Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 4. September sein Urteil zum dubiosen Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle verkünden. Das teilte der BGH nach einer Verhandlung am Donnerstag in Karlsruhe mit. (AZ: 4 StR 473/13)
Die genauen Umstände des Todes von Jalloh am 7. Januar 2005 wurden bislang nicht vollends aufgeklärt. Der Flüchtling aus Sierra Leone wurde von der Polizei Dessau in Gewahrsam genommen, weil er Frauen belästigt und sich gegen Polizeibeamte gewehrt haben soll.
Die Beamten hatten daraufhin Jalloh in der Polizeigewahrsamszelle an Händen und Füßen auf dem Bett gefesselt. Nach Angaben der Polizei steckte er dann wohl mit einem Feuerzeug seine Matratze an. Jalloh erlitt infolge des Brandes einen tödlichen Inhalationshitzeschock.
Feueralarm abgestellt
Der zuständige Polizist Andreas S. hatte den Feueralarm – angeblich im Glauben an einen Fehlalarm – zunächst weggedrückt. Jegliche Hilfe kam zu spät.
Die Staatsanwaltschaft hatte Andreas S. vorgeworfen, trotz Feueralarm keine Hilfe geleistet zu haben. Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte ihn zunächst vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen. Nachdem der BGH dieses Urteil kippte, wurde der Polizist wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Ob dieses Urteil bestand hat, will der BGH nun am 4. September entscheiden.
Die Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl hatte bereits im Verfahren zum Tode Jallohs vor dem Landgericht Magdeburg im Dezember 2012 die „Mauer des Schweigens“ seitens der Polizei gerügt. Die These von der Selbstentzündung sei nicht haltbar. Ungeklärt sei die Frage, ob nicht ein „Drittverschulden“ zum Ausbruch des Brandes geführt habe. (epd/mig)