Abhängen von "Pro Köln"-Plakaten

Gericht stellt Verfahren im Centbereich nicht ein

Deutsche Gerichte scheinen doch nicht so überlastet zu sein, wie gemeinhin angenommen wird. Beim Amtsgericht Köln etwa wird ein Verfahren im Centbereich geführt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, beim Abhängen von ausländerfeindlichen „Pro Köln“-Plakaten 40 einfache Kabelbinder zerstört zu haben.

Wegen des Abhängens von Wahlplakaten der rechtsextremen Splitterpartei „Pro Köln“ steht seit Mittwoch der Mitbegründer des Vereins „Rom“ zur Unterstützung von Sinti und Roma, Kurt Holl, vor Gericht. Den Antrag seines Anwalts auf Einstellung des Verfahrens lehnte das Amtsgericht Köln zum Auftakt des Prozesses ab. Holl wird Sachbeschädigung von Kabelbindern beim Abhängen von 20 Wahlplakaten vorgeworfen. Frühestens im Herbst sollen erstmals Zeugen gehört werden. (AZ: 528 Cs 243/15)

Holl, der sich in dem Verfahren gegen einen Strafbefehl und eine vom Kölner Amtsgericht verhängte zweijährige Bewährungsauflage zur Wehr setzt, verteidigte am Mittwoch das Abhängen der Plakate. Auch wenn der Rentner nicht einräumte, persönlich daran beteiligt gewesen zu sein und auf das Vorgehen einer Gruppe verwies, so befürwortete er die bei der Polizei angekündigte Aktion. Die Plakate seien ausländerfeindlich und hetzten gegen Flüchtlinge, sagte Holl.

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Die Aussagen der damaligen „Pro Köln“-Wahlplakate zur Europawahl wie „Bürgermut stoppt Asylantenflut“ oder „Wut im Bauch? Lass es raus!“ seien nicht mehrdeutig zu interpretieren, sondern ein konkreter Aufruf zur physischen Gewalt gegen Flüchtlinge gewesen, betonte Holl. Er verwies dabei unter anderem auf das Erscheinen von „Pro Köln“-Mitgliedern vor einem Kölner Flüchtlingsheim.

Es sei absurd, dass wegen des geringen Sachwerts der zerschnittenen Kabelbinder im Centbereich ein Verfahren wegen Sachbeschädigung überhaupt geführt werde, sagte Holl im Anschluss an den ersten Verfahrenstag. Er bezeichnete es als skandalös, dass hingegen gegen die Urheber der Wahlaussagen, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllten, nicht ermittelt werde.

Unterstützung erhält Holl unter anderem vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Auch eine scharfe Reaktion wie das Abhängen von Wahlplakaten müsse generell von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, hatte der Zentralratsvorsitzende Romani Rose in Heidelberg erklärt. Es gehe nicht nur um Wahlkampf, sondern um den verfassungsmäßigen Schutz von bedrohten Menschen und Minderheiten.

Die Plakte hatten Holl und seine Mitstreiter nach dem Abhängen unbeschädigt der Polizei übergeben und Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft aber stellte das Strafverfahren gegen „Pro Köln“ ein und verwies auf verschiedene Interpretationsmöglichkeiten der Parolen. Stattdessen erstattete die Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Holl und seine Mitstreiter wegen der Sachbeschädigung von 40 Kabelbindern. (epd/mig)