NSU-Komplex

Der staatseigene Untergrund

Warum wurden die zahlreichen Möglichkeiten nicht genutzt, die Terror- und Mordserie des NSU aufzuklären bzw. zu stoppen? Ganz offensichtlich haben andere Interessen überwogen. Welche das waren und was der NSU-Komplex mit der Fußball-WM zu tun hat, erläutert Geheimdienst-Experte Wolf Wetzel.

Wenn man die Rolle des Staates beim Zustandekommen und Gewährenlassen des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) nicht als eine Serie von bedauerlichen und ganz individuellen Pannen begreifen will, stößt man auf viel Achselzucken und wenige Erklärungen.

Eine politische Analyse macht die verselbstständigten Geheimdienste für das Desaster verantwortlich: »Heute können wir nur ihr völliges Versagen [der Geheimdienste] feststellen, mindestens zehn Menschen könnten noch leben, wenn sie ihre Arbeit gemacht hätten. Die Dienste dienen nur sich selbst. Es ist darum richtig, sie aufzulösen.« 1

___STEADY_PAYWALL___

Eine andere Erklärung haben u.a. Prof. Hajo Funke und Micha Brumlik in einem beachtenswerten Kommentar eingebracht: Sie sehen einen ›tiefen Staat‹ am Werk -»samt seiner Wasserträger im Parlament … eine Sphäre jenseits des Rechtsstaates« 2

Der NSU-VS-Komplex. Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf? Unrast Verlag 2013/2. Auflage

Diese Erklärung bemüht sich, eine substanzielle Veränderung der Staatsgenese auszumachen, die sich nicht nur im Kontext des ›NSU-Skandals‹ zeigt.

Wenn Gladio 3 seit den 60er Jahren an allen parlamentarischen Institutionen vorbei über Jahrzehnte geführt wurde, dann muss man sich um die Beantwortung der Frage bemühen: Wer hat die politische Entscheidung – außerhalb der dafür vorgesehenen und legitimierten Dienstwege – getroffen?

Wer entscheidet, dass parlamentarische Institutionen obsolet werden? Kann man diese »Sphäre außerhalb des Rechts« sichtbar machen? Gibt es einen staatseigenen Untergrund, der auch dann noch existiert, wenn Gladio, wie durch die Bundesregierung bekannt gegeben, Ende 1991 »aufgelöst« wurde?

Im Folgenden geht es darum, diesen Thesen nachzugehen.

Die Geheimdienste haben sich verselbstständigt

In vielen Analysen wird die Rolle der Geheimdienste, also des BND und des Verfassungsschutzes, als wesentliche Ursache für die Nichtverfolgung des NSU, für die fortgesetzte Weigerung, die Terror- und Mordserie des NSU aufzuklären, verantwortlich gemacht. Diese Einschätzung wird durch zahlreiche Belege gestützt. Hinlänglich dokumentiert ist, dass der Verfassungsschutz Dutzende von V-Männern im Nahbereich des NSU ›geführt‹ hatte. Mehr noch: Es ist belegt, dass zahlreiche V-Männer des Verfassungsschutzes beim Aufbau eines neonazistischen Untergrundes beteiligt waren, also zur Konstituierung einer terroristischen Vereinigung beigetragen haben. Anstatt neonazistische Straftaten (in der Vorbereitung) zu verhindern, haben sie nachweislich dafür gesorgt, dass sie begangen werden konnten.

So wichtig es ist, diese Fakten zu benennen, so stellt sich doch die Frage, ob der Verfassungsschutz eigenmächtig, also ohne Zustimmung der übergeordneten Instanzen, jenseits parlamentarischer Kontrollgremien 4 gehandelt hat.

Tatsächlich fehlen für die Verselbstständigung der Geheimdienste die Belege. Dagegen ist über viele Jahre belegbar, dass diese Dienstwege im wesentlichen eingehalten wurden.

