Interview mit Manfred Schmidt

BAMF Präsident kritisiert Kirchen wegen steigender Kirchenasyl-Zahlen

Nicht nur die Politik steht angesichts überfüllter Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in der Kritik – auch das für die Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Behördenchef Manfred Schmidt erklärt, warum die Verfahren so lange dauern und warum er die aktuelle Kirchenasyl-Praxis kritisch einstuft.

Herr Schmidt, welche Konsequenzen hätte ein „europäischer Aufnahmeschlüssel“, wenn es ihn gäbe?

Manfred Schmidt: Momentan nehmen fünf, sechs Staaten in Europa mehr Flüchtlinge auf als die übrigen EU-Staaten. Wir in Deutschland werden dieses Jahr etwa 200.000 Asylantragsteller haben – die meisten weltweit. Und wenn ich mir die humanitäre Aufnahme von syrischen Flüchtlingen anschaue, sind wir Spitzenreiter. Da frage ich mich schon, ist das in Ordnung? Oder braucht es vielleicht eine breiter angelegte europäische Solidarität?

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Gemessen an den Einwohnerzahlen landet Deutschland aber nur auf einem Platz im Mittelfeld …

Schmidt: In Deutschland hatten wir im Jahr 2013 je tausend Einwohner rund 1,6 Flüchtlinge – in diesem Jahr wird diese Zahl deutlich höher liegen -, die Schweiz hat 2,6 und Schweden 5,7. Es stimmt also, dass einige Länder mehr Flüchtlinge pro Einwohner aufnehmen. Aber wenn man den Blick auf andere EU-Staaten wirft, dann liegt Italien bei etwa 0,5 Flüchtlingen je tausend Einwohner, in Spanien sind es noch weniger.

Wird die Einstufung von Mazedonien, Serbien, und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsländer die Lage entspannen?

Schmidt: Wir haben im Bundesamt eine Sondergruppe zusammengestellt: Rund 50 Entscheider kümmern sich seit Oktober nur um den Westbalkan. Wir haben bei diesen drei Ländern eine Anerkennungsquote zwischen 0,1 und 0,3 Prozent. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, werden wir vorrangig Westbalkan-Anträge entscheiden. Um die Bedeutung zu verdeutlichen: Bei den Asyl-Folgeanträgen, die zum zweiten oder zum dritten Mal gestellt werden, kommen sieben von zehn aus den Westbalkan-Ländern.

Haben denn die Flüchtlinge von dort, die bisher anerkannt wurden, jetzt gar keine Chance mehr, Asyl zu bekommen?

Schmidt: Natürlich haben sie diese Chance. Der Flüchtling kann auch weiterhin in einer Anhörung vortragen, dass es bei ihm besondere Umstände gibt. Mehr als 98 Prozent der Fälle sind unbegründet beziehungsweise offensichtlich unbegründet, aber es gibt immer Einzelfälle, bei denen wir auch in Zukunft sagen werden: In diesem speziellen Fall ist die Situation anders.

Das heißt: Die Bearbeitung der Asylanträge für Menschen aus diesen Ländern wird schneller?

Schmidt: Ja, sie wird schneller. Aber wir setzen natürlich auf eine Signalwirkung in diese drei Länder.

Was sagen Sie zu der Kritik, dass es immer wieder Asylverfahren gibt, die ungewöhnlich lange dauern? Gibt es vielleicht strukturelle Probleme in Ihrer Behörde?

Schmidt: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt im Moment bei 6,9 Monaten. Für die Bearbeitung von syrischen Flüchtlingen brauchen wir 4,7 Monate, bei afghanischen sind wir bei 13 Monaten. Die Dauer hat auch mit den Steigerungen zu tun. 2013 waren wir bei 127.000 Asylanträgen, dieses Jahr werden es rund 200.000 sein. Wir haben zwar 300 neue Stellen bekommen – aber die Anhörung von Flüchtlingen ist ja kein Massengeschäft wie das Ausstellen neuer Personalausweise. Wenn die schnelle Anerkennung der bislang 24.000 syrischen Flüchtlinge gefordert wird, muss ich andere Herkunftsländer zurückpriorisieren.

