Amtsgericht Hannover

Ethnische Diskriminierung an der Discotür kostet 1.000 Euro Entschädigung

Der Betreiber einer Diskothek in Hannover wurde vom Amtsgericht Hannover zu einer Entschädigungszahlung von 1.000 Euro verurteilt. Die Türsteher hatten einem 28-jährigen Studenten wegen seines ausländischen Aussehens den Eintritt verwehrt.

Diskriminierende Einlasskontrollen an Discotüren können den Betreiber teuer zu stehen kommen. In einem am Mittwoch verkündeten Urteil sprach das Amtsgericht Hannover dem 28-jährigen Studenten Murat H. 1.000 Euro Entschädigung zu. Ihm wurde aufgrund seines ausländischen Aussehens von den Türstehern der Eintritt in die Diskothek, „Agostea“ verwehrt.

Bereits im Februar 2013 verhandelte das Amtsgericht Hannover die Klage gegen die beklagte Diskothek in Hannover. Mehrere Zeugen hatten beobachtet, dass Murat F. und sein Begleiter im Januar des Vorjahres abgewiesen wurden. Zum Teil war den Zeugen gleichermaßen der Eintritt verwehrt worden, da ihnen ein Migrationshintergrund zugeschrieben wurde. Die Discothekenbetreiber stritten eine ethnisch-selektierende Türpolitik ab.

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Gerichtsweg ist wichtig
Das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) hat den Kläger in seinem gerichtlichen Weg unterstützt. Vera Egenberger, die Geschäftsführerin des BUG, sagte nach der Verkündung des Urteils: „Hier zeigt sich einmal mehr, dass es richtig ist, bei Diskriminierungsvorfällen den gerichtlichen Weg zu beschreiten. Ein solches Urteil hat eine wichtige Signalwirkung auf die fragwürdige Praxis der Discothekenbetreiber.“

Der Kläger Murat F. äußerte: „Ich bin sehr froh, dass meine Abweisung als Diskriminierung eingeschätzt wurde. Am Wochenende werde ich das feiern. Ich hoffe nur, nicht gleich wieder abgewiesen zu werden.“

Endlich bewegt sich was an der Tür
Mit Erleichterung wurde das Urteil auch beim Verband binationaler Familien und Partnerschaften in Hannover aufgenommen. „Endlich bewegt sich was an der Tür“, so das Fazit des Geschäftsführers Kurt W. Niemeyer. Endlich sei ein Urteil ergangen im Sinne der vielen jungen Menschen, die wegen ihrer Herkunft oder ihres Aussehens an den Türen der Diskotheken diskriminiert werden. „Natürlich haben die Türsteher das Recht zu entscheiden, wen sie in die Lokale lassen. Die Haut- oder Haarfarbe darf dabei aber keine Rolle spielen“, so Niemeyer abschließend.

Im vergangenen Jahr kam es in Hannover zu mehreren Abweisungen bei Diskotheken, die als Diskriminierungsklagen bei Gericht vorgelegt wurden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet, Menschen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion oder des Geschlechtes zu diskriminieren. Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz ist auch im Gastgewerbe zu respektieren. (hs)