Die Grünen im Bundestag lassen beim kommunalen Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger nicht locker. Wie der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Volker Beck, am Freitag mitteilte, wollen die Grünen einen Gesetzentwurf dazu in den Bundestag einbringen. „Wir wollen den Ausschluss von Drittstaatlern endlich beenden“, sagte Beck. „In den Kommunen sollen die Menschen bestimmen und entscheiden, die dort leben. Dies ist auch wichtig für die Integration“, ergänzte er.
Beim Kommunalwahlrecht seien Staatsbürgerschaft und Wahlrecht längst entkoppelt. Das habe der EU-Gesetzgeber bereits deutlich gemacht. „Insofern hat der Bundesinnenminister Unrecht, wenn er beim Kommunalwahlrecht auf das Staatsvolk verweist“, so Beck. Insofern sollte die Union ihre Blockadehaltung aufgeben – auch im Hinblick auf die Konstellation im Bundestag. Denn dort gebe es eine klare Mehrheit „für eine richtige Integrationspolitik“. Auch die zuständige Integrationsministerin Aydan Özoğuz (SPD) habe das Kommunalwahlrecht für Ausländer wiederholt gefordert. „Meint sie es ernst, sollte sie jetzt für die Unterstützung unseres Gesetzentwurfes werben“, so der Grünen Politiker.
Der Gesetzentwurf räumt Ausländern aus sogenannten Drittstaaten, also außerhalb der EU, in Kreisen und Gemeinden das aktive und passive Wahlrecht ein, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben. Wählen dürfen in Deutschland grundsätzlich nur Staatsbürger, auf kommunaler Ebene auch EU-Bürger. Initiativen, das kommunale Wahlrecht für andere Migranten zu öffnen, scheiterten bislang. (mig/epd)