Oberster Dienstherr von Polizei und Geheimdienst ist das Innenministerium bzw. in besonderen Fällen das Bundeskanzleramt. Gibt es einen Konflikt zwischen Polizei- und Geheimdienstinteressen, und diese sind konstitutionell gewollt, trifft das Innenministerium eine Entscheidung. Wurde dieser Dienstweg im NSU-Komplex eingehalten? Nach allen, was vorliegt: ja. Eins von zahlreichen Beispielen aus der Anfangszeit:

Die Weigerung, die abgetauchten Mitglieder des Thüringer Heimatschutzes festzunehmen, ist bis in das Jahr 2002 dokumentiert: »Vergangene Woche war in einer vertraulichen Sitzung des Thüringer Justizausschusses bekannt geworden, dass ein halbes Dutzend Aktennotizen aus der Zeit zwischen 2000 und 2002 existieren, laut denen das Innenministerium Festnahmeversuche verhindert hatte«, war in der Frankfurter Rundschau vom 8.12.2011 zu lesen.

Die Belege, dass in Bundesländern, wo die Terror- und Mordserie des NSU verübt wurde, die jeweiligen Innenministerien das letzte Wort hatten, unabhängig davon, ob sie von der CSU oder der SPD geführt wurden, sind zahlreich und fast lückenlos.

Der tiefe Staat

»Der faschistische Staatsrechtler Carl Schmitt brachte es auf den Punkt: ›Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet‹. Genau das wird mit der geplanten Reform der Sicherheitsbehörden faktisch erreicht. Indem V-Leute vor Strafverfolgung weitgehend geschützt sind, erhalten sie eine von außen unkontrollierbare Macht über einen rechtsfreien Ausnahmezustand. Ohne jede wirkliche Analyse der Mordserie und des staatlichen ›Versagens‹ wird ein Abgrund an geheimen Parallelstrukturen im Staat rechtlich etabliert.« 5

Dass auch dieser Staat geltendes nationales und internationales Recht bricht, ist mit Blick auf die Beteiligung und Initiierung von Kriegen fast schon Teil der Staatsraison, Bestandteil der seit Jahrzehnten geforderten ›Normalisierung‹ geworden. Wie z.B. der Angriffskrieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien 1999 oder – ganz aktuell – die aktive Unterstützung eines Putsches in der Ukraine, mit maßgeblicher Beteiligung faschistischer Kräfte.

Dass dieser Staat auch staatsterroristische Aktivitäten anderer befreundeter Staaten unterstützt, wird ebenfalls mit großer Gleichgültigkeit und breitem parlamentarischen Wohlwollen unter Beweis gestellt: So werden Drohnenangriffe, also extralegale Hinrichtungen, die die US-Regierung in aller Welt durchführt, auch mithilfe von militärischen Einrichtungen in Deutschland 6 koordiniert und umgesetzt. Dasselbe gilt für das sogenannte Rendition-Programm der US-Regierung, das bei der weltweiten Entführung von ›Zielpersonen‹ auch auf die Unterstützungsleistungen deutscher Behörden setzen konnte/kann.

Gleiches gilt für die Totalüberwachung aller Kommunikationsmittel in Deutschland durch amerikanische und britische Geheimdienste. Sie kann und muss über all die Jahrzehnte nur mit aktiver Zustimmung maßgeblicher Regierungsstellen gewollt sein – bei stiller Teilhabe.

Diese verfassungswidrige Ausspähung, der fortlaufende Bruch des ›Briefgeheimnisses‹ wurde verständlicherweise nicht im Parlament vorgestellt und dort als Gesetz verabschiedet. Wo und wie wird diese verfassungswidrige Praxis ausgeführt und geleitet?

Die Antworten darauf werden wir in keiner Stellungnahme der Bundesregierung finden. Aber es gibt ›Spuren‹, die sich über die vielen Jahrzehnte angesammelt haben und die mit anderen bekannt gewollten Details ein Mosaik ergeben.

Dazu zählt ganz gewiss die Existenz von bewaffneten Neofaschisten, die in Deutschland ab den 50er Jahren durch den BND ausgerüstet und instruiert wurden. Was als stay-behind– oder Gladio-Konzept bekannt geworden ist, galt – wie so oft – jahrzehntelang als Ausgeburt schlimmster Verschwörungstheorien. 2013 erklärte die Bundesregierung genau diese staatsterroristische Praxis für hoheitliches Handeln: »Infolge der weltpolitischen Veränderungen hat der Bundesnachrichtendienst in Abstimmung mit seinen alliierten Partnern zum Ende des 3. Quartals 1991 die Stay-behind-Organisation vollständig aufgelöst7

»Im Fall NSU spricht die Reaktion der Dienste Bände: Kaum wird die Geschichte der beiden Uwes offenbar, geht das große Schreddern los. Selbstschutz geht vor. Weder Gerichte noch Untersuchungsausschüsse vermögen bislang die Geheimdienste zur Aufklärung zu bewegen. Unsere offene Gesellschaft unterhält in ihrer Mitte eine geschlossene, und aus diesem Zwiespalt erwächst der Albtraum von Sicherheitsbehörden, die ein doppeltes Spiel spielen8

Wer entscheidet?

