Statistik 2012

Fast 7.500 aus­ländi­sche Berufsqualifikationen anerkannt

Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse nimmt Fahrt auf. Insgesamt wurden im Jahr 2012 rund 7.500 Anträge positiv beschieden und nur rund 500 negativ. Von der Zielvorgabe, von der Neuregelung würden 300.000 Menschen profitieren, ist man aber weit entfernt.

Im Jahr 2012 wurden bundesweit 7.458 im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Insgesamt gingen bei den zuständigen Stellen während des Jahres 2012 nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes 10.989 Anerkennungsanträge nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ein. 522 Anträge wurden ab Inkrafttreten des BQFG bis Jahresende 2012 negativ beschieden. Für 3.009 Anträge war Ende 2012 noch keine Entscheidung gefallen.

Was auf den ersten Blick gut aussieht, bleibt hinter den Erwartungen zurück. Bei Inkrafttreten des Gesetzes im April 2012 rechnete die damalige Bundesbildungsministerin mit 300.000 Interessenten. Laut Swen Schulz, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, ist die große Nachfrage ausgeblieben weil das Gesetz an einer „Fehlkonstruktion“ leidet. Der Dschungel an Regelungen und Zuständigkeiten sei durch das Gesetz nicht ausreichend gelichtet worden. „Das Gesetz war der erste Schritt in die richtige Richtung. Die Fakten liegen nun auf dem Tisch und es ist an der Zeit, die nächsten Schritte zu gehen, damit die Betroffenen überhaupt Anträge stellen und im Verfahren erfolgreich beraten und unterstützt werden“, so Schulz.

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Medizinier vorn
Das Gesetz wurde mit Blick auf den drohenden Fachkräftemangel erlassen. Wer einen Berufs- oder Studienabschluss im Ausland erworben hat, besitzt danach einen Rechtsanspruch auf Bewertung seiner Qualifikation binnen drei Monaten. Und wie die jetzt veröffentlichten Zahlen zeigen, nehmen vor allem Medizinier diesen Anspruch wahr. Aus dieser Berufsgruppe stammten allein 6.837 der 7.458 positiv beschiedenen Anträge, darunter 5.121 von Ärzten. Über 100 erfolgreiche Verfahren gab es zudem in der Gruppe der Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe.

Rund die Hälfte der 10.989 Anerkennungsverfahren – 5.538 Verfahren – bezog sich auf Abschlüsse, die innerhalb der EU erworben wurden. Weitere 3.015 Verfahren hatten Abschlüsse aus dem übrigen europäischen Ausland zum Gegenstand. 2.268 Verfahren befassten sich mit Qualifikationen aus dem außereuropäischen Ausland, 1.464 davon mit in Asien erworbenen Abschlüssen.

Zahlen ungenau
Das BQFG regelt seit April 2012 die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht unterliegen. Zuständig für die Durchführung der Anerkennungsverfahren sind überwiegend die gleichen Stellen, die auch für die Anerkennung der entsprechenden in Deutschland erworbenen Abschlüsse zuständig sind, beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Behörden.

Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass die jetzt veröffentlichten statistischen Angaben als Untergrenze zu betrachten sind: „Die für die Anerkennung zuständigen Stellen wurden in einigen Fällen erst im Laufe des Berichtsjahres bestimmt und mussten ihre Berichtssysteme neu aufbauen. Daher sind die Meldungen dieser Stellen vermutlich nicht in allen Fällen vollständig und termingerecht erfolgt“. (etb)