Frau Özoğuz, welche Schulnote würden Sie Deutschland für seine Integrationspolitik geben?
Wir lernen mit der Vielfalt in Deutschland immer besser umzugehen. Manchmal dauert es einfach, gewonnene Erkenntnisse in gute Schulnoten umzusetzen. Für einen fairen internationalen Vergleich muss man auch immer historische Hintergründe bedenken. Wenn man Deutschland etwa mit klassischen Einwanderungsländern vergleicht wie die USA, Kanada oder Australien, dann hinkt der Vergleich ganz schnell. Aber wenn die OECD uns kürzlich als das zweitattraktivste Einwanderungsland der Welt lobt, dann glaube ich, dass der Schüler einiges kapiert hat. In seinem Jahresgutachten 2014 hat uns der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration zudem bescheinigt, dass wir seit Kurzem auch integrationspolitisch auf einem guten Weg sind. Wenn man bedenkt, dass wir uns im Bund erst seit knapp zehn Jahren mit dem Instrument „Integrationskurse“ kümmern, dann finde ich das eine sehr beachtliche Meldung. Unsere Aufgabe ist es nun, diese positive Entwicklung fortzuführen.
Finden Sie den Begriff „Integration“ noch zeitgemäß und den gesellschaftlichen Verhältnissen entsprechend?
Meine Erfahrung ist, dass jeder irgendwie etwas anderes unter dem Begriff „Integration“ versteht. Die einen verstehen darunter Anpassung, die anderen, dass sich unterschiedliche Gruppen um ein besseres Zusammenleben bemühen. Ich finde, die Leute sollten sagen, was sie meinen, anstatt sich hinter einzelnen Begriffen zu verstecken. Für mich geht es hier um eine umfassende Teilhabe an unserer Gesellschaft. Teilhabe für jede und jeden. Bei der es überhaupt keine Rolle spielt, woher man selbst, seine Eltern oder Großeltern einmal gekommen sind. Wo es egal ist, ob ich Schmidt oder Özoğuz heiße, helle oder dunkle Haut habe oder sonst wie verschieden bin.
Sie hatten sich vor den Wahlen für ein zentrales Integrationsministerium ausgesprochen. Wie stehen Sie heute zu der Idee eines solchen Querschnittministeriums?
Ich habe gesagt, das kann sinnvoll sein, aber auch, dass Integrationspolitik ein Querschnittsthema ist, welches alle Lebensbereiche berührt. Sicher: Mit einem Integrationsministerium würde die Zuständigkeit für das Thema an einer Stelle gebündelt und wäre nicht mehr wie bislang auf verschiedene Ministerien verteilt. Auf der anderen Seite hat die Verteilung des Themas auf die vielen Ressorts natürlich zur Folge, dass hier alle an die Arbeit gehen. Jedes Ressort macht dort Integrationspolitik, wo die originäre Zuständigkeit es verlangt. Wir haben bei der Frage viel, was dafür spricht, sowie einiges, was dagegen spricht. Aber ich kann Ihnen versichern, dass ich als Staatsministerin im Bundeskanzleramt mit gesetzlichem Auftrag schon jetzt eine solide Position habe, wenn es am Kabinettstisch rund geht.
Ihre Ernennung wurde von der deutsch-türkischen Community mit sehr viel Aufmerksamkeit bedacht. Der damalige Vorsitzende der Türkischen Gemeinde Kenan Kolat nannte Ihre Berufung „historisch“ und warnte Sie davor, eine Distanz zu Ihrer Herkunftsgruppe aufzubauen. Inwiefern schränken Sie diese Erwartungen in Ihrer Handlungsfreiheit ein?
Ich bin aufgrund meiner bisherigen Arbeit und meinem Engagement Integrationsbeauftragte der Bundesregierung geworden. Und zu meiner Person gehört meine Identität als Tochter von Eltern, die aus der Türkei nach Deutschland eingewandert sind und die hier in Deutschland aufgewachsen ist. Diese Erfahrungen haben mich geprägt. Hierzu Distanz aufzubauen würde bedeuten, meine Wurzeln und meine Persönlichkeit zu verleugnen. Ich hoffe, dass ich davon weit entfernt bin. Und letztendlich ist doch das, was zählt, die Leistung und nicht die Herkunft.
Entlang welcher migrations- und integrations-politischer Themen werden in den kommenden dreieinhalb Jahren Ihrer Meinung nach die wichtigsten Richtungsentscheidungen innerhalb der Koalition getroffen?
Die Marschrichtung gibt natürlich zu allererst der Koalitionsvertrag vor. Im Vergleich zu früheren Jahren haben wir da auch jede Menge integrations- und flüchtlingspolitische Vorhaben drin. Ganz wichtig: die Abschaffung der Optionspflicht für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder. Sie werden künftig fast alle neben dem ausländischen Pass der Eltern auch den deutschen behalten dürfen. Und ich bin an dieser Stelle Bundespräsident Joachim Gauck wirklich dankbar für seine klaren Worte zur doppelten Staatsangehörigkeit – sie ist in der Tat ein Teil der Lebenswirklichkeit für immer mehr Menschen in Deutschland.
