Baden-Württemberg

Neues Gesetz soll humane Lebensbedingungen für Flüchtlinge schaffen

Flüchtlinge in Baden-Württemberg können sich bald über humanere Lebensbedingungen freuen. Der Ministerrat hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Beratung freigegeben. Damit steht die Novellierung auf den Zielgeraden.

Der baden-württembergische Ministerrat hat am Dienstag den Gesetzentwurf des Integrationsministeriums zum neuen Flüchtlingsaufnahmerecht zur Anhörung freigegeben. Damit ist die Novellierung des Gesetzes auf den Zielgeraden angelangt. Schon vor einem Jahr hatte das Integrationsministerium im Rahmen vorläufiger Anwendungshinweise Möglichkeiten zu einer humaneren Unterbringung aufgezeigt.

„Unser Gesetzentwurf stellt für das Flüchtlingsrecht in Baden-Württemberg einen großen qualitativen Sprung in Richtung mehr Humanität dar. Für die Flüchtlinge bedeutet er mehr Freiheit und mehr Eigenverantwortung. Für die Stadt- und Landkreise schafft er mehr Entscheidungsspielräume“, erläuterte Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) in Stuttgart. Damit würden die bestehenden, teils sehr einschränkenden Regelungen abgelöst.

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Flüchtlinge sollen selbst entscheiden
Beispielhaft für die humanitären Verbesserungen ist die im Gesetz vorgesehene Unterbringungssituation der Flüchtlinge: Statt 4,5 Quadratmeter sollen spätestens im Jahr 2016 jedem Flüchtling mindestens 7 Quadratmeter Wohn- und Schlaffläche zustehen. Dabei soll ausdrücklich auch eine Unterbringung in Wohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften möglich sein. Zudem soll die Wohnpflicht in den Gemeinschaftsunterkünften grundsätzlich auf die Dauer des Asylverfahrens, höchstens jedoch auf zwei Jahre verkürzt werden. Zudem strebt die Landesregierung einen Wechsel von Sachleistungen zu mehr Geldleistungen an.

Öney: „Die Flüchtlinge sollen selbst entscheiden können, was sie essen und anziehen möchten.“ Zusätzlich sollen alle Flüchtlinge die Möglichkeit erhalten, Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben. Der Gesetzentwurf legt auch erstmals konkrete Aufgaben und Qualitätsmerkmale der Flüchtlingsberatung und -betreuung fest. Bereits in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Karlsruhe wird hierfür eine unabhängige Stelle eingerichtet. Diese soll auch prüfen, wer als Neuankömmling besonders schutzbedürftig ist.

Seit Jahren nichts passiert
Der Gesetzentwurf zielt auf einen Kostenausgleich gegenüber den Stadt- und Landkreisen. Die Einmalpauschale je Person, die per Verordnung bereits im März 2013 von 10.537 Euro auf derzeit 12.270 Euro angehoben worden ist, soll bis zum Jahr 2016 auf 13.722 Euro steigen. Von da an um jährlich 1,5 Prozent. Um ein Auseinanderklaffen von Ist-Kosten und pauschaler Kostenerstattung zu vermeiden, sollen die Pauschalen erstmals auf der Grundlage der Ist-Ausgaben des Jahres 2016 überprüft werden. Die durch den Gesetzentwurf bedingten Mehrausgaben des Landes würden innerhalb der im Doppelhaushalt und der mittelfristigen Finanzplanung getroffenen Vorsorge liegen. Steigende Flüchtlingszahlen seien, soweit vorhersehbar, einkalkuliert.

Baden-Württemberg hatte bislang sehr restriktive Vorgaben im Flüchtlingsaufnahmegesetz. Seit Jahren war in diesem Bereich nichts passiert. „Ziel der Landesregierung ist es, die Lebensbedingungen für Flüchtlinge in Baden-Württemberg zu verbessern“, sagte Öney, die sich auch auf Bundesebene dafür stark macht, die Voraussetzungen für eine erleichterte und zügigere Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen zu schaffen. Öney: „Die Bundesregierung ist aufgefordert, die Fluchtursachen wirksam zu bekämpfen.“ (hs)