Wer hat ›Gladio‹ in Deutschland politisch gewollt und operativ umgesetzt, wenn es ein Fakt ist, dass diese Allianz aus Neonazis und Staat ohne parlamentarische Beteiligung respektive Kontrolle geschmiedet wurde?

Wer entscheidet darüber, dass sich deutsche Behörden an staatsterroristischen Operationen der US-Regierung beteiligen? Wo wird die operative Zusammenarbeit mit befreundeten Geheimdiensten geleitet – wenn wir davon ausgehen, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht Opfer ›fremder Mächte‹ ist, sondern in die Nutzung und Optimierung solcher Technologien und der dabei gewonnenen Erkenntnisse eingebunden ist?

Angesichts der oben genannten Regierungserklärung zur Stay-behind-Organisation kann man sich diesen Fragen retroperspektiv nähern. Demnach waren zahlreiche Bundesregierungen in den Aufbau staatsterroristischer Strukturen eingeweiht. Da dieses stay-behind-Konzept über Jahrzehnte aktiv war, hatte es die Zustimmung aller Parteien, die die jeweiligen Bundesregierungen stellten: Das reicht von den CSU-CDU-FDP geführten Regierungen, bis hin zur Großen Koalition aus CDU und SPD. Das heißt: Gladio wurde von allen im Bundestag vertretenden Parteien, die in Regierungsverantwortung waren, gedeckt und durchgereicht.

Auch das zweite Detail verrät mehr als gewollt. Mit der Umsetzung dieses stay-behind-Konzeptes wurde der Bundesnachrichtendienst beauftragt. Der Bundesnachrichtendienst ist der Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik Deutschlands. Obwohl er für Aufgaben im Inneren nicht zuständig ist, wurde er mit der Rekrutierung, Bewaffnung und Instruierung von Neonazis in Deutschland beauftragt. Der einzige Ort, wo Kompetenzen und Zuständigkeiten von Geheimdiensten geregelt und entschieden werden, ist das Bundeskanzleramt. Dort agiert der Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung.

Fassen wir zusammen:

Die Bundesregierung ist der politische Garant, im Bundeskanzelamt wird die operative Umsetzung geleitet und der Geheimdienst in Gestalt des BND war das ausführende Organ. Alles spricht also dafür, dass diese sehr grob skizzierte Struktur weiterhin existiert und durch die jeweilige Bundesregierung weitergeführt wird.

Dass der NSU-Skandal in den Kernbereich des von Vize-Chef des BfV Klaus-Dieter Fritschereklamierten ›Staatsgeheimnisses‹ hineinreicht, lässt der berufliche Werdegang dieses Mannes mehr als erahnen. Dass dieser Weg auch jene Struktur sichtbar macht, die ohne offizielle Anschriften auskommt, ist ein Lichtblick. Von Oktober 1996 bis November 2005 war er Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Von Dezember 2005 bis zum Dezember 2009 arbeitete Fritsche als Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt.

Nachdem die Existenz des NSU nicht mehr zu verheimlichen war, versprach die Bundeskanzlerin Angela Merkel 2011 der Öffentlichkeit und den Angehörigen der Opfer des NSU-Terrors lückenlose Aufklärung. Zeitgleich begann in zahlreichen deutschen Behörden koordiniert und akribisch die Vernichtung von V-Mann-Akten, die im Nahbereich des NSU operierten. Dass diese ›Operation Konfetti‹ kein Versehen war, sondern im Namen des ›Staatswohls‹ durchgeführt wurde, erklärte der ehemalige Vize-Chef de BfV, Klaus-Dieter Fritsche, vor dem NSU-Ausschuss in Berlin am 18.10.2012 auf seine Weise:

