Bericht

Regierung bereitet Gesetz zu Armutszuwanderung vor

Die Bundesregierung will ein Gesetzespaket gegen Armutszuwanderung auf den Weg bringen. Neben härteren Strafen bei Sozialmissbrauch sind auch schärfere Aufenthaltsregeln sowie Einschränkungen beim Kindergeld geplant.

Die Bundesregierung will einem Zeitungsbericht zufolge schon in Kürze ein Gesetzespaket gegen Armutszuwanderung auf den Weg bringen. Vorgesehen seien härtere Strafen gegen Sozialmissbrauch durch sogenannte Armutszuwanderer, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Dienstagsausgabe) unter Berufung auf den Abschlussbericht einer im Januar dazu eingesetzten Staatssekretärsrunde. Zugleich sollten Städte mit hoher Zuwanderung finanziell stärker entlastet werden.

Wie die Zeitung weiter berichtet, will sich das Bundeskabinett nach Angaben aus Regierungskreisen am 27. August mit dem gut 140 Seiten langen Bericht befassen und dann zugleich schon ein entsprechendes Gesetzespaket auf den Weg bringen.

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Entlastung der Kommunen
Die Kommunen sollen damit vom Bund noch für das Jahr 2014 eine Soforthilfe von zusätzlichen 25 Millionen Euro für Ausgaben im Rahmen des Hartz-IV-Systems erhalten. Insgesamt sollen sie im Rahmen verschiedener Programme um mehr als 200 Millionen Euro entlastet werden. Zugleich ist unter anderem vorgesehen, dass Zuwanderer aus anderen EU-Staaten künftig äußerstenfalls ausgewiesen und mit Wiedereinreisesperren belegt werden können, wenn sie ihren Aufenthalt in Deutschland auf „Rechtsmissbrauch oder Betrug“ gründen, wie es in dem Abschlussbericht heißt.

Die Federführung für die Umsetzung der Maßnahmen liegt dem Bericht zufolge beim Bundesinnenministerium. Einige der Maßnahmen waren schon in einem im Frühjahr vorgelegten Zwischenbericht der Staatssekretärsrunde enthalten. Sie wurden nun ergänzt und zu einem Gesamtkonzept zusammengefügt.

Aufenthaltsrecht und Kindergeld
Geplant ist auch, dass sich EU-Bürger künftig nur noch sechs Monate in Deutschland aufhalten dürfen, um hier eine Arbeit zu suchen. Wer in dieser Zeit keine Stelle findet, müsste dann im Regelfall wieder ausreisen. Daneben will die Regierung einen unberechtigten Bezug von Kindergeld unterbinden, indem künftig Kindergeldanträge nur noch gegen Vorlage der Steueridentifikationsnummern für Eltern und Kinder bewilligt werden.

Hintergrund des Gesetzesvorhabens ist ein deutlicher Anstieg der Zuwanderung aus ärmeren EU-Ländern wie Bulgarien und Rumänien. Nach Daten aus dem Abschlussbericht lebten Ende 2013 insgesamt 3,1 Millionen Bürger aus anderen EU-Staaten in Deutschland. Das waren 10,6 Prozent mehr als Ende 2012. Die Zahl der Migranten aus den EU-Ländern Rumänien und Bulgarien stieg in dieser Zeit um 27,9 Prozent auf 414.000.

Populistisch und unbegründet
Nicht bekannt ist allerdings, inwieweit der Vorwurf zutrifft, Einwanderer aus ärmeren EU-Ländern würden nach Deutschland einwandern, um Sozialmissbrauch zu begehen. Die Bundesregierung hat hierzu keine Zahlen vorlegen können, die diese Behauptung stützen. Diesen Umstand kritisiert die Opposition. Die Gesetzesverschärfungen seien populistisch und unbegründet. (epd/mig)