Bleibt die Frage nach der Struktur der Behörde: Die Zahl der Flüchtlinge steigt weiter, allein mit immer mehr Mitarbeitern wird man diese Arbeitsbelastung nicht lösen können, oder?

Schmidt: Allein mit neuen Ressourcen ist das Problem nicht zu lösen, das stimmt, sonst müsste man jedes Jahr neue Mitarbeiter einstellen. 25 Prozent unserer Anträge kommen aus dem Westbalkan, und 21 Prozent sind Dublin-Bestände – für die also andere Länder zuständig sind. Ohne diese Verfahren würden wir mit unseren Ressourcen wesentlich weiter kommen. Wir müssen künftig also verstärkt an diesen Stellschrauben drehen …

Wenn wir gerade bei den Dublin-Fällen sind: Viele Schutzsuchende in den Kirchenasylen sind solche Fälle. Ihre Behörde prüft nun eine rechtliche Neubewertung der Kirchenasyle. Warum?

Schmidt: Wir stellen das Kirchenasyl an sich überhaupt nicht infrage. In etlichen Kirchenasylen heute geht es – anders als noch vor zwei, drei Jahren – aber nicht mehr um den Einzelfall, sondern um eine abstrakte Infragestellung des Dublin-Verfahrens. Inzwischen gibt es regelrechte Checklisten, wie man am besten Kirchenasyle organisiert. Die Hälfte der evangelischen Kirchengemeinden in Bayern hat bereits Beschlüsse für Kirchenasyle gefasst, ohne eine konkrete Anfrage zu haben. Warum? Dublin ist geltendes Recht und dagegen gibt es Rechtsmittel! Wir glauben nicht, dass ein Kirchenasyl diesen Rechtsweg außer Kraft setzen kann.

Deswegen bewerten Sie den Gang ins Kirchenasyl künftig immer so, dass dies die Menschen dem Zugriff der Behörden entzieht?

Schmidt: Wenn jemand ins Kirchenasyl geht, umgeht er damit die vom Gesetz verlangte Überstellung in das EU-Land, in dem er zuerst europäischen Boden betreten beziehungsweise Asyl beantragt hat. In der Dublin-Verordnung steht für einen solchen Fall grundsätzlich drin, dass sich die Frist dann von sechs auf 18 Monate verlängert. Wir prüfen aktuell, ob diese verlängerte Frist auch für das Kirchenasyl gilt.

Es gibt nicht mal 200 Kirchenasyle – täglich kommen Tausende neue Flüchtlinge nach Deutschland. Ist das nicht ein marginales Problem?

Schmidt: Genaue Zahlen kennen wir alle nicht. Wir gehen von 500 Personen im Kirchenasyl allein in diesem Jahr aus. Ich finde es schon bemerkenswert, wenn das Instrument Kirchenasyl, das ursprünglich für einen ganz anderen Zweck gedacht war, eine generelle Systemkritik generieren soll …

Sie werfen also der Kirche vor, dass sie nicht mehr sorgsam mit dem Instrument Kirchenasyl umgeht?

Schmidt: Ich kenne Einzelfälle, wo ich mir diese Frage stelle, ja. Früher gab es in den Kirchen ein Bewusstsein, dass das nur ein Instrument für besondere Fälle ist, in denen die Verwaltung gedrängt werden soll, sich den konkreten Einzelfall noch einmal genau anzuschauen. Das ist in den letzten Jahren verloren gegangen. Früher hatten wir Kirchenasylfälle, weil es etwa eine Abschiebung in den Iran geben sollte. Heute geht es teilweise um eine Rückführung nach Österreich.

