Moscheebrand in Delmenhorst

Polizei schließt Fremdenfeindlichkeit doch nicht aus

In Delmenhorst bei Bremen brannte eine Moschee. Die Polizei schloss einen fremdenfeindlichen Hintergrund umgehend aus. MiGAZIN fragte nach: Aufgrund welcher Befunde wird Fremdenfeindlichkeit ausgeschlossen? Antwort: Es gibt keine Hinweise.

In der Nacht zum Sonntag brannte in Delmenhorst bei Bremen eine Moschee. Unbekannte Täter haben mehrere Müllcontainer angezündet. In einem dieser Brandherde griffen die Flammen auf das Gebäude über, in der ein türkischer Supermarkt, ein türkischer Fußballverein und die Mevlana-Moschee ihren Sitz haben. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden wird auf 10.000 Euro geschätzt. Die Polizei geht von Brandstiftung aus.

„Wir ermitteln in alle Richtungen, gehen aber nicht von einem fremdenfeindlichen Hintergrund aus“, erklärte Polizeisprecher Mario van Knippenberg am Sonntag dem Weser-Kurier. Auf Nachfrage des MiGAZIN, aufgrund welcher Befunde er Fremdenfeindlichkeit ausschloss, erklärte van Knippenberg: „Am Tatort gab es keine Hinweise, die auf eine fremdenfeindliche Tat schließen lassen könnten.“ Nach erneuter Nachfrage, aufgrund welcher Erkenntnisse Fremdenfeindlichkeit nicht angenommen wird, verwies von Knippenberg – schnippisch – an den zuständigen Beamten. Er sei nur Vertretung gewesen und nicht weiter involviert in den Fall. Im Übrigen verstehe er die Frage nicht.

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Polizei: Keine Hinweise
Melissa Oltmanns von der Polizeiinspektion Delmenhorst erklärte dem MiGAZIN, dass die Polizei – „auch wenn sich das wie eine Floskel anhört“, in alle Richtungen ermittelt. Es gebe zwar keinerlei Anzeichen für eine fremdenfeindliche Tat, es gebe aber auch keine Hinweise, die Fremdenfeindlichkeit ausschließen. Offenbar habe der Kollege „die Formulierung falsch gewählt“.

Ensprechend stellte die Polizei am späten Montagnachmittag per Fahndungstext fest: „Eine fremdenfeindliche Motivation der Brandstiftung kann zum jetzigen Ermittlungsstand weder bestätigt noch ausgeschlossen werden.“ Wer Angaben zu einer männlichen Person machen könne, die zum Tatzeiptunkt im Bereich der Breslauer Straße aufgefallen sei, solle sich bei der Polizei melden. (es)