Integration und Zuwanderung gestalten
Deutschland ist ein weltoffenes Land. Wir begreifen Zuwanderung als Chance, ohne die damit verbundenen Herausforderungen zu übersehen. In den letzten Jahren haben wir bei der Teilhabe von Zuwanderern und dem Zusammenhalt unserer Gesellschaft wesentliche Fortschritte erzielt. Migranten leisten einen bedeutenden Beitrag zum Wohlstand und zur kulturellen Vielfalt unseres Landes. Leitlinie der Integrationspolitik bleibt Fördern und Fordern. Wir erwarten, dass Angebote zur Integration angenommen werden. Jedoch ist Integration ein Prozess, der allen etwas abverlangt. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Für alle gilt selbstverständlich die Werteordnung des Grundgesetzes.
Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. Im übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht.
Grundlage der Integrationspolitik ist der gemeinsam erarbeitete Nationale Aktionsplan Integration. Integrationspolitik ist auch Bildungspolitik. Dies muss in den dafür zur Verfügung stehenden Finanzmitteln zum Ausdruck kommen.
Willkommens- und Anerkennungskultur stärken
Wir werden die Willkommens- und Anerkennungskultur in unserem Land stärken. Dies fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und steigert zugleich die Attraktivität unseres Landes für ausländische Fachkräfte, die wir brauchen.
Für die Verbesserung der Willkommenskultur haben Ausländerbehörden eine Schlüsselfunktion inne. Viele Ausländerbehörden haben daher begonnen, den Dienstleistungscharakter für Migranten mehr in den Vordergrund zu stellen. Wir begrüßen diese Entwicklung, wollen sie mit den Ländern zusammen weiter stärken und werden Kommunen durch ein Beratungspaket und Schulungsangebote gezielt darin unterstützen.
Jeder Neuzuwanderer soll die Gelegenheit zu einem Erstberatungsgespräch über Angebote zur Integration bekommen. Integrations- und Beratungsangebote sollen besser aufeinander abgestimmt und vernetzt werden. Dies gilt auch für die Jugendmigrationsdienste (JMD) und die Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (MBE), die wir enger miteinander verzahnen wollen. Die Verbindlichkeit der Beratung wird durch Integrationsvereinbarungen gewährleistet. Die Initiative „Ressourcen stärken“ für Mütter mit Migrationshintergrund setzen wir fort.
Zur Willkommens- und Anerkennungskultur gehört die interkulturelle Öffnung von Staat und Gesellschaft. Wir setzen uns dafür in allen Lebensbereichen ein, insbesondere im Bereich des ehrenamtlichen Engagements (z. B. Feuerwehr, Rettungsdienste) und der Kultur, im Sport und im Gesundheits- und Pflegebereich.
Wir begreifen Vielfalt als Chance und werden deshalb die Charta der Vielfalt sowie den „Diversity“-Gedanken in der Wirtschaft und gemeinsam mit der Wirtschaft weiter stärken. Wir wenden uns gegen jede Form der Diskriminierung.
In den Bundesbehörden wollen wir den mit dem Nationalen Aktionsplan Integration eingeschlagenen Weg fortsetzen und den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst erhöhen. Wir werden einen Schwerpunkt bei der Gewinnung von jungen Migranten für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst setzen. Ab dem Jahr 2014 werden wir in Bundesministerien und Geschäftsbereichsbehörden auf freiwilliger Grundlage den Anteil von Migrantinnen und Migranten anhand einheitlicher Standards erheben.
Die Aufarbeitung der rechtsterroristischen Verbrechen des sogenannten NSU hat gezeigt, dass bei der Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes, insbesondere in den Sicherheitsbehörden, die interkulturelle Kompetenz gestärkt werden muss. Wir werden Diskriminierungsfreiheit als Ziel von Aus- und Fortbildung im Zuständigkeitsbereich des Bundes stärker verankern und die Umsetzung in der Praxis kontinuierlich überprüfen.
Migrantenorganisationen haben eine wichtige Brückenfunktion. Als Partner der Integrationsförderung werden wir bundesweit tätige sachverständige Organisationen weiter stärken, auch durch Multiplikatorenschulungen und finanzielle Unterstützung beim Aufbau von Strukturen.
Wir erkennen an, dass es in den Medien Verbesserungen insbesondere mit Blick auf die Präsenz von Menschen mit Migrationshintergrund gibt. Das Gespräch mit den Medien über ihre interkulturelle Öffnung muss jedoch weiter verstärkt werden. Wir setzen uns z. B. durch Mentorenprogramme dafür ein, dass mehr junge Migranten ihren Weg in Medienberufe finden.
Wir wollen Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund besser erreichen. Hierzu werden wir ein Bundesprogramm „Eltern stärken“ auflegen, durch das Eltern mit Migrationshintergrund direkt in die Arbeit von Kitas und Schulen einbezogen werden sollen.
