei-Abkommen scheint Europa eine Lösung zur Bewältigung der Flüchtlingssituation gefunden zu haben. Doch was steckt in diesem Abkommen? Was passiert mit den Flüchtlingen? Phillipp Saure hat die wichtigsten Fragen beantwortet.

Ab Montag sollen Flüchtlinge aus Griechenland in die Türkei zurückgeführt werden. Grundlage ist ein Abkommen, das die EU und die Türkei am 18. März in Brüssel getroffen haben. Damit soll die massenhafte irreguläre Einreise in die EU gestoppt werden. Die wichtigsten Punkte des Plans:

Um wen geht es?

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Generell geht es bei dem Abkommen um alle Menschen, die auf irreguläre Weise – also vor allem mit Schleppern – von der Türkei aus über das Meer auf die griechischen Inseln und damit in die Europäische Union (EU) gelangen. Diesen Weg nutzen sowohl Flüchtlinge und Verfolgte aus Syrien und anderen Ländern wie auch sogenannte Wirtschaftsmigranten, die in Europa ein besseres Leben suchen. Wirtschaftsmigranten werden bereits in die Türkei zurückgeführt. Ab Montag sollen erstmals auch Flüchtlinge zurückgebracht werden.

Was soll mit den Menschen passieren?

Grundsätzlich hat sich die Türkei bereiterklärt, alle Flüchtlinge und anderen Migranten wieder bei sich aufzunehmen. Zuvor soll aber jeder und jedem die Gelegenheit gegeben werden, in Griechenland einen Asylantrag zu stellen. Theoretisch können sie dann Asyl erhalten und tatsächlich in der EU bleiben.

Wie passt das mit den Rückführungen zusammen?

Die europäischen Gesetze sehen neben dem Recht auf Asyl auch die Möglichkeit vor, dass ein Staat einen Asylantrag gar nicht erst inhaltlich prüft. Stattdessen kann er sich für unzuständig erklären und den Betroffenen in das Land zurückschicken, aus dem er eingereist ist. Voraussetzung ist, dass dieser dort in Sicherheit ist. Am Freitagabend verabschiedete das griechische Parlament ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das auf dieser Grundlage beschleunigte Asylverfahren und eine Ausweisung der abgelehnten Bewerber ins Nachbarland möglich macht. Dass die Türkei für Flüchtlinge tatsächlich sicher ist, wird allerdings von vielen Kritikern des Abkommens bestritten.

Wie steht es um die Einzelfallprüfung?

Diese soll es dennoch geben. Denn auch die Frage, ob ein Asylantrag unzulässig ist, kann jeweils individuell geprüft werden.

Wann soll die Regelung gelten?

Erster Stichtag war der 20. März. Ab Montag sollen die ersten Flüchtlinge, die seit diesem Stichtag in Griechenland angekommen sind, in die Türkei zurückgebracht werden. Die ersten Rückführungen von Migranten generell aus Griechenland in die Türkei sind das aber nicht. Denn schon jetzt werden nach Auskunft der EU Migranten, die gar nicht erst um Schutz nachsuchen oder deren Asylantrag inhaltlich geprüft und abgelehnt wurde – die also nicht als Flüchtlinge gelten – zurückgebracht.

Welche Regelung besteht für Syrer?

Für jeden aus Griechenland zurückgenommenen Syrer soll ein anderer Syrer direkt und sicher aus der Türkei in die EU reisen dürfen. So will die EU ihrerseits die Türkei entlasten, die rund drei Millionen Syrer beherbergt. Zugleich sollen die Flüchtlinge dadurch Hoffnung auf eine legale Einreise nach Europa schöpfen.

Wie viele Syrer will die EU auf diesem Weg aufnehmen?

Das steht noch nicht genau fest. Die Zahl hängt einerseits von den Syrern ab, die es weiterhin auf irregulärem Weg versuchen. Denn die Zahl der legalen Einreisen ist ja an die Zahl von deren Rückführungen gekoppelt. Davon abgesehen möchte die EU die neue Regelung mit bereits bestehenden Beschlüssen verrechnen. So hatten sich die Mitgliedstaaten schon 2015 auf die Aufnahme von 22.000 Schutzbedürftigen aus Drittstaaten wie der Türkei geeinigt. Davon sind noch 18.000 Plätze frei. Hinzu kommen 54.000 Plätze, die eigentlich für eine Umsiedlung innerhalb der EU gedacht waren. Unter dem Strich heißt das: Zunächst soll es keine zusätzlichen Aufnahmen über bereits bestehende Vereinbarungen hinaus geben.

Nimmt die EU keine anderen Flüchtlinge mehr auf?

Doch. Die Aufnahme der Syrer im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens ist nicht das Ende aller Regelungen. Wenn die illegale Migration stark reduziert worden ist, will die EU einen weiteren Plan für die legale Aufnahme von Flüchtlingen – nicht nur Syrern – aktivieren, an dem sich die einzelnen Staaten auf freiwilliger Basis beteiligen.