Nach rassistischer Einlasskontrolle

Disco-Betreiber feuert Türsteher und stellt einen Schwarzen ein

Es kommt nicht selten vor, dass türkisch oder arabisch aussehenden Jugendlichen der Einlass in die Disco verweigert wird. In den allermeisten Fällen sind sich die Betreiber keiner Schuld bewusst. Ganz anders in diesem Fall:

Fälle von Abweisungen an Diskothekentüren sind vielen jungen Leuten bekannt. Zum Teil sind diese berechtigt, weil die Person, die eingelassen werden möchte, bereits betrunken ist oder wegen konkreter Vorfälle Hausverbot erteilt bekommen hat. Manchmal sind aber auch die potenziellen Gäste in den Augen der Türsteher einfach nicht cool genug für den Szene-Club.

Am Rande der Illegalität bewegen sich Club-Betreiber jedoch, wenn sie junge (zumeist) Männer abweisen, weil sie der türkischen oder arabischen Community zugeschrieben werden oder weil sie schwarz sind. In den letzten Jahren hat es unter anderem in Reutlingen, Leipzig, Hannover und München zahlreiche Klagen im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wegen solch ethnisch motivierter Abweisungen gegeben.

___STEADY_PAYWALL___

Die Betreiber waren sich zumeist keiner Schuld oder Verpflichtung bewusst und leugneten hartnäckig, jemanden diskriminiert zu haben. Zumeist konnte im gerichtlichen Prozess dann nachgewiesen werden, dass die Abweisung auf einer ethnischen Diskriminierung beruhte. Die Diskotheken-Betreiber wurden jeweils zu einer Entschädigung verurteilt.

Mit einem solchen Fall glaubte sich das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) konfrontiert. Im Spätsommer 2013 kontaktierte Gerald*, ein junger Schwarzer Deutscher, das BUG. Er war einige Tage zuvor von einer Abweisung eines Türstehers an einer Discotür in Bamberg betroffen. Ihm wurde klar und deutlich mitgeteilt: Ausländer kommen nicht rein. Der Begleiter – ein weißer Franzose – wurde aber sehr wohl eingelassen.

Der Betroffene wurde auf die Arbeit des BUG, das bereits einige Klagen als Beistand begleitet hatte, aufmerksam und bat um Unterstützung. Um die Frist von zwei Monaten zu wahren, wie sie im AGG vorgegeben ist, schickte das BUG eine Geltendmachung an die Diskothek.

Überraschend erhielt das BUG binnen einer Woche eine Rückmeldung. Der Inhaber der Diskothek war sehr von dem Vorfall betroffen. Er hatte den am besagten Abend tätigen Türsteher zur Rede gestellt und sofort entlassen. Ihm lag daran, ein Gespräch mit dem Betroffenen zu führen, um zu klären, wie die Situation bereinigt werden konnte.

Um eine nachhaltige diskriminierungsfreie Türpolitik zu gewährleisten, wurde bei einem Gespräch zwischen dem Betreiber, Gerald und dem BUG besprochen, dass eine schriftliche Vereinbarung mit den Türstehern aber auch mit der Sicherheitsfirma, die das Türpersonal zur Verfügung stellt, unterzeichnet wird. Ein Entwurf für eine solche Vereinbarung stellte das BUG zur Verfügung. Gleichermaßen wurde verabredet, dass die besagte Diskothek ihre Türpolitik auf der Webseite deutlich macht.

Wenn Motto-Parties stattfinden wird von den Gästen eine bestimmte Bekleidung erwartet. Menschen mit dunkler Hautfarbe, Migrationshintergrund oder Behinderung werden zu keinem Zeitpunkt – wenn nicht andere Gründe vorliegen – ausgegrenzt.

Außerdem wurde vereinbart, sollte es doch zu Vorfällen kommen, dass sich die Betroffenen beim Betreiber melden können, damit er sich um die Klärung des Sachverhaltes bemüht. Wenn dies nicht möglich ist, würde eine Antidiskriminierungsberatungsstelle hinzugezogen.

Vera Egenberger vom BUG war von der konstruktiven Zusammenarbeit positiv überrascht: „Der Betreiber der Diskothek in Bamberg hat gezeigt, wie bei diskriminierenden Vorfällen schnell und unbürokratisch Dinge verändert werden können. Ein vorbildliches Verhalten, das ich mir bei anderen Clubs oft wünschen würde.“ Gerald hatte ebenfalls einen guten Eindruck: „Der Betreiber hat mich überzeugt, dass er keine diskriminierende Türpolitik möchte.“

Nur wenige Wochen später konnte Gerald auch schon mit Freunden einen unbeschwerten Abend in der Diskothek verbringen. Die Türsteher waren entsprechend geschult worden. Der Betreiber hatte den entlassenen Türsteher ersetzen müssen. Heute steht ein Schwarzer an der Tür. (hs)

*Name geändert