Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug

EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Grund sind die umstrittenen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug. Damit könnte der 2007 von der Großen Koalition verursachte Skandal beendet werden.

Die umstrittenen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug könnten bald der Vergangenheit angehören. Grund ist ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung (liegt dem MiGAZIN vor) auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.

Die geltende Gesetzeslage sieht vor, dass ausländische Ehegatten einen Sprachtest im Herkunftsland bestehen müssen, ehe sie zu ihrer Frau oder zu ihrem Mann in Deutschland einreisen dürfen. Kurios dabei ist: Diesen Sprachtest müssen nur Frauen und Männer von Nicht-EU-Ausländern und Deutschen Staatsbürgern machen, nicht jedoch von EU-Bürgern oder von US-Amerikanern oder von Japanern. Im Klartext bedeutet das: Der Deutsche wird im eigenen Land schlechtergestellt, als ein Spanier oder Bulgare.

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Kuriositäten
Die Liste der Kuriositäten ist lang. So ist es der Bundesregierung beispielsweise egal, ob ein Sprachtest im Einzelfall zumutbar ist oder ob im Herkunftsland Sprachkurse überhaupt angeboten werden. In solchen Fällen meint die Bundesregierung, könnten sich die Betroffenen Deutsch im Selbststudium beibringen. Das gelte selbst dann, wenn der ausländische Ehepartner weder Lesen noch Schreiben könne und der Spracherwerb viele Jahre dauert. Notfalls könne die Ehe auch im Ausland geführt werden.

Dieser Strenge schob zuletzt das Bundesverwaltungsgericht einen Riegel vor. Im September 2012 entschieden die Leipziger Richter, dass von einem Deutschen nicht verlangt werden darf, die Ehe im Ausland zu führen. Außerdem muss das Visum für den Ehegattennachzug spätestens nach einem Jahr erteilt werden – unabhängig von den Sprachkenntnissen. Die Richter entschieden auch: Ist absehbar, dass der Spracherwerb nicht innerhalb eines Jahres möglich ist, ist ein Visum sofort zu erteilen.

Geheimniskrämerei
Ein Passus, die der Bundesregierung nicht gefällt. Schon Monate zuvor hatte die Bundesregierung auf Anfragen mehrmals versichert, die Auslandsvertretungen seien per Runderlass über die Rechtsprechung „umfassend“ informiert worden. Den Runderlass selbst wollte die Bundesregierung aber nicht herausgeben, stufte ihn sogar als Verschlusssache ein.

Erst mehrere Interventionen und Monate später erfuhr die Öffentlichkeit den Grund für die Geheimniskrämerei. Entgegen den Bekundungen fehlte im Erlass ein wichtiger Teil des Urteils. Nämlich, dass im Einzelfall die Jahresfrist nicht abgewartet werden darf. Im Gegenteil: Das Auswärtige Amt hatte durch optische Hervorhebungen einzelner Textteile den Visastellen sogar eine strenge Zumutbarkeitsprüfung nahegelegt.

Trickreich
Wie trickreich die Bundesregierung agiert, hatte sie zuvor schon mehrmals unter Beweis gestellt. Bei laufenden Gerichtsverfahren beispielsweise wurden Visa im Last-Minute-Verfahren und ohne Sprachnachweise erteilt, wenn abzusehen war, dass der nachzugswillige Ehegatte den Prozess gewinnen würde. So wurden Urteile verhindert, auf die sich andere Betroffene hätten berufen können – auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Beim nunmehr eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren wird das nicht passieren. Die Position und rechtlichen Argumente der EU-Kommission sprechen klar gegen die Bundesregierung. Das machte sie bereits im Mai 2011 in ihrer Stellungnahmen deutlich, dem das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile gefolgt ist. Auch Rechtsexperten gehen davon aus, dass die deutsche Regelung gekippt wird. Das Gesetz sei mit den Vorgaben der EU-Familienzusammenführungs-Richtlinie und der EU-Grundrechte-Charta unvereinbar.

Endlich!
Entsprechend groß ist die Freude bei der integrationspolitischen Sprecherin der Linkfraktion, Sevim Dağdelen, über das Vertragsverletzungsverfahren: „Viele zwangsweise voneinander getrennte Paare können nun hoffen, dass die gesetzlichen Schikanen bald ein Ende haben werden.“ Es sei sehr zu begrüßen, dass „die anhaltende Verletzung von EU-Recht beim Ehegattennachzug durch die Bundesregierung endlich Konsequenzen“ habe. Damit „könnte der 2007 von der Großen Koalition verursachte Skandal beendet werden, das Zusammenleben von Ehe- und Lebenspartnern zu erschweren oder gar zu verhindern“, so die Linkspolitikerin.

Wie schwer der Spracherwerb im Ausland ist, zeigen aktuelle Zahlen: Ein Drittel der nachzugswilligen Eheleute fällt beim Deutschtest durch. 2012 waren das 34 Prozent, in der Türkei 37. In Ländern wie Bangladesch und Kosovo liegt die Misserfolgsquote sogar deutlich über 50 Prozent. Nur 22 Prozent, also nur jeder Fünfte, hatte Zugang zu einem Sprachkurs der Goethe-Institute, auf die von Regierungsseite immer wieder verwiesen wird. In der Türkei gar nur 10 Prozent. Kurz: Von den rund 22.000 Ehegatten, die 2012 an einem Sprachtest teilgenommen haben, wurde der Nachzug in etwa 10.000 Fällen verwehrt.

Kein Einlenken
„Hinter diesen Zahlen steckt das unermessliche Leid derer, die trotz aller Bemühungen an den Sprachanforderungen scheitern und von den Menschen getrennt werden, die sie lieben“, so Dağdelen weiter. Sie fordert deshalb die Bundesregierung auf, „nicht in ideologischer Borniertheit auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mit absehbarem Ergebnis zu warten, sondern im Interesse der Menschen sofort zu handeln und die Sprachhürden beim Ehegattennachzug umgehend abzuschaffen.“

Ein Einlenken der Bundesregierung ist aber so gut wie ausgeschlossen. In der aktuellen Antwort teilt sie mit, sie werde „in Ihrer Stellungnahme an die Europäische Kommission an ihren bekannten Rechtspositionen festhalten“. Das überrascht nicht. Hatte doch der parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder (CDU) bereits im Juni 2011 eingestanden, dass es sich hierbei nicht um eine juristische, sondern um eine politische Frage handelt. „Solange es rechtlich möglich ist, einen solchen Sprachnachweis zu verlangen, werden wir das auch tun“, hatte er in einer Fragerunde im Plenum des Bundestages offen zugegeben.

Politische Frage

Dass die Bundesregierung diese Begründung auch vor der EU-Kommission vorträgt, darf allerdings bezweifelt werden. Es gilt als ausgeschlossen, dass die EU-Kommission es hinnimmt, dass Grundrechte und rechtsstaatliche Grundsätze zugunsten nationaler Regierungspolitik ausgehebelt werden.