Berlin

Pilotprojekt für anonyme Bewerbungsverfahren gestartet

Das Land Berlin besetzt bestimmte Stellen ab sofort per anonymes Bewerbungsverfahren. Die ersten Stellenanzeigen wurden bereits veröffentlicht. Ob das Verfahren auch nach der Testphase angewendet wird, darf allerdings bezweifelt werden.

„Das Land Berlin sucht Arbeitsschutzoberinspektor-Anwärterinnen bzw. -Anwärter und Arbeitsschutz-Referendarinnen bzw. –Referendare.“ Das ist eine Stellenausschreibung der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen. Besonders an dieser Anzeige ist, dass das Einstellungsverfahren anonym erfolgt. Die Bewerber sollen weder Namen, Alter noch andere Informationen angeben, die Rückschlüsse auf die Herkunft, Religion oder Familienstand geben könnten. Ziel ist es, eine diskriminierungsfreieren Zugang zu Ausbildung und Beruf zu gewährleisten.

„Chancengerechtigkeit und die Gewährleistung diskriminierungsfreierer Zugänge zu Ausbildung und Beruf sind die zentralen Zielsetzungen anonymisierter Bewerbungsverfahren. Sie garantieren, dass die Einladung zum Vorstellungsgespräch allein aufgrund der Qualifikationen erfolgt“, so die Begründung für dieses Verfahren.

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Schon Stellenanzeigen verstoßen gegen AGG
Den Startschuss für das Pilotprojekt gab das Berliner Abgeordnetenhaus Anfang April per Beschluss. Das Instrument soll jetzt erstmals für die Besetzung von Ausbildungspositionen im Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin eingesetzt werden. Damit möchte das Land einen ersten Schritt zur Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) machen.

Darin wird klar vorgegeben, dass bei der Besetzung einer offenen Stelle, niemand benachteiligt werden darf aufgrund von Merkmalen wie Herkunft, Alter, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung, Behinderung oder Religion. Wie eine Kurzanalyse von Stellenanzeigen in Berliner Tageszeitungen 2012 zu dem Ergebnis kam, verstoßen schon 12 Prozent der Stellenanzeigen aufgrund der Formulierung gegen das AGG.

Migranten werden benachteiligt
Die nächste Hürde ist noch viel höher: In einer Studie der Universität Konstanz wurden in einem Feldversuch über 1.000 Bewerbungen auf Praktikumsstellen für Wirtschaftsstudierende verschickt. Die Bewerbungsunterlagen waren inhaltlich gleichwertig – aber per Zufall wurde ihnen jeweils ein deutscher oder türkischer Name zugeordnet. Das Ergebnis: Bewerber mit türkischem Namen erhielten insgesamt rund 14 Prozent weniger positive Antworten, in kleineren Unternehmen sogar 24 Prozent weniger. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch eine aktuelle Studie, wonach junge Menschen mit Migrationshintergrund bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen diskriminiert werden.

Ob das anonyme Bewerbungsverfahren nach Abschluss des Pilotprojekts etabliert wird, ist ungewiss. Viel spricht nicht dafür. Denn das Verfahren wurde bereits ausgiebig getestet. Trotz guten Ergebnissen wurde das Verfahren nach der Testphase aber nur selten eingesetzt. Tatsächlich spielt das anonyme Bewerbungsverfahren in der Praxis so gut wie keine Rolle. Das zeigt ein exemplarischer Suchlauf in einem der großen Jobbörsen wie Stepstone. Nach einer gesonderten Sparte für anonyme Bewerbungsverfahren sucht man dort vergeblich. Und gibt man „anonym“ als Suchbegriff ein, werden Stellenanzeigen angezeigt, in denen nicht dieses Verfahren zum Einsatz kommt, sondern das Unternehmen anonym bleibt. (etb)