Ermittlungen nach NSU

In 746 Tötungsdelikten Hinweise auf rechte Motive gefunden

Die offizielle Statistik der Bundesregierung mit knapp 60 rechtsextremistisch motivierten Tötungsdelikten, könnte bald deutlich nach oben korrigiert werden. Anhand eines neuen Kriterienkatalogs wurden 3.300 ungelöste Tötungsdelikte auf mögliche rechtsextreme Hintergründe untersucht. In 746 wurden Hinweise gefunden.

Offiziellen Zahlen der Bundesregierung zufolge verloren in Deutschland seit der Wiedervereinigung knapp 60 Menschen ihr Leben aufgrund eines rechtsextremistisch motivierten Mordes. Recherchen von Journalisten und gesellschaftlichen Initiativen gehen von drei mal so vielen Opfern aus. Eine große Diskrepanz, die bald nicht nur geschlossen, sondern auch übertroffen werden könnte, wie neue Untersuchungen zeigen.

Nach dem Bekanntwerden der NSU-Morde untersuchen Bundeskriminalamt und Landespolizei unaufgeklärte Tötungsdelikte auf einen rechtsextremen Hintergrund anhand eines Kriterienkatalogs. Insgesamt wurden 3.300 Fälle von Tötungen und Tötungsversuchen zwischen 1990 und 2011 unter die Lupe genommen, bei denen es keinen Verdächtigen gibt.

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Hinweise in 746 Fällen
Bei der Untersuchung wurden in 746 Fällen Anhaltspunkte gefunden, die auf eine rechtsextremistisch motivierte Straftat schließen lassen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums betonte gegenüber dem MiGAZIN, dass es sich hierbei nur um Anhaltspunkte handle. Das Gesamtergebnis der Überprüfung soll im zweiten Quartal 2014 vorliegen.

Grünen Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt hält die bereits bekannt gewordenen Zahlen für erschreckend. „Klar ist, dass mehr Menschen Opfer rechtsextremer Gewalt wurden, als bisherige Statistiken uns glauben lassen wollten. Schon der NSU-Prozess hat deutlich gemacht, wie blind deutsche Sicherheitsbehörden gegenüber rechtsextremer Gewalt in jüngster Vergangenheit waren. Die Gefahr des gewaltbereiten Rechtsextremismus ist völlig falsch eingeschätzt worden. Das muss sich ändern“, so die Grünen-Politikerin. Sie fordert konkrete Maßnahmen zur polizeilichen Wahrnehmung und Verfolgung rassistisch motivierter Straftaten. Diese fehlten allerdings im Koalitionsvertrag.

Diskrepanz nicht hinnehmbar
Für Petra Pau, Vorstandsmitglied der Linksfraktion im Bundestag, geht es im Lichte der aktuellen Zahlen nicht nur um Klarheit. Bislang seien Förderansprüche für Angehörige und Hinterbliebene verwehrt worden. Die Diskrepanz zwischen offiziellen Zahlen und der jetzt bekannt gewordenen sei jedenfalls „nicht hinnehmbar“.

Die tatsächliche Diskrepanz könnte allerdings um ein Vielfaches höher sein. Denn bei der laufenden Untersuchung werden nur solche Fälle überprüft, die bislang unaufgeklärt geblieben sind. Ob auch vermeintlich abgeschlossene Fälle, in denen ein rechtsextremer Hintergrund lediglich nicht erkannt wurde, anhand des neuen Kriterienkatalogs überprüft werden, konnte der Ministeriumssprecher gegenüber dem MiGAZIN nicht sagen. Jedenfalls sei die Ausdehnung der Überprüfung auf abgeschlossene Fälle nicht geplant.

Spektakuläre Begründungen
Dabei wurde schon mehrfach bekannt, dass offensichtlich rechtsextremistisch motivierte Taten, in den offiziellen Statistiken der Bundesregierung nicht auftauchen. Als spektakulär gilt etwa ein Fall, in dem ein Neo-Nationalsozialist einen Ausländer brutal niederschlug, ihn mit fremdenfeindlichen Parolen beschimpfte und trotzdem ein rechtsextremistischer Hintergrund ausgeschlossen wurde. Begründung: Der Täter (17) besitze die „für sein Handeln notwendige geistige Reife“ nicht. Er könne nicht genau sagen, was Rechtsextremismus sei und sei daher auch nicht in der Lage, rechtsextremistisch zu handeln. So wurden seine aktenkundig ausländerfeindlichen Motive ignoriert. (bk)