Wichtig sind auch die geplanten Änderungen im Bereich des Flüchtlingsschutzes, allen voran die stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete. Hier können wir mehreren zehntausend Menschen eine sichere Perspektive in unserem Land bieten.
Was meine Arbeit als Beauftragte angeht, so habe ich mich dafür entschieden, inhaltliche Schwerpunkte zu setzen. In diesem Jahr ist es das Thema „Ausbildung“. Ich freue mich, dass mich die Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) darin unterstützt. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wird ihren Integrationsgipfel am Ende des Jahres dem Thema widmen. Mein Ziel ist es, die Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen zu verbessern, die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zu erhöhen und die interkulturelle Sensibilität bei der Bewerberauswahl zu stärken.
An Europas Grenzen sterben täglich Flüchtlinge, vor den Mauern der sogenannten „Festung Europa“ warten Schätzungen zufolge Tausende auf ihre Chance, nach Europa zu gelangen. Die südeuropäischen Staaten fühlen sich bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme allein gelassen. Was muss eine menschenwürdige europäische Flüchtlingspolitik leisten und wo gerät sie an die Grenzen der Umsetzbarkeit?
Es gibt weiterhin Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung in unserer Gesellschaft. Mit großer Sorge sehe ich die wieder zunehmenden Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte. Mehr als 3.500 rassistische Übergriffe hat es im vergangenen Jahr in Deutschland gegeben. Seit 1990 sind laut offizieller Statistik 60 Menschen in Folge von rechtsextremer oder rassistischer Gewalt ums Leben gekommen – hier gibt es die konkrete Befürchtung, dass die Dunkelziffer um einiges höher liegt.
Auf der anderen Seite sehen wir aber auch, dass sich die Einstellung der Menschen zur Zuwanderung langsam aber deutlich verbessert. Mir fällt auf, dass überall dort, wo das Schicksal der Flüchtlinge fassbar wird, die Menschen schnell mit viel Empathie reagieren. Wenn den Leuten klar wird, dass hier jemand seine Heimat verlassen hat, weil ihm und seinen Kindern Gewalt, Verfolgung, Bürgerkrieg keine andere Wahl gelassen haben, dann verändern sich schnell die Einstellungen. Deshalb ist es großartig, dass es immer mehr Flüchtlingsprojekte und -initiativen gibt, die diese Empathie-Brücken bauen.
Vor allem im Wahlkampf sind Debatten über Einwanderung und Flüchtlingspolitik kontraproduktiv. Wer hier politisches Kapital durch Attacken auf bestimmte Gruppen oder Ethnien schlagen will, vergiftet das gesellschaftliche Klima in unserm Land. Ich bin froh, dass das bei der Europawahl – zumindest in Deutschland – ausdrücklich nicht funktioniert hat.
Wie schätzen Sie Ihre Handlungsmöglichkeiten in Sachen Flüchtlingspolitik ein? Viele Kompetenzen liegen im Innenministerium, dem zum Beispiel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugeordnet ist.
Die Handlungsmöglichkeiten aller Ressorts und auch der Integrationsbeauftragten ergeben sich im Migrations- und Flüchtlingsrecht durch das Völkerrecht und das EU-Recht sowie durch die Rechtsprechung der europäischen und deutschen Gerichte. Innerhalb der Bundesregierung geht es stets um einen kritischen Austausch unterschiedlicher Positionen. Da ist die Flüchtlingspolitik keine Ausnahme. Natürlich existiert ein gewisses Spannungsverhältnis zwischen der Integrationsbeauftragten und dem Justizministerium einerseits sowie dem mit Fragen der inneren Sicherheit und der öffentlichen Ordnung befassten Innenministerium andererseits. Auch gibt es dann und wann Diskussionen zwischen der Integrationsbeauftragten und dem Auswärtigen Amt bei Visafragen. Beim Arbeitsmarktzugang in Deutschland gibt es seit jeher ein Ringen mit dem Arbeitsministerium um die integrationspolitisch notwendigen Verbesserungen. Für diese Punkte muss ich als Integrationsbeauftragte im Ressortkreis kämpfen. Die Frage, wer federführend für die Umsetzung verantwortlich ist, beziehungsweise wer umsetzt, ist natürlich nicht unwichtig. Aber allen ist klar, dass die im Koalitionsvertrag und im Ressortkreis gefundenen Kompromisse von allen beachtet werden müssen.
Könnte und sollte Deutschland mehr Verantwortung bei der Aufnahme von Flüchtlingen übernehmen?
Wir machen – anders als früher – immer mehr. Internationale Flüchtlingspolitik gründet ja auch auf der Solidarität mit den schwerer belasteten Erstaufnahmestaaten von Flüchtlingen. Hier muss man derzeit den Libanon, Jordanien und auch die Türkei nennen. Das ist uns auch außenpolitisch natürlich wichtig. Die Aufnahme der syrischen Flüchtlinge aus dem Ausland, die jetzt noch einmal ausgeweitet werden soll und die Einrichtung eines dauerhaften Resettlements sind deshalb richtige Schritte. Sie müssten innerhalb der Europäischen Union von anderen Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Möglichkeiten übernommen werden. Europa kann die Menschenrechtskatastrophe in Syrien nicht gleichgültig sein. Darüber hinaus erhalten 40 % der Asylfälle, die in Deutschland inhaltlich geprüft werden, Schutz nach den europäischen Regelungen. Das waren im Jahr 2013 noch einmal rund 20.000 Personen.