Ich finde den integrationspolitischen Teil des Koalitionsvertrages...schlecht. (59%) na ja. (27%) gut. (14%)Wird geladen ...
Der Erwerb der deutschen Sprache ist eine zentrale Voraussetzung für eine gelingende Integration. Wir werden die Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache ausbauen. Wir werden das frühe Erlernen der deutschen Sprache gezielt weiter fördern und unterstützen die Maßnahmen zur Auswertung der Sprachstandsdiagnostik und -fördermaßnahmen sowie gemeinsame Standards mit dem Ziel, allen Kindern eine individuelle Förderung zu ermöglichen.
Wir setzen uns für einen Ausbau und die Öffnung der berufsbezogenen Sprachkurse für neue Zielgruppen ein.
Die Integrationskurse haben sich bewährt. Wir wollen sie qualitativ weiter verbessern (Differenzierung nach Zielgruppen, Kursgrößen und angemessene Honorierung der Lehrkräfte). Wir werden die Teilnahme von Unionsbürgern weiterhin sicherstellen. Die Wirtschaft soll dabei mit einbezogen und muss ihrer Verantwortung gerecht werden.
Wir werden dazu beitragen, das Miteinander von Migranten und Einheimischen weiter zu verbessern. Dabei wollen wir die Möglichkeiten von Mentoringprogrammen besser nutzen (Bildungs- und Familienpatenschaften). Wir werden die interkulturelle Öffnung der Freiwilligendienste vorantreiben.
Vorintegration von Neuzuwanderern stärken
In der Integrationspolitik dürfen die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden. Zuwanderung und Integration müssen von Anfang an Hand in Hand gehen. Bei Neuzuwanderern wollen wir deshalb Vorintegrationsmaßnahmen schon im Herkunftsland, aber auch Beratungsangebote nach der Einreise verstärken.
Dazu gehören neue Informationsangebote, insbesondere zum Spracherwerb, zur Anerkennung von Berufsabschlüssen, über unser Bildungs- und Gesundheitssystem sowie über Möglichkeiten des Aufenthalts zum Zweck der Arbeitsaufnahme und des Studiums. Bestehende Angebote müssen verbessert und miteinander vernetzt werden. Wir wollen einen schnelleren Zugang zu Integrationsmaßnahmen, z. B. in den Integrationskurs, erreichen.
Armutswanderung innerhalb der EU – Akzeptanz der Freizügigkeit erhalten
Wir wollen die Akzeptanz für die Freizügigkeit in der EU erhalten. Wir werden deshalb der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Bürger entgegenwirken.
Zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den Herkunftsstaaten werden wir uns dafür einsetzen, dass EU-Finanzmittel von den Herkunftsländern abgerufen und zielgerichtet eingesetzt werden. Dafür werden wir Verwaltungsunterstützung anbieten. Wir werden uns in der EU dafür einsetzen, dass die Herkunftsländer im Rahmen der europarechtlichen Regelungen jedem Staatsangehörigen die europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) diskriminierungsfrei ausstellen. Wir wollen im nationalen Recht und im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben durch Änderungen erreichen, dass Anreize für Migration in die sozialen Sicherungssysteme verringert werden. Dafür sind ein konsequenter Verwaltungsvollzug, die Bekämpfung von Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit, eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Zoll und Behörden vor Ort, ein besserer behördlicher Datenaustausch, die Ermöglichung von befristeten Wiedereinreisesperren sowie aufsuchende Beratung notwendig. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sollen Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsausschlüsse in der Grundsicherung für Arbeitsuchende präzisiert werden.
Die Armutswanderung führt in einzelnen großstädtisch geprägten Kommunen zu erheblichen sozialen Problemlagen bei der Integration, Existenzsicherung, Unterbringung und Gesundheitsversorgung. Wir erkennen die Belastung der Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben an. Besonders von Armutsmigration betroffene Kommunen sollen zeitnah die Möglichkeit erhalten, bestehende bzw. weiterzuentwickelnde Förderprogramme des Bundes (z. B. Soziale Stadt) stärker als bisher zu nutzen.
Flüchtlingsschutz und humanitäre Fragen
Um lange in Deutschland lebenden geduldeten Menschen, die sich in die hiesigen Lebensverhältnisse nachhaltig integriert haben, eine Perspektive zu eröffnen, wollen wir eine neue alters- und stichtagsunabhängige Regelung in das Aufenthaltsgesetz einfügen. Grundlage soll BR Drs. 505/12 (B) vom 22. März 2013 sein. Grundsätzlich setzt die Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts voraus. Zudem werden die Anforderungen an die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) vereinfacht, um der besonderen Integrationsfähigkeit dieser speziellen Gruppe Rechnung zu tragen.
