Lehren aus NSU?

Staatsanwälte sollen in Zukunft besser hingucken

Staatsanwälte müssen in Zukunft ermitteln, ob eine Straftat aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Motiven begangen wurde. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Die Opposition wittert Symbolpolitik. Das eigentliche Problem bleibe bestehen.

Die Bundesregierung will künftig rassistische und fremdenfeindliche Motive bei Straftaten schärfer ahnden. Das Bundeskabinett stimmte einem entsprechenden Gesetzentwurf am Mittwoch zu. Der Entwurf beruht auf einen kleinen Teil des umfangreichen Empfehlungskatalogs aus dem Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages.

„Das unsägliche Leid, das die Terroristen des NSU angerichtet haben, kann niemand wieder gutmachen“, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Man habe aber die Pflicht, alles dafür zu tun, dass sich solche Taten nie wiederholen können.

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Grüne: Symbolpolitik
Dem Entwurf nach sollen rassistische Motive bereits bei den Ermittlungen stärker berücksichtigt werden. Maas zufolge zieht die Bundesregierung damit die Lehren aus „erkennbar gewordenen organisatorischen Defiziten bei den Ermittlungen nach den NSU-Anschlägen“.

Der Opposition geht diese Änderung nicht weit genug. Volker Beck, innenpolitischer Sprecher, der Bundestagsgrünen erklärt: „Die Berücksichtigung menschenverachtender Motive beim Strafmaß klingt zwar schön, bringt aber nichts, wenn die Motive im Ermittlungsverfahren unerkannt bleiben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist daher nur Symbolpolitik – die eigentlichen Probleme bleiben bestehen.“

Die Gesetzesinitiative sieht außerdem vor, die Zuständigkeiten des Generalbundesanwaltes zu erweitern. Demnach soll er früher in laufende Ermittlungen eingebunden werden und diese bei Bedarf an sich ziehen können.

Maas: gesamtgesellschaftliche Aufgabe
„Täter dürfen nicht noch einmal von unklaren Zuständigkeiten profitieren“, unterstrich Maas. Der Justizminister betonte jedoch, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus nicht allein mit den Mitteln des Rechts gewonnen werden könne. Er bleibe eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) wird unter anderem die Ermordung von neun Migranten und einer Polizistin zur Last gelegt. Beate Zschäpe, die einzige Überlebende des Terror-Trios, steht derzeit in München vor Gericht. (epd/mig)