Pro Asyl

Gesetz zum Datenaustausch beschleunigt Asylverfahren nicht

Das geplante Gesetz zum intensiveren Datenaustausch der Asyl- und Ausländerbehörden wird nach Einschätzung von Pro Asyl die Asylverfahren nicht beschleunigen. Vielmehr würden Entscheidungen getroffen, die die Verfahren in Länge ziehen.

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl ist skeptisch, ob das geplante Gesetz zum intensiveren Datenaustausch der Asyl- und Ausländerbehörden schnellere Verfahren ermöglicht. Es sei nachvollziehbar, dass nicht mehr Bundespolizei, Landesaufnahmestellen und Bundesbehörden jeweils eine Akte über jeden einzelnen Flüchtling anlegen sollen und damit Doppelarbeit machten, sagte Geschäftsführer Günter Burkhardt dem Evangelischen Pressedienst. Dennoch fehle eine politische Vorgabe darüber, wie Verfahren tatsächlich beschleunigt werden können, kritisierte er und ergänzte: „Die Hauptbremse für schnellere Verfahren ist der Bundesinnenminister.“

Burkhardt verwies auf die Entscheidung der Innenminister von Bund und Ländern, bei syrischen Flüchtlingen wieder jeden Einzelfall vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüfen zu lassen. „Das zieht Verfahren in die Länge“, sagte er. Die Rückkehr der Dublin-Regel für Syrer, wonach sie in dem Land Asyl beantragen müssen, über das sie eingereist sind, führe außerdem zu bürokratischem Mehraufwand. „Das bedeutet, dass fünfmonatige Verfahren zur Überstellung nach Kroatien oder Ungarn geführt werden – ohne Ergebnis, weil diese Länder die Menschen nicht zurücknehmen“, erklärte er. Zudem forderte er eine Altfallregelung, um das Bundesamt vom Antragsstau zu befreien.

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Ein technisches Gesetz über den besseren Datenaustausch werde nicht zu einer Beschleunigung führen, vermutet der Pro-Asyl-Geschäftsführer. Das Bundeskabinett hat sich am Mittwochvormittag mit der Gesetzesvorlage von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) befasst. Nach seinen Plänen sollen die Daten von Flüchtlingen über ein Kerndatensystem künftig besser zwischen den verschiedenen Behörden, der Polizei und auch der Bundesagentur für Arbeit vernetzt werden. Ein erklärtes Ziel des Gesetzes ist die Beschleunigung der Asylverfahren, indem etwa Mehrfacherfassungen durch verschiedene Stellen vermieden werden.

Burkhardt äußerte zu dem Gesetzesvorhaben auch datenschutzrechtliche Bedenken. „Der Datenfluss zwischen den Behörden ruft Unbehagen hervor“, sagte Burkhardt. Dieser dürfe nicht „uferlos“ werden. „Ich sehe die Tendenz, dem Datenschutz keinen großen Stellenwert mehr einzuräumen“, sagte er. (epd/mig)