Gesetzesentwurf

Bundesrat für Öffnung der Integrationskurse

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Integrationskurse für EU-Bürger und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen zu öffnen. In einem Gesetzesentwurf verweist die Länderkammer auf den Koalitionsvertrag.

Der Bundesrat dringt auf die Zulassung von EU-Bürgern und Ausländern mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen zu den Integrationskursen. Ebenso sollen die Kurse für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete geöffnet werden, fordert der Bundesrat in einem Gesetzentwurf.

Danach haben der bisherigen Rechtslage zufolge EU-Bürger sowie Ausländer mit Aufenthaltserlaubnissen aus den genannten Gründen keinen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen, sondern können lediglich im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden. Menschen im laufenden Asylverfahren und Geduldete „haben bislang nicht einmal diese Möglichkeit“, wie es in der Vorlage weiter heißt.

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Kein Ausschluss von Personen
Damit werde ein Personenkreis, von dem „ein Teil später seinen Aufenthaltsstatus verfestigen kann und sein Leben in Deutschland verbringen wird, zum Teil über Jahre von der staatlich bereitgestellten Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Sprache ausgeschlossen“.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf auf den Koalitionsvertrag, in dem stehe: „Asylbewerbern und Geduldeten werden wir in Zusammenarbeit mit den Ländern den frühen Spracherwerb ermöglichen.“ Weiter schreibt die Regierung, hinsichtlich der Teilnahme von EU-Bürgern am Integrationskurs verpflichte sich „die Bundesregierung im Koalitionsvertrag: ,Wir werden die Teilnahme von Unionsbürgern weiterhin sicherstellen‘“. Wie aus der Stellungnahme weiter hervorgeht, stellten in der Praxis die EU-Bürger im ersten Halbjahr 2013 mehr als 40 Prozent der Teilnehmer an den Integrationskursen.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird die Bundesregierung der Vorlage zufolge prüfen, ob die im Bundesratsentwurf enthaltenen Vorschriften „der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele dienen und die dort statuierten Anforderungen erfüllen“. Anhand des Ergebnisses dieser Prüfung werde dann entschieden werden, welche Maßnahmen in diesem Bereich umzusetzen sind. (hib/STO/MiG)