Karfreitag

Kommunen stellen striktes Tanzverbot infrage

Der Karfreitag ist ein stiller, christlicher Feiertag. In vielen Bundesländern sind an diesem Tag Feiern und Tanzveranstaltungen gesetzlich untersagt. Nun werden Forderungen nach Reformen laut. Diese Verbote würden der gesellschaftlichen Realität nicht entsprechen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund befürwortet mit Blick auf das Tanzverbot am Karfreitag eine Lockerung der Feiertagsgesetze. Nötig sei eine „größere Anpassung an die gesellschaftliche Realität“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Deutschland sei nach wie vor ein vom Christentum geprägtes Land. Dem müsse der Staat auch durch die Feiertagsgesetze Rechnung tragen, sagte Landsberg. Aber er sollte dabei den Menschen nicht vorschreiben, wie sie zu feiern oder zu leben hätten. Es gehe darum, den Christen die Möglichkeit zu geben, diesen Tag in Stille zu begehen, ohne anderen ihre Lebensweise vorzuschreiben, erklärte der Kommunalvertreter. Insoweit könne auch eine Tanzveranstaltung in geschlossenen Räumen die Feiertagsruhe der übrigen kaum stören.

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Auch aus der Politik wird Kritik laut. In mehreren deutschen Städten sind für Karfreitag Proteste gegen das Tanzverbot geplant. Mitglieder der Piratenpartei kündigten an, als Ausdruck eines stillen Protestes auf dem Stuttgarter Schlossplatz zu Musik aus ihren Kopfhörern zu tanzen. Auch in Bochum, Köln, Frankfurt am Main, Mainz und Augsburg sind Veranstaltungen unter anderem mit Christentums-Satire und Osterspaziergängen geplant.

An den sogenannten stillen Tagen wie dem Karfreitag besteht in weiten Teilen Deutschlands ein Tanzverbot. Am stärksten wurde die Regelung bisher in Bremen und Berlin gelockert. Dort ist das Feiern nur bis 21 Uhr untersagt. Auch in Hamburg und Brandenburg ist die Regel weniger strikt und betrifft nur den Karfreitag und die frühen Morgenstunden des Samstags.

Die stärksten Einschränkungen gelten in Hessen und Baden-Württemberg: Zwischen Gründonnerstag und Ostermontag gilt das Tanzverbot nahezu durchgängig. Die rot-grüne Landesregierung in Baden-Württemberg kündigte im vergangenen November an, das Verbot lockern zu wollen. Die schwarz-grüne Regierung in Hessen beharrt hingegen auf den aktuellen Regelungen.

Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Münster (Nordrhein-Westfalen) einem Gaststättenbetreiber untersagt, am Karfreitag eine muslimische Beschneidungsfeier zu veranstalten. Eine Beschneidungsfeier mit Koranlesungen, Musik, Tanz und Festessen habe „auch unterhaltenden Charakter und sei deshalb nach den Bestimmungen des Feiertagsgesetzes am Karfreitag grundsätzlich nicht zulässig“, argumentierte das Gericht.

Gemeindebund-Hauptgeschäftsführer Landsberg kritisierte, das sogenannte Tanzverbot betreffe auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen. Dafür müssten die „Spielräume vor Ort erhöht werden“. Stärker zu beachten seien auch regionale Besonderheiten. Der Karfreitag werde in einem katholischen Dorf in Bayern anders begangen als in einem multikulturellen Stadtteil von Berlin oder einer anderen Großstadt. (epd/mig)