Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg, Menschrechte, EuGH, Europa
Das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg © James Russell @ flickr.com (CC 2.0)

Französische Muslimin scheitert

Menschenrechtsgericht billigt Kopftuchverbot in Klinik

Kliniken in Frankreich dürfen ihren Mitarbeitern das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das stelle keine Verletzung der Religionsfreiheit dar, entschied das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der französischen Verfassung.

Freitag, 27.11.2015, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 30.11.2015, 16:14 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Kopftuch-Verbot für Angestellte an einem französischen Krankenhaus gebilligt. Die Regelung an der öffentlichen Klinik stelle keine Verletzung der Religionsfreiheit dar, entschieden die Straßburger Richter am Donnerstag. Sie verwiesen auf die französische Verfassung, laut der der Staat säkular ist und alle Religionen gleichermaßen achtet. (AZ: 64846/11)

Geklagt hatte eine ehemalige Sozialarbeiterin des Pariser Krankenhauses, die trotz Beschwerden mehrerer Patienten ihre Kopfbedeckung nicht ablegen wollte. Die Klinikleitung hatte daraufhin entschieden, den Arbeitsvertrag der Muslimin nicht mehr zu verlängern. Dagegen hatte die Frau vergeblich vor mehreren französischen Gerichten geklagt.

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Auch ihre Beschwerde vor dem Menschenrechtsgerichtshof blieb nun ohne Erfolg. Es stehe außer Frage, dass Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen volle Religionsfreiheit genössen, unterstrichen die Straßburger Richter. Daraus ergebe sich für sie jedoch kein Recht, ihren religiösen Überzeugungen Ausdruck zu verleihen, während sie sich an ihrem Arbeitsplatz befänden.

Es gelte auch das Recht der Patienten auf Gleichbehandlung zu berücksichtigen, hob der Menschenrechtsgerichtshof hervor. Die europäischen Staaten hätten einen Ermessensspielraum, was die Gewichtung der Religionsfreiheit und staatlicher Prinzipien angehe. Die Säkularität sei ein „grundlegendes Prinzip“ der französischen Republik und dürfe konsequent durchgesetzt werden, erklärten die Menschenrechts-Richter. (epd/mig) Aktuell Recht

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  1. larry sagt:

    Ich frag mich was in Menschen vorgeht die Ihre Karriere, ihre berufliche und finanzielle Zukunft für religiöse Dogmen opfern. Was soll das bringen? Religiöse Gesetze sind weitaus flexibler als es uns die Anhänger weis machen wollen. Mir kommen solche Trotzreaktionen, sich durch sämtliche Instanzen zu klagen, extrem unvernünftig vor. Schade dass mit solchen Aktionen die vernünftigen Muslime, die im Kopftuchverbot kein Problem sehen, nicht mehr wahrgenommen werden.

    Der Islam ist in diesem Fall mal wieder nicht das Problem, sondern die persönliche Überzeugung einer einzelnen Person. Diese Frau hat m.M. nach den Islam missbraucht um eigene Bedürfnisse durchzusetzen…

  2. C.Bokou sagt:

    Ich halte die Demonstration der Religionszugehörigkeit durch das islamische Kopftuch in Arbeitsbereichen, wo man direkt und nah mit Menschen arbeitet, für unangebracht und das Verbot für verständlich. Das Tragen des islamischen Kopftuches ist ein Symbol, das einfach zu stark polarisiert. Eine Muslimin kann doch Schmuckamulette oder goldene Kettenanhänger mit dem Koran tragen, das würde ich anders bewerten, denn auch Kreuzchen sollen ja weiterhin erlaubt sein. Es geht einfach um die Grenze In-Group – Out-Group.
    Und ein Kopftuch schließt die anderen zu sehr aus.

  3. Mesut P. sagt:

    für mich ist das vergleichbar mit der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Wenn die Frauen das nicht erstritten hätten dann wären wir nicht an der Stelle wo wir sind. Damals war die Argumentation die gleiche. Man verkennt immer was das für eine Signalwirkung in die Gesellschaft gibt wenn man hier quasi Berufsverbote hat in Berufen in denen diese Publikumsverkehr hat. Bitte kurz mal inne halten und nachdenken was man da tut.

  4. Umdenker sagt:

    Mesut, die Frauen müssen ihr Kopftuch in der Klinik doch nur absetzen. Oder wo setzen Sie die Grenze? Wäre eine Burka für Sie auch OK? Oder ein anderes xbeliebiges Ganzkörperkostüm? Ich möchte als Patient meine Ärztin/Schwester komplett sehen können. Daher halte ich dieses Verbot für berechtigt und notwendig. Wir leben hier in einer Kultur, in der man seinem Gegenüber sein Gesicht zeigt.