Sie wollen also die rechtlichen Hürden für Kirchenasyle erhöhen? Wäre es nicht besser, das Gespräch mit den Kirchen zu suchen?

Schmidt: Selbstverständlich sind wir mit den Kirchen im Gespräch. Ich glaube nicht, dass wir als Behörde eine völlig andere Einschätzung zu diesem Thema haben als die Kirchenleitung. Wir als Behörde prüfen aktuell, was im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für uns möglich ist.

Sie halten grundsätzlich eher wenig von Kirchenasylen?

Schmidt: Das will ich so nicht sagen. Fakt aber ist, dass man sich in einigen Fällen schon fragen muss, ob man den Menschen damit wirklich einen Gefallen tut. Denn im Zweifel erfolgt dann nach Ende der Überstellungsfrist in ein EU-Land nach einem negativen Ausgang eines deutschen Asylverfahrens die Ausweisung ins Heimatland …

Die Flüchtlingszahlen steigen seit Jahren kontinuierlich – nun geben sich Behörden und Politiker überrascht. Wie kommt das?

Schmidt: Aus den klassischen Herkunftsländern wie Pakistan, Iran, Afghanistan ist die Zahl der Flüchtlinge in den vergangenen Jahren in der Tat kontinuierlich gestiegen. Aber das hat keine Probleme bereitet. Kritisch war der explosionsartige Anstieg der Zahlen aus dem Westbalkan. Im Mai 2012 hatten wir 432 Asylanträge, im September waren es bereits über 4.000 und Ende des Jahres 2012 dann insgesamt mehr als 20.000 Asylanträge aus der Region. Dieses Jahr werden es etwa 50.000 sein – das konnte keiner voraussehen. So etwas hat dann auch Auswirkungen auf die Unterbringung und Dauer der Asylverfahren.

Auch die Zahlen aus Albanien steigen …

Schmidt: … seit Frankreich Albanien zu einem sicheren Herkunftsstaat erklärt hat.

Das heißt: Sie wünschen sich neben einem funktionierenden europäischen Verteilsystem auch eine gemeinsame Einstufung von sicheren Herkunftsländern?

Schmidt: Unbedingt. Das ist eine unserer wichtigsten Forderungen. Das muss das Ziel eines gemeinsamen europäischen Asylsystems sein, das wir bei der Entscheidungspraxis in den Verfahren und in der Bewertung sicherer Herkunftsländer zu gleichen Ergebnissen kommen. Das läuft in Europa derzeit noch nicht so rund.

Aber dann darf es einen ja auch nicht wundern, wenn Flüchtlinge lieber nach Deutschland kommen als etwa in Griechenland zu bleiben.

Schmidt: Ja, natürlich. Dort kann man nicht mal einen Asylantrag stellen. Auch nach Italien wollen Flüchtlinge nur ungern. Aber wir müssen alle EU-Staaten in die Pflicht nehmen, dass sie sich besser um Schutzsuchende kümmern. Asylbewerber müssen überall Möglichkeiten zur Integration, zu Sprachkursen oder Arbeit haben wie bei uns.

Das heißt konkret?

Schmidt: Ich kann doch zum Beispiel auch von der Verwaltung in Italien verlangen, dass sie sich genauso um ihre Flüchtlinge kümmert wie Kommunalverwaltungen in Deutschland!

Heute kommen mehr Menschen zu uns als vor ein paar Jahren. Dennoch scheint die Hilfsbereitschaft der Menschen zugenommen zu haben. Nehmen Sie das auch so wahr?

Schmidt: Ja, heute herrscht eine andere Stimmung als noch vor zehn oder 20 Jahren. Die Hilfsbereitschaft ist enorm, wir dürfen uns auch nicht schlechter reden als wir sind. Bei uns gibt es nicht nur eine enorm hohe Spendenbereitschaft. Wir sind, auch wenn wir es nicht wahrhaben wollen, ein sehr empathisches Volk! (epd/mig)