»Es dürfen keine Staatsgeheimnisse bekannt werden, die ein Regierungshandeln unterminieren.Es darf auch nicht so weit kommen, dass jeder Verfassungsfeind und Straftäter am Ende genau weiß, wie Sicherheitsbehörden operativ arbeiten und welche V-Leute und verdeckten Ermittler im Auftrag des Staates eingesetzt sind. Es gilt der Grundsatz ›Kenntnis nur wenn nötig‹. Das gilt sogar innerhalb der Exekutive. Wenn die Bundesregierung oder eine Landesregierung daher in den von mir genannten Fallkonstellationen entscheidet, dass eine Unterlage nicht oder nur geschwärzt diesem Ausschuss vorgelegt werden kann, dann ist das kein Mangel an Kooperation, sondern entspricht den Vorgaben unserer Verfassung. Das muss in unser aller Interesse sein.«

Die doch recht unverblümte Ankündigung und Rechtfertigung, die juristische und politische Aufklärung zu sabotieren, hat diesem Mann nicht geschadet. Im Gegenteil: Seit Dezember 2013 ist er Staatssekretär für die Belange der Nachrichtendienste im Bundeskanzleramt. Dieser Posten wurde von der Bundeskanzlerin Angela Merkel neu geschaffen.

Wie tief sind staatliche Institutionen in den NSU involviert?

Angesichts von Hunderten von vernichteten Akten, ungezählten Akten, die die Generalbundesanwaltschaft unter Verschluss hält, ist diese Frage zweifellos am schwersten zu beantworten. Wenn man die politischen und gesellschaftlichen Bedingungen der 70er/80er Jahre mit denen der 90er Jahre vergleicht, wäre es mit großer Sicherheit falsch, die Bedeutung des neonazistischen Terrors des NSU mit dem zu vergleichen, was mit Gladio ins Werk gesetzt wurde.

Dennoch lässt sich anhand der noch vorhandenen Fakten und Indizien der Staatsanteil am NSU eingrenzen und bestimmen.

Sicher belegbar ist die Rolle staatlicher Behörden bis zum Jahr 2000, bis zum ersten Mord, der dem NSU zugeordnet wird. Das Abtauchen der Mitglieder des Thüringer Heimatschutzes 1998 war gewollt. Man hat sie geradezu dafür aktiviert und jede Möglichkeit, sie festzunehmen, unterbunden. Diese Entscheidung wurde jeweils auf der Ebene der Innenminister getroffen. Möglicherweise wollte man mit ihrer Hilfe an weitere terroristische Strukturen herankommen, um diese verfolgen und zerschlagen zu können.

Wenn diese sehr freundliche Annahme das Gewährenlassen erklärt, dann stellt sich die Frage: Wussten staatliche Stellen, die diesen Pilotfisch ›NSU‹ mithilfe von über 30 namentlich bekannten V-Leuten eskortiert haben, von den Mord- und Terrorplänen?

Dass zum Teil jahrelang ›geführte‹ und als sehr vertrauenswürdig eingestufte V-Leute im Nahbereich des NSU davon wussten, lässt sich – zur Zeit – nur im Rückschluss beantworten: Die Vernichtung von Hunderten von Treffberichten mit V-Leuten im Bundesamt für Verfassungsschutz und anderen Dienststellen galt vor allem Vorgängen nach dem ersten Mord 2000. Wenn sie nichts Belastendes enthalten würden, hätte man sie nicht beseitigt, sondern als Beweis staatlicher Unschuld vorgelegt.

Recht sicher kann ebenfalls davon ausgegangen werden, dass die Motive für die Ermordung von neun Kleinunternehmern keine staatlichen Interessen befriedigten. Es waren zweifellos rassistische Gründe, die für die Auswahl von türkischen und griechischen Kleinunternehmern entscheidend waren.

Warum wurden aber die zahlreichen Möglichkeiten nicht genutzt, die Terror- und Mordserie aufzuklären bzw. zu stoppen?

Ganz offensichtlich hat das Interesse überwogen, diese Morde als Beweis für eine wachsende Gefahr der ›Ausländerkriminalität‹, als Beleg für das Anwachsen ›Organisierter Kriminalität (OK)‹ zu nutzen. Gleichzeitig war das Bemühen groß, die Gefahren eines »gewaltbereiten Rechtsradikalismus« klein und die Bedrohung durch einen »rechtsterroristischen Untergrund« für gänzlich übertrieben zu halten.