  5. Magistrat sagt:

    Der EGMR ist mit seiner politischen Rechtsprechung längst nicht mehr ernst zu nehmen. Juristisch sind seine Entscheidungsgründe absolut uneinheitlich und kaum nachvollziehbar. Beispielhaft sei der Fall Lautsi genannt: während die erste Kammer zunächst sich gegen das Kreuz entschied, drehte die Große Kammer das Ergebnis diametral um und befand das Kreuz als „passives Symbol“. So viel zur Einheitlichkeit und Vorhersehbarkeit der Rechtsprechung, ganz zu schweigen von der Stimmigkeit. Das ist eine absolut subjektive Empfindung, die die Richter da zu Papier bringen, aber keine juristisch haltbare Rechtfertigung.

    Das französische Verständnis von „liberté“ ist nur noch eine Farce. Der zentralistische Staat erinnert immer mehr an die Regierung der Schweine in Orwell’s Animal Farm. Deren oberster Grundsatz war bekanntlich am Ende: „All animals are equal. But some are more equal“.
    Wenn ein Staat in gut integrierten, gebildeten, produktiven und arbeitenden Musliminnen ein Problem sieht – Menschen, die jeder anderer Staat händeringend suchen würde – nur aufgrund der offen erkennbaren Religionszugehörigkeit, dann offenbart dieser Staat eine widerliche Heuchelei, wenn er über gewaltbereite, marginalisierte Straftäter aus den banlieues lamentiert. Vielleicht Vorbilder fördern, statt zu diskriminieren? Perspektiven schaffen und nicht vernichten? Integration durch gegenseitigen Respekt? Kann es sein, dass man Muslime in der Mitte der Gesellschaft einfach nicht sichtbar sein sollen? Dann fehlt nicht mehr viel zur frauenfeindlichen Ideologie selbsternannter Kalifen – auch sie hätten ein Problem mit einer praktizierenden und berufstätigen, selbstbestimmten Muslimin.

  6. arbeitsrechter sagt:

    @Mesut P.:
    Berufsverbote werden keine verhängt, da man jedes religiöse oder weltanschauliche Kleidungsstück ablegen kann und religiösen Regeln keine Naturgesetzlichkeiten darstellen sondern veränderbar sind. Die Diskriminierung findet im Übrigen meiner Überzeugung nach durch jene religiösen Strömungen (es handelt sich ja nicht um den ganzen Islam) statt, die nur für ein Geschlecht vermeintlich unverzichtbare Bekleidungsvorschriften propagieren. Ich bin selbst Arbeitsrechtsberater. Im Publikumsverkehr halte ich auch andere auffällige Bekundungen der eigenen Gesinnung, wie z.B. Greenpeace-Buttons für unhöflich und unpassend, da ja davon ausgegangen werden muss, dass die diverse Kunden unterschiedliche Standpunkte haben und ich Ihnen meinen nicht aufdrängen möchte. Am Arbeitsplatz erscheine selbst ich jedenfalls aus Überzeugung in religiös und weltanschaulich neutralem Erscheinungsbild.

  7. Volker K. sagt:

    Es nervt langsam daß immer wieder Menschen ihre merkwürdige Einstellung zu unserem Zusammenleben mit aller Gewalt durchpressen wollen. Wer sich entscheidet seine Karriere wegen irgendwelchen Symbolen zu opfern, der soll zu seiner Entscheidung stehen, aber nicht versuchen unsere Ordnung zu unterwandern. Ich kann auch nicht darauf bestehen im ölverschmierten Blaumann in der Sparkasse hinter dem Schalter zu sitzen. Es gibt hier gewisse Konventionen die eben eine Geltung haben. Also, tragt von mir aus das Kopftuch, aber dann tragt auch die Konsequenzen und zwar alle.

  8. Magistrat sagt:

    Erstaunlich, wie hier einige Foristen offenbar vom eigenen Grundgesetz genervt sind. Demokratie ist anstrengend, nicht wahr? Freiheitlich demokratische Grundordnung überfordert offenbar nicht nur Fundamentalisten. Da tun sich Schnittmengen auf. Wenn genervt sein und Empfindungen oder Beleidigtsein für Sie als Argument ausreicht, Grundrechte zu beschneiden, habe sie mit Verlaub nicht nur ein armseligen, sondern gar kein Demokratieverständnis.
    Und @Volker: in medizinischen Berufen ist die Haube auf dem Kopf sehr üblich. Bisher hat sie das wohl nicht gestört? Aber sie scheinen ja Luxusprobleme zu haben, wenn sie sich als Patient über das äußere Erscheinungsbild ihrer Ärztin echauffieren können.
    Ach ja: einige von ihnen waren bestimmt auch vom Suffragettenkampf überfordert gewesen. Die nerven die Frauen mit ihren Protesten, was wollen die auch studieren? , nich wa?

