Oberverwaltungsgericht bestätigt

Keine Flüchtlingsunterkunft im Hamburger Nobelviertel

Im Hamburger Nobelviertel Harvestehude wird es keine Flüchtlingsunterkunft geben. Ein entsprechender Eilantrag von Anwohnern hielt nun auch einer Überprüfung vor dem Oberverwaltungsgericht stand.

Weiterhin Baustopp für eine Flüchtlingsunterkunft im Hamburger Nobelviertel Harvestehude: Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, einen vorläufigen Baustopp für die geplante Gemeinschaftsunterkunft an der Sophienterrasse zu verhängen, zurückgewiesen. Damit bleibt es dabei, dass das Vorhaben einstweilen nicht verwirklicht werden kann, wie das Gericht am Montag mitteilte. Zuvor seien Bemühungen des Oberverwaltungsgerichts, eine Einigung im Vergleichswege zu erreichen, gescheitert.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte einem Eilantrag von Anwohnern, die sich gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in dem ehemaligen Kreiswehrersatzamt gewendet hatten, stattgegeben. Diese Entscheidung bestätigte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht nunmehr im Beschwerdeverfahren. Die Antragsteller bezogen sich auf den sogenannten Gebietserhaltungsanspruch: Der geltende Bebauungsplan weise das Gebiet als besonders geschütztes Wohngebiet aus. Bei der Unterbringung von Wohnungslosen und Flüchtlingen in der vorgesehenen Art und Weise „handele es sich nicht um eine Wohnnutzung im engeren Sinne, sondern um eine wohnähnliche Nutzung in einer sozialen Einrichtung“.

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Die Planung der Flüchtlingsunterkunft hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil Harvestehude zu den reichsten Stadtteilen Hamburgs zählt. Zur Unterstützung hatte sich im Stadtteil jedoch bereits zu Beginn der Planungen auch eine engagierte Flüchtlingsinitiative gegründet. (epd/mig)