Optionspflicht

Bremen erleichtert Mehrstaatigkeit

Bremer Innensenator Mäurer erleichtert die Zulassung von Mehrstaatigkeit per Erlass. Die neuen Vorgaben sollen Optionspflichtigen zugute kommen. Mäurer: Optionspflicht ist integrationspolitisch nicht sinnvoll.

Mit einem Erlass hat der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), die Voraussetzungen für die Beibehaltung mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert. Von der Regelung profitieren junge Leute, die sich nach der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG § 29) ab dem 18. Lebensjahr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsbürgerschaft entscheiden müssen.

Dieser Entscheidungszwang wird nach Ansicht von Innensenator Mäurer der Lebenssituation der mit mehreren Staatsangehörigkeiten aufgewachsenen jungen Erwachsenen nicht gerecht und kann für sie zu schwerwiegenden Konflikten mit ihren Familien führen. Die überwiegende Zahl der Optionspflichtigen sei in Deutschland verwurzelt und werde dauerhaft Teil der deutschen Gesellschaft bleiben. „Es ist daher aus integrationspolitischen Gründen nicht sinnvoll, den Fortbestand ihrer deutschen Staatsangehörigkeit in Frage zu stellen“, so Mäurer.

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Rechtliche Möglichkeit genutzt
Die Durchführung des Optionsverfahrens sei darüber hinaus mit praktischen Schwierigkeiten verbunden und verursache einen erheblichen Verwaltungsaufwand. „Mit dem Erlass wollen wir dazu beitragen, dass, solange der Bundesgesetzgeber sich einer neuen Regelung verweigert, alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten zur Zulassung von Mehrstaatigkeit genutzt werden“, begründete Innensenator Mäurer seinen Erlass.

Die derzeit geltende gesetzliche Regelung lässt die Beibehaltung anderer Staatsbürgerschaften neben der deutschen nur zu, wenn die Aufgabe oder der Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Mit dem Erlass wurden die Voraussetzungen für die Genehmigung präzisiert. Danach ist von einer Unzumutbarkeit bereits dann auszugehen und eine Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zu erteilen, wenn

Baden-Württemberg hats vorgemacht
Von der Optionsverpflichtung nach § 29 StAG sind junge Menschen betroffen, die nach dem 1. Januar 2000 eingebürgert wurden und neben der deutschen eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres, also beginnend seit Anfang 2008, müssen diese Personen erklären, welche Staatsangehörigkeit sie behalten wollen. Bis Ende 2012 waren von der Optionsverpflichtung in Bremen 260 Personen betroffen. Bis Ende 2017 werden weitere 419 Personen optionspflichtig.

Mit diesem Erlass folgt Bremen dem Beispiel von Baden-Württemberg. Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) hatte dort ebenfalls den gesetzlichen Freiraum genutzt und per Erlass die Hürden für den Doppelpass deutlich abgesenkt. Ob weitere SPD geführte Bundesländer von dieser Möglichkeit gebrauch machen, bleibt abzuwarten. (bk)