  9. Volker K. sagt:

    @ Magistrat. Genau solch eine unsachliche Argumentation führt dazu daß man von solchen Themen langsam mal genervt ist. Niemand schränkt hier Grundrechte ein oder ist damit überfordert. Wer für sich entscheidet ein Kopftuch zu tragen der (oder diejenige) soll es doch auch tun. Da wird niemand etwas gegen unternehmen oder es nicht zulassen. Wo und wann dieses religiöse Symbol nicht akzeptabel ist oder aber auch eine ablehnende Haltung auslöst entscheidet dann aber nicht die Frau mit Kopftuch, sondern wie wir gelernt haben zum einen der Gesetzgeber (nicht akzeptabel) und zum anderen die Gesellschaft (ablehnende Haltung). Daraus ergeben sich nun mal Konsequenzen und die muß man dann auch bereit sein zu tragen. Anscheinend sind mit den berechtigten Konsequezen die daraus entstehen eben andere überfordert. Das passiert halt wenn man die Realität ausblendet falls sie einem nicht gefällt. Aber ich gebe Ihnen auch gerne ein Beispiel aus der realen Welt: Falls ich überzeugt bin mir Alluminiumfolie um den Kopf wickeln zu müssen, damit vermeintliche Außerirdische nicht meine Gedanken kontrollieren oder gar manipulieren können, dann ist das mein gutes Recht. In diesem Fall sogar eine Glaubensfrage. Die Konsequenzen daraus, also daß man mich nicht ernst nimmt, ich nicht der passende Kandidat für eine Führungsposition in einem seriösen Unternehmen bin, oder damit nicht für ein hohes Amt in Frage komme muß ich dann wohl selber tragen. So weit verständlich?
    Des weiteren nehme ich mir das Recht heraus mich über das Erscheinungsbild einer Ärztin oder eines Arztes zu echauffieren auch wenn das ein Luxusproblem ist. Ich kann mir das nämlich leisten. Ach ja: Schön daß sie das Beispiel der Suffragetten gewählt haben, den die hätten die Hände über den unverschleierten Kopf zusammengeschlagen wenn sie gewußt hätten daß sie später mal als Vergleich für eine Frau die um ein religiöses Symbol ihrer eigenen (weiblichen) Unterdrückung kämpft herhalten müssen. nich wa?

  10. Werner sagt:

    @Volker K.

    So leid es mir tut, aber Ihre Ausführungen zeugen nur so von Ignoranz über die eigene Verfassung. Sie irren, wenn Sie glauben, die Mehrheit könne über die Reichweite der Rechte einer Minderheit bestimmen, indem sie die Nase rümpft (Argumente suche ich immer noch verzweifelt).

    Um es an ihrem nicht sehr originären Beispiel zu veranschaulichen: Das Verhalten ihres Protagonisten wäre mitnichten von der Glaubensfreiheit geschützt. Denn diese schützt „nicht jegliches Verhalten einer Person allein nach deren subjektiver Bestimmung als Ausdruck der besonders geschützten Glaubensfreiheit“ sondern es kommt bei „der Würdigung eines vom Einzelnen als Ausdruck seiner Glaubensfreiheit reklamierten Verhaltens“ auf „das Selbstverständnis der jeweiligen Religionsgemeinschaft“ (st. Rspr. BVerfGE 24, 236 (247 f.). Mir wäre nicht bekannt, dass es eine Religionsgemeinschaft ihrer genannten Sorte gäbe. Selbst dann muss das „sich nach Gehalt und Erscheinung als begründete Glaubensregel dem Schutzbereich der Glaubensfreiheit hinreichend plausibel zuordnen lassen“ (BVerfGE 108, 282 (299)).

    Es erklärt sich von selbst, dass nicht jedwede Albernheit von Artikel 4 GG geschützt werden kann.

    Ihm stünde dennoch Grundrechtsschutz zu, nur halt die wesentlich leichter eingrenzbare Allgemeine Handlungsfreiheit. Und da genügt tatsächlich jeder denkbare, halbwegs vernünftige Grund für eine Einschränkung.

    Wie Sie sehen, lässt sich so ein gravierender Eingriff, wie das Berufsverbot wegen muslimischer Glaubensüberzeugung, die nach außen hin manifestiert wird, nicht so lapidar nach dem Motto „selber Schuld“ einfach rechtfertigen. Und das ist auch gut so, zeugt es doch von dem hoch entwickelten Grundrechtsstandard, der in Deutschland vorherrscht und nach dem übrigens JEDER Deutsche ruft, wenn er sich in seinen Rechten verletzt fühlt. Dem haben auch Sie einige Annehmlichkeiten zu verdanken. Aber vielleicht lernen Sie das erst zu schätzen, wenn Ihnen mal eine willkürliche Beeinträchtigung widerfährt – was ich Ihnen nicht wünsche. Spätestens dann werden Sie feststellen, wie falsch es ist „von solchen Themen langsam mal genervt“ zu sein. Das ist zu einseitig.

    Einen schönen Abend.

    PS: Übrigens lieber Volker, haben die Sufftragetten selbst teilweise noch Kopfbedeckungen getragen. Damals wie heute ein Zeichen von Anstand und Sitte.