Muslime in Baden-Württemberg können sich künftig von der Arbeit freistellen lassen, wenn sie an einem ihrer drei wichtigsten religiösen Feiertage den Gottesdienst besuchen wollen. Das sieht ein Gesetz der Landesregierung vor, das Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) am Dienstag in Stuttgart vorstellte. Allerdings werden die Muslime für die Ausfallzeit nicht entlohnt, sie müssen unbezahlten Urlaub nehmen. Zudem können Arbeitgeber die Freistellung ablehnen, wenn dienstliche oder betriebliche Notwendigkeiten entgegenstehen.
Öney wies darauf hin, dass im Südwesten bisher Christen und Juden an bestimmten Tagen der Arbeit fernbleiben dürfen, wenn sie einen Gottesdienst besuchen wollen. Ein vergleichbares Recht genössen die rund 550.000 Muslime und Aleviten nicht. Das neue Gesetz sei in Abstimmung mit der Wirtschaft erfolgt.
Die Regelung ist Teil des neuen Partizipations- und Integrationsgesetzes, das die Teilhabe von Menschen mit ausländischen Wurzeln in Baden-Württemberg stärken will. Dazu gehört die Gründung eines Landesbeirats für Integration. Hochschulen müssen künftig bei unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen für die Aufnahme eines Studiums werben. (epd/mig)