Vor dem Hintergrund der erheblich gestiegenen Zugangszahlen im Asylbereich setzen wir uns – auch im Interesse der Schutzsuchenden – mit besonderem Vorrang für die Verkürzung der Bearbeitungsdauer bei den Asylverfahren ein. Die Verfahrensdauer bis zum Erstentscheid soll drei Monate nicht übersteigen. Im Interesse eines wirkungsvollen Asylrechts muss auch schnell Klarheit bestehen, wer keinen Anspruch auf Schutz geltend machen kann.
Wir werden das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge personell ausreichend ausstatten, damit angesichts steigender Asylbewerberzahlen zügige und rechtsstaatliche Asylverfahren gewährleistet sind.
Wir wollen die Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, EjR Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von § 29a Asylverfahrensgesetz einstufen, um aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten schneller bearbeiten und ihren Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können. Wir wollen uns zugleich gegenüber den Regierungen dieser Staaten und der EU-Kommission dafür einsetzen, rasche und nachhaltige Schritte zur Verbesserung der Lebenssituation vor Ort zu ergreifen.
Die Länder an den Außengrenzen der EU sind mit einer großen Zahl von Flüchtlingen konfrontiert. Bei der EU-Flüchtlingspolitik fordern wir mehr Solidarität unter den EU-Mitgliedstaaten.
Zugleich treten wir bei FRONTEX-koordinierten Maßnahmen der Grenzsicherung sowie bei der Kooperation mit Drittstaaten für die konsequente Einhaltung menschenrechtlicher und humanitärer Standards ein. Der Grundsatz der Nichtzurückweisung und die Pflicht zur Seenotrettung müssen umfassend geachtet werden.
Das sogenannte „Resettlement“-Verfahren, bei dem besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus dem Ausland aufgenommen werden, soll in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) fortgesetzt, verstetigt und spätestens 2015 quantitativ in Abstimmung mit der Innenministerkonferenz (IMK) deutlich ausgebaut werden. Wir werden den Familiennachzug bei Resettlement-Flüchtlingen erleichtern.
Zur konsequenten Rückführung nicht schutzbedürftiger Menschen werden wir eine abgestimmte Strategie begründen. Angesichts der weltweit zunehmenden Mobilität und Migration sollten Migrationsfragen mit dem Ziel einer besseren Steuerung der Zuwanderung und zur Bekämpfung der Ursachen von unfreiwilliger Migration und Flucht stärker und konkreter in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Drittstaaten verankert werden. Hierdurch soll ein besseres Ineinandergreifen von Migrations-, Außen- und Entwicklungspolitik geschaffen werden, die den Bereich Rückkehrförderung und Identitätsklärung einschließt. Die Bereitschaft von Herkunfts- und Transitstaaten bei der Bekämpfung der illegalen Migration, der Steuerung legaler Migration und dem Flüchtlingsschutz besser zu kooperieren soll geweckt oder gestärkt werden. Hierzu bedarf es der Erarbeitung einer „Strategie für Migration und Entwicklung“.
Es bedarf einer Weiterentwicklung des Ausweisungsrechts im Hinblick auf Täter schwerwiegender Straftaten und gewaltbereite Extremisten sowie der Vorschriften zur Durchsetzung von Aufenthaltsbeendigungen mit Blick auf Praktikabilität und Einhaltung europarechtlicher Vorgaben an.
Die räumliche Beschränkung (sogenannte Residenzpflicht), für Asylbewerber und Geduldete wird auf das jeweilige Land ausgeweitet. Hiervon unbenommen bleiben Vereinbarungen zwischen den Ländern zugunsten genereller landesübergreifender Bewegungsfreiheit. Vorübergehendes Verlassen des Landes ist bis zu einer Woche auf der Grundlage einer einseitigen Mitteilung unter Angabe des Zielorts möglich. Eine räumliche Beschränkung des Aufenthalts kann bei Straftätern und Personen, bei denen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt geworden sind oder bei denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen konkret bevorstehen, angeordnet werden. Bei Studium, Berufsausübung und -ausbildung besteht in der Regel ein Anspruch auf Befreiung von der räumlichen Beschränkung und Wohnsitzauflage.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist Grundlage für den Umgang mit Minderjährigen, die als Flüchtlinge unbegleitet nach Deutschland kommen. Wir werden die Handlungsfähigkeit im Asylverfahrens- und Aufenthaltsrecht auf 18 Jahre anheben und dadurch den Vorrang des Jugendhilferechts für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge festschreiben.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird für Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten erlaubt. Asylbewerbern und Geduldeten werden wir in Zusammenarbeit mit den Ländern den frühen Spracherwerb ermöglichen.
Wir werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz zügig umsetzen.