Wahlprüfsteine Bundestagswahl 2013 (4/15)

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Welche Partei soll bei den Bundestagswahlen 2013 Ihre Stimme bekommen? Der Verband binationaler Ehen und Partnerschaften hat die Parteien nach ihrer Ausländer- und Integrationspolitik befragt und MiGAZIN bringt die Antworten. Heute: ausländische Abschlüsse.

Welchen Handlungsbedarf sehen Sie, um die Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüsse voranzutreiben und welche Maßnahmen würden Sie ergreifen?

CDU/CSU
CDU und CSU haben das Gesetz zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in dieser Legislaturperiode durchgesetzt. Neben Dänemark ist es einzigartig in Europa. Bereits sechs Bundesländer haben darauf aufbauend eigene Landesgesetze formuliert. Dies sind Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, und das Saarland. Weitere Bundesländer sollen folgen.

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SPD
Das seit einem Jahr geltende Anerkennungsgesetz des Bundes war überfällig. Zu lange haben wir die Bildungsbiografie und damit die Lebensleistung vieler bei uns lebender Menschen mit ausländischen beruflichen Abschlüssen nicht gewürdigt und ihre Integration unnötig erschwert. Zu selten haben wir ihnen die Chance eröffnet, in ihren erlernten Berufen ihren Lebensunterhalt zu verdienen, so dass viele gezwungen waren, weit unterhalb ihres Qualifikationsniveaus zu arbeiten. Leider hat das Bundesgesetz, dass nur für Bundesberufe wie u.a. den Dualen Ausbildungsberufen gilt, nicht die Erwartungen erfüllen können: statt der von der Bundesregierung versprochenen 300.000 zusätzlichen Fachkräften wurden im ersten Jahr nur knapp 7.000 Anerkennungen erreicht.

Zwei Dinge sind jetzt zu tun, um die Stagnation zu durchbrechen: Erstens muss das Bundesgesetz dringend überarbeitet werden, indem ein Recht auf Beratung und Betreuung geschaffen, bei Bedarf eine Förderung bei Qualifizierungsmaßnahmen eingeführt und die Kosten für das Anerkennungsverfahren sozial gestaffelt werden. Ohne Unterstützung sind die Menschen im rechtlich komplizierten Anerkennungsdschungel faktisch verloren und können ihre Bildungsbiografie kaum ausreichend zur Geltung bringen. Zweitens müssen die Länder, die es noch nicht getan haben, umgehend vergleichbare Anerkennungsgesetze für die vielen Landesberufe verabschieden, damit kein Beruf mehr ohne Anerkennungsperspektive bleibt. Ein gutes Beispiel ist hier das neue Gesetz in NRW, dass die Chance genutzt hat, viele Fehler des Bundesgesetzes nicht zu wiederholen. Als Erfolgsmaßstab können aber am Ende weder Antragszahlen noch Hotline-Anrufe dienen, sondern allein erfolgreiche Anerkennungen und die darauf folgende erfolgreiche Arbeitsmarktintegration wie eigenverantwortliche Lebensführung. Nur dann gewinnen die Menschen wie die Gesellschaft gleichermaßen.

Die Grünen
Das Bundesanerkennungsgesetz von 2012 und die Umsetzung der dazugehörigen Landesanerkennungsgesetze sind ein wichtiger Fortschritt. Wir sehen jedoch noch Korrekturbedarf in folgender Hinsicht: Zum einen sind viele akademische Berufe von diesen Verbesserungen ausgeschlossen. Zum anderen brauchen wir flankierende Förder- und Beratungsmaßnahmen, eine gemeinsame Anerkennungskultur der Bundesländer und eine flächendeckende Nachqualifizierungsstruktur, um Fachkräften mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen gerecht zu werden.

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2013: Die Antwort welcher Partei überzeugt Sie am meisten?
    Die Linke (40%)
    Die Grünen (21%)
    SPD (18%)
    CDU/CSU (16%)
    FDP (4%)
     
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    FDP
    Nachdem die Vorgängerregierungen von SPD und Grünen als auch die Große Koalition daran gescheitert sind, ein Anerkennungsgesetz für ausländische Bildungsabschlüsse auf den Weg zu bringen, konnte die FDP mit der Union dieses wichtige Vorhaben endlich umsetzen. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit hat das Gesetz nur Wirkung auf die bundesseitig geregelten Berufsabschlüsse (im Wesentlichen Berufsausbildung und bundesseitig reglementierte Berufe, wie z.B. Mediziner, Apotheker). Nun gilt es, die Länder bei der Umsetzung entsprechender Verfahren auf Landesebene zu ermutigen. Das Angebot im Bereich der Kompetenzfeststellung und Qualifizierung scheint der derzeitigen Nachfrage noch zu genügen. Sollten die dafür zuständigen Stellen (insbesondere die Kammern) in diesem Zusammenhang jedoch Engpässe feststellen, dann werden wir auf diesen Bedarf reagieren. Die Finanzierung von Anpassungsqualifizierungen kann im Übrigen schon jetzt im Rahmen der beruflichen Integration über die BA erfolgen. Grundsätzlich sollte die Umsetzung der Regelungen auf Länderebene abgewartet werden, um dann auf dieser Grundlage eine Evaluierung des Instrumentariums vornehmen zu können. Vorher ist es wenig sinnvoll, eine Neujustierung der lang herbeigesehnten Regelung vorzunehmen.

    Die Linke
    Das Gesetz regelt in erster Linie die bundeseinheitlich reglementierten Berufe (des dualen Systems) und wenige nichtreglementierte Berufe. Wir hätten uns gewünscht, dass das Gesetz alle Berufe einschließt und dadurch weit über 100 Landesgesetzgebungen vereinheitlicht worden wären. DIE LINKE. hat von Anfang an ein einheitliches und transparentes Anerkennungsverfahren angemahnt. Wir stehen weiterhin für ein Recht auf Anerkennung sowie für einen Rechtsanspruch auf Beratung auch dann, wenn die Gleichwertigkeit der Abschlüsse nicht festgestellt wird. Außerdem müssen verbindliche Angebote zur Nachqualifizierung für alle bereitgestellt werden. DIE LINKE. hat sich stets gegen Gebühren im Zuge des Anerkennungsverfahrens ausgesprochen, da Gebühren abschreckend wirken und es darüber hinaus im Interesse der Gesellschaft ist, MigrantInnen zu integrieren. Daher muss das Anerkennungsverfahren auch in erster Linie aus öffentlichen Mitteln getragen werden statt es den Kammern zu übertragen, die Gebühren von mehreren hundert Euro erheben. Wir hätten uns generell gewünscht, dass eine unabhängige und zentrale Stelle, bspw. eine erweiterte Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), das Anerkennungsverfahren vollzieht. Außerdem kritisieren wir, dass das Gesetz ausschließlich die wirtschaftliche Verwertung von Kompetenzen zum Ziel hat („Dieses Gesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt […].“ , §1 des „Anerkennungsgesetzes“), die Wertschätzung, die Integration und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund spielt hingegen nur eine untergeordnete Rolle.