ADS-Studie

Die Ursache der Diskriminierung an Schulen liegt im System

Die Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat bestätigt: Diskriminierung steht in deutschen Schulen an der Tagesordnung. Die ADS empfiehlt daher die Einrichtung von unabhängigen Beschwerdestellen. Doch diese würden nur die Symptome und nicht die Ursachen der Diskriminierung bekämpfen. Nötig ist eine tiefgreifende Umstrukturierung des gesamten Bildungssystems.

Die ADS-Studie konnte erheben, dass sich ein Viertel der Schüler mit Zuwanderungsgeschichte in der Schule diskriminiert fühlen. Wenn von Diskriminierung in der Schule die Rede ist, so muss jedoch zwischen personenbezogener und institutioneller Diskriminierung unterschieden werden. Um die personenbezogene Diskriminierung (z.B. zwischen Lehrer und Schüler) einzudämmen, bieten die von der ADS geforderten externen Beratungsstellen einen vernünftigen und viel versprechenden Lösungsansatz. Doch bezogen auf die institutionelle Diskriminierung sind sie wirkungslos, da sie nur die Symptome, nicht aber die Ursachen für systematische Benachteiligungen im Unterricht bekämpfen würden.

Fauler Kompromiss: Bildungsgerechtigkeit und Selektion
Um das zu verstehen, müssen wir den Aufbau und die Aufgaben des deutschen Bildungssystems näher betrachten. Dieses hat zwei zentrale Zielsetzungen, die wohl gegensätzlicher nicht sein könnten: einerseits sollen alle Kinder gemäß ihren individuellen Fähigkeiten bestmöglich gefördert werden und andererseits werden sie systematisch und gezielt nach ihren Leistungen selektiert. Dieser „faule Kompromiss“ von Bildungsgerechtigkeit und Selektion wird zu einem sehr hohen Preis erkauft, nämlich durch die Tolerierung der institutionellen Diskriminierung.

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Normen der Mehrheitsgesellschaft diskriminieren Minderheiten
Besonders an den zentralen Übergangsstellen (wie der Einschulung oder dem Übergang zur Sekundarstufe I) wird diese Form der Diskriminierung vor allem für Kinder mit Zuwanderungsgeschichte spürbar. Wer hier nicht die erwartete Norm einhält, wird von den „starken“ Schülern getrennt und damit benachteiligt. Diese Normen werden von einer deutschsprachigen, weitestgehend christlichen, heterosexuellen und in der Mittelschicht sozialisierten Mehrheitsgesellschaft dominiert.

Deutschland verstößt gegen das Menschenrecht auf Bildung
Es kommt dadurch häufig vor, dass Kinder mit Zuwanderungsgeschichte trotz guter Noten keine Gymnasialempfehlung bekommen, da Lehrer aufgrund der ethnischen und/oder sozialen Herkunft der Familie von einer fehlenden Unterstützung durch die Eltern ausgehen. Kinder mit Zuwanderungsgeschichte sind in unserem Bildungssystem daher stark gefährdet, nicht die Art von Bildung zu erhalten, die ihnen zusteht. Nur wer die Normen erfüllt, darf zum Beispiel auf dem Gymnasium mit einer homogenen, leistungsstarken Klasse das Abitur absolvieren, doch diejenigen, die diese nicht erfüllen, werden auf Real- bzw. Gesamtschulen abgeschoben und sich selbst überlassen. In dieser defizitorientieren Selektion liegt die Ursache dafür, dass im deutschen Bildungssystem der Schulerfolg unserer Kindern weitestgehend von der ethnischen und/oder sozialen Herkunft abhängt – und damit verstößt Deutschland gegen das Menschenrecht auf Bildung.

Nötige Konsequenzen aus der ADS-Studie
Um diese Form der Diskriminierung zu verhindern, sind nicht etwa Beratungsstellen, sondern eine tiefgreifende Umstrukturierung des gesamten Bildungssystems nötig und dazu zählen vor allem:

Die Abschaffung des mehrgliedrigen Schulsystems:
Diskriminierende Selektionsmechanismen lassen sich nur dann verhindern, wenn es keine Mehrgliedrigkeit im Schulsystem gibt. Die Existenz von Schulen erster, zweiter und dritter Klasse (Real-, Gesamtschule und Gymnasium) kann gesellschaftlich und bildungspolitisch nicht ausreichend erklärt werden. Es dient letztlich der Festigung einer Ständegesellschaft und sozialer Ungleichheiten. Aus diesem Grund wäre die Umstrukturierung hin zu einem eingliedrigen Schulsystem die einzig zeitgemäße und verantwortungsvolle Konsequenz. Innerhalb einer „Schule für alle“ wäre eine selektions- und bruchlose Erziehung und Bildung unabhängig von der Herkunft und dem Geldbeutel der Eltern gewährleistet.

Notenfreie Primarstufen
Nach einem Übergang hin zu einem eingliedrigen Schulsystem wären Noten für die Primarstufe zumindest im Hinblick auf die Funktion der Selektion hinfällig. Diese Gelegenheit sollte genutzt werden, um Primarstufen zu leistungsdruckreduzierten Lernorten umzugestalten und den Fokus auf die individuelle Förderung des Kindes zu legen.

Natürlich wird mit diesen beiden Hauptforderungen kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Es wäre noch eine ganze Palette an weiteren Schritten nötig, um die institutionelle Diskriminierung an Schulen effektiv einzudämmen und Bildungsgerechtigkeit zu fördern.

Es ist ganz natürlich, dass Eltern tendenziell eher an das Wohl der eigenen Kinder statt an das Gemeinwohl denken. Aus diesem Grund sind Politik und Pädagogik zu gleicher Maßen gefordert. Sie haben die Aufgabe, die Gesellschaft als Ganzes zu stärken, statt das Interesse einzelner Schichten zu überhöhen und damit Selektion sowie Segregation zu unterstützen.