Vielleicht hat diese Mischung aus institutionellem Rassismus und dem mit 9/11 neu erschaffenen Feindbild des ›Schläfers‹, des unauffällig lebenden Ausländers, der nur darauf wartet, sich in eine Bombe zu verwandeln, ausgereicht, um die Aufklärung der Terror- und Mordserie als neonazistische Taten zu verhindern, was de facto die Fortsetzung der Mordserie ermöglichte.

In zweierlei Hinsicht bewegte sich der neunte Mord in Kassel 2006 auf einen Kipppunkt zu:

Die polizeilichen Ermittlungen waren im Mordfall Yozgat überraschend konsequent. Sie ermittelten tatsächlich in alle Richtungen. Recht schnell war klar, dass Halit Yozgat ein zufälliges Opfer war – was gegen eine Annahme sprach, dass es sich um eine Abrechnung im ›kriminellen Milieu‹ handelte. Von daher wurden rassistische Motive nicht ausgeschlossen: »Wir haben dazu ein Täterprofil erstellt … Eine gewisse Nähe zur rechten Szene haben wir als wahrscheinlich angesehen9

Diese Fallanalyse, die Annahme eines neonazistischen Hintergrundes hätte einen Wendepunkt markieren können. Tatsächlich wurde dies nicht nur auf Landesebene durch den damaligen hessischen Innenminister Volker Bouffier verhindert. Die Entscheidung, »auf vollen Touren, Stoßrichtung organisiertes Verbrechen« 10, also in die falsche Richtung zu ermitteln, fiel auf einer Innenministerkonferenz am 4. Mai 2006 – auf der Zugspitze:

»Im Vorfeld der Fussball-WM treffen sich die Innenminister der Länder mit dem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zu einer Konferenz auf der Zugspitze. (…) Wenige Tage nach dem Mord von Kassel war ein Deutsch-Äthiopier in Potsdam zusammengeschlagen worden. Normalerweise nimmt die Öffentlichkeit selten Notiz von oder gar Anteil an einem solchen Überfall – aber unmittelbar vor der WM wird der Fall zu einer großen Story. (…) Was würde wohl passieren, wenn der neueste Stand der Ceska-Serie durchsickern würde? Wie würden die Reporter aus England, Israel, den USA mit den Informationen umgehen, dass ein deutscher Geheimdienstmann ein Verdächtiger in einer Mordserie an Migranten ist, die seit sechs Jahren (…) nicht gestoppt werden kann? Am Rande der Innenministerkonferenz wird entschieden, (…) das die BAO Bosporus in ihren Strukturen mehr oder weniger so bleiben soll wie bislang. Also keine Übernahme durch das BKA 11. Was den Vizepräsident des BKA Bernhard Falk zu der internen Aussage hinriss, dass die Struktur »kriminalfachlich stümperhaft« sei.« 12Ebd. S. 644/45)

Zum anderen scheiterte an den hartnäckigen Ermittlungstätigkeiten der Polizei der Versuch, die Anwesenheit des V-Mann Führers Andreas Temme am Tatort zu vertuschen. Damit war die Büchse der Pandora geöffnet: Die Präsenz eines Geheimdienstmitarbeiters am Tatort, seine eigene neonazistische Einstellung, das ›Führen‹ eines Neonazis als V-Mann, der sich im Netzwerk des NSU bewegte, machte aus der provokativen eine geradezu zwingende Frage:

Gibt es im Netzwerk ›NSU‹ Knotenpunkte, die staatlichen Behörden zugeordnet werden können?

Die rassistische Mordserie des NSU endet genau hier. Mit der (erfolgreichen) Tat kann es nichts zu tun haben. Um einiges wahrscheinlicher ist es, dass die Aufdeckung der Anwesenheit eines hessischen Geheimdienstmitarbeiters bei einem Mord nicht nur seine Vorgesetzten in fieberhafte Aktivitäten versetzt hat, sondern auch die Mitglieder des NSU.

Das zweite Ereignis, das mit diesem Schemata nicht erklärt werden kann, betrifft den Mordanschlag auf Polizisten in Heilbronn 2007. Dort haben keine rassistischen Motive die Aufklärung verhindert. Tatsächlich wurde mit allen Mittel unterbunden, mithilfe überwältigend klarer Indizien und Hinweise – Phantombilder, Zeugenaussagen etc. – die Mörder zu finden.