An Europas Grenzen sterben täglich Flüchtlinge, vor den Mauern der sogenannten Festung Europa warten Schätzungen zufolge Tausende auf ihre Chance, nach Europa zu gelangen. Die südeuropäischen Staaten fühlen sich allein gelassen in der Bewältigung der Flüchtlingsströme. Was muss Ihrer Ansicht nach eine menschenwürdige europäische Flüchtlingspolitik leisten und wo gerät sie an die Grenzen der Umsetzbarkeit?
Derzeit sind drei Dinge notwendig. Erstens: differenzieren! Man kann die flüchtlingspolitische Situation und die Möglichkeiten Italiens nicht mit den Situationen Griechenlands, Maltas, Zyperns und Bulgariens vergleichen. In Italien könnte und muss schnellstens einiges besser gemacht werden.
Zweitens müssen die Regierungen der Mitgliedstaaten die aktuell schwerwiegenden Probleme im Flüchtlingsbereich anerkennen. Alle sind davon ausgegangen, dass es Verfahrensstandards geben muss, die zu grundsätzlich gleichen Ergebnissen bei der Schutzzuerkennung führen. Davon, das lehren uns zahllose Entscheidungen der Gerichte in vielen Mitgliedstaaten, sind wir derzeit offenbar noch weit entfernt. Hier ist auch die Europäische Kommission gefragt, Druck auf die Regierungen auszuüben, die ihr Asylrecht und die Aufnahmebedingungen vernachlässigen.
Drittens: Der Zugang zum europäischen Flüchtlingsschutzsystem bleibt hoch problematisch. Hier gibt es meines Erachtens keine schnelle Lösung. Es gibt aber Dinge, die nie passieren dürfen. Wer auf hoher See aus Seenot gerettet wird und erkennbar Flüchtlingsschutz sucht, darf nicht in ein Drittland zurückgeschoben werden, das einen solchen Schutz absehbar nicht gewährt.
Was muss Ihrer Meinung nach getan werden, um die Situation von Asylbewerbern in Deutschland zu verbessern?
Der Koalitionsvertrag, aber auch das Bundesverfassungsgericht haben uns zahlreiche Aufträge gegeben: Die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes und zu Familienleistungen sind verfassungswidrig. Die höchstrichterlichen Entscheidungen sind nun schon seit zwei Jahren umzusetzen. Wir müssen minderjährige Flüchtlinge im Alter zwischen 16 und 18 Jahren in Asylverfahren nicht mehr so behandeln, als seien sie Erwachsene. Auch die „Residenzpflicht“ wollen wir großzügiger ausgestalten als bisher. Und wir müssen die Zugänge zu medizinischer Behandlung, aber auch zum Arbeitsmarkt sowie zu den Ausbildungsmöglichkeiten verbessern – alles Schritt für Schritt.
Im Koalitionsvertrag wird die Ausweitung der Residenzpflicht auf das jeweilige Bundesland festgehalten. Werden Sie sich für eine Abschaffung dieser Bewegungsbeschränkung und für die Ausweitung des Residenzrechts auf das Bundesgebiet einsetzen?
Wir müssen uns vor Augen führen, dass die Residenzpflicht damit begründet wird, dass die Asylverfahren zügig durchgeführt werden sollen und die Ausreise beziehungsweise Abschiebung im Falle einer Ablehnung schnell erfolgen kann. Stichwort: Erreichbarkeit des Flüchtlings. Das macht aber auch deutlich, dass die Residenzpflicht mit zunehmender Dauer des Asylverfahrens immer schwieriger zu begründen ist. Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, was ich von der Residenzpflicht halte. Daran hat sich nichts geändert.
Was wollen Sie nach vier Jahren unbedingt erreicht haben?
Derzeit setzt sich glücklicherweise immer mehr die Erkenntnis durch, dass Deutschland ein Land ist, das Zuwanderung braucht und von ihr profitiert. Wir sind unzweifelhaft ein Einwanderungsland, das zweitbeliebteste hinter den USA, attestierte uns kürzlich sogar die OECD. Ich möchte, dass man in vier Jahren spürt, dass wir auf dem Weg, eine echte Einwanderungsgesellschaft zu werden, kräftig vorangekommen sind. Es muss selbstverständlich werden, dass es etwa am Arbeitsmarkt oder bei der Wohnungssuche keine Rolle mehr spielt, ob ich Schmidt oder Özoğuz heiße. Ich will darauf hinwirken, dass Menschen danach bewertet werden, was sie tun, was sie können. Und nicht, ob sie in irgendein Bild im Kopf passen, dass da vielleicht schon seit Jahrzehnten festsitzt und nichts mehr mit unserer gesellschaftlichen Realität zu tun hat.