Die Tatsache, dass jahrelang mit Vorsatz eine Fahndung mithilfe der erstellten Phantombilder unterbunden wurde und falschen Spuren (Wattestäbchenphantom) mit Hingabe verfolgt wurden, ist ermittlungsmethodisch nur so zu erklären: Man wollte und will um jeden Preis vermeiden, auf die Mörder zu stoßen. Mörder, die am aller wenigsten die beiden NSU-Mitglieder Mundlos und Böhnhardt sein können. Ein solches Vorgehen überschreitet mit Sicherheit die Kompetenzen einer Landesregierung, vor allem dann, wenn andere, in diesem Fall US-amerikanische Geheimdienste vom Tatgeschehen Kenntnis hatten.

Der Tod der beiden NSU-Mitglieder in Eisenach 2011 kann in vielerlei Hinsicht als finales Ereignis gewertet werden. Was dreizehn Jahre mit Unkenntnis getarnt wurde, war nun nicht mehr zu verheimlichen: die Existenz des NSU und ihr Bekenntnis zu Terror- und Mordtaten. Über alle Landes- und Parteigrenzen hinweg war allen Beteiligten klar, dass nun die allerorts verhinderte Aufklärung der Mordserie als neonazistische Taten zur Sprache kommen würde.

Ebenfalls über alle Landes- und Parteigrenzen hinweg würde die Rolle der V-Leute in den Mittelpunkt rücken, die im Nahbereich des NSU operierten.

Und ganz offensichtlich existierte ein waches Bewusstsein darüber, dass der ›Selbstmord‹ der beiden NSU-Mitglieder weder mit der politischen Biografie, noch mit den vorliegenden Fakten vereinbar ist. Die ›dritte Hand‹ im NSU-VS-Komplex war kaum noch zu übersehen. Spätestes zu diesem Zeitpunkt musste das, was intuitiv und vor Ort auf ähnliche Weise gehandhabt wurde, zentralisiert werden.

Die kurz danach einsetzende ›Operation Konfetti‹, die Vernichtung von kompromittierenden Spuren, in allen Behörden, auf allen Hierarchieebenen, in allen Bundesländern, trägt nicht die Handschrift von Einzelgängern, sondern die eines ›Krisenstabes‹. Ein Krisenstab, der mit der Kompetenz und Macht ausgestattet ist, die Aufklärung der neonazistischen Terror- und Mordserie zu manipulieren, zu hintergehen – an allen parlamentarischen Kontrollinstanzen vorbei.

Was nach dem Tod der beiden NSU-Mitglieder in Eisenach 2011 in Gang gesetzt wurde, hat wenig mit dem Schutz des NSU oder gar Sympathie für deren rassistischen Motive zu tun. Im Mittelpunkt steht – bei aller Vorläufigkeit – die akute Sorge, dass evident werden könnte, dass staatliche Instanzen in das NSU-Geschehen auf eine Weise involviert sind, die unter juristischen Gesichtspunkten den Tatbestand der Beihilfe zu Mord erfüllt, politisch betrachtet eine Staatskrise auslösen müsste.

  1. Nils Minkmar, Feuilletonchef der FAZ vom 20.11.2011
  2. TAZ-Kommentar vom 25.4.2014
  3. die Bewaffnung, Instruierung und Anleitung von Faschisten als staatsterroristische Reserve
  4. Parlamentarisches Kontrollgremium im Bundestag/PKG, G-10-Ausschüsse
  5. Prof. Hajo Funke, Jenseits des Rechts, S. 238/39, in: Geheimsache NSU, Zehn Morde, von Aufklärung keine Spur, Andreas Förster (Hg.), 2014
  6. US-Airbase Ramstein z.B.
  7. Plenarprotokoll 17/236 vom 24.4.2013
  8. Nils Minkmar, FAZ vom 17.6.2014
  9. Profiler Alexander Horn vor dem NSU-Untersuchungsausschuss, nach : Aust/Laabs, Heimatschutz, S. 646
  10. Ebd. S. 645
  11. Bundeskriminalamt: Anm. d. Red.