Islam eingebürgert

Bremen unterschreibt Staatsvertrag mit Muslimen

Bremen unterschreibt Staatsvertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften. Damit gehört der Islam zu Bremen. Es bleiben aber offene Fragen – vor allem im Bereich der Finanzen. Da wird sich zeigen, wie ernst es die Beteiligten meinen.

Nach der Hansestadt Hamburg unterschreibt ein zweiter Stadtstaat einen Vertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften. In Bremen und Bremerhaven sind von nun an islamische Feiertage, die Besetzung einiger öffentlich-rechtlicher Gremien, Bestattungsrituale oder der Bau von Moscheen vertraglich geregelt. Mit diesem Staatsvertrag gehört der Islam nun auch zu Bremen.

Zu den Unterzeichnern des Bremer Staatsvertrags gehören neben der Schura Bremen auch der Landesverband der islamischen Religionsgemeinschaften Niedersachsen und Bremen (DİTİB), unter dem erfolgreichen Vorsitzenden Yılmaz Kılıç aus Melle und der Verband der islamischen Kulturzentren (VIKZ). Alle Beteiligten, angefangen vom Bremer Senat über Kirchen, Moscheen und weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen, bewerten den Staatsvertrag als einen Meilenstein und wichtige Anerkennung der muslimischen Religionsgemeinschaften sowie ihrer langjährigen, ehrenamtlichen Arbeit.

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Den islamischen Religionsgemeinschaften ist es nun gesetzlich erlaubt, Moscheen mit Kuppeln und Minarette zu bauen, sofern diese sich mit den geltenden Baugesetzen vertragen. Außerdem bekennen sich beide Seiten ausdrücklich zur Gleichstellung von Mann und Frau. Dass dieser Punkt in dem Vertragstext ausdrückliche Erwähnung findet, weist auf eine offene Wunde in der Einwanderergesellschaft hin: Noch immer gibt es in den patriarchalischen Familienstrukturen nicht weniger Muslime, Araber und Türken Defizite bei der geschlechtlichen Gleichstellung. Dies hat aber im Gegensatz zur allgemeinen Auffassung in der Mehrheitsgesellschaft, keine Grundlage in der islamischen Religion. Patriarchalische Gesellschaftsstrukturen und geschlechtliche Diskriminierung haben vorislamische Zusammenhänge, die öffentlich auch klar benannt werden müssen. Kulturelle Eigenschaften mit pseudoreligiösen Merkmalen zu vermischen, bringt die Migrantencommunity nicht voran. Bei der Geschlechtergleichstellung müssen sich viele Muslime noch weiter anstrengen. Der kulturelle, soziale und wirtschaftliche Erfolg der muslimischen Frau sollte die Männer nicht irritieren.

In dem Bremer Vertragstext ist auch die Bestattung auf öffentlichen Friedhöfen, die Beteiligung in öffentlich-rechtlichen Institutionen, so beispielsweise in den Rundfunkräten, sowie die Achtung islamischer Speisevorschriften für die Bremer Muslime geregelt. Des Weiteren können sich die Muslime, zu denen auch die alevitischen Glaubensgeschwister fest dazugehören, an drei islamischen Feiertagen (Ramadan, Opferfest und Aschurafest) unbezahlten Urlaub nehmen und die Kinder vom Schulunterricht befreien lassen. Muslimische Schüler bekommen grundsätzlich frei an den Feiertagen und müssen nicht, wie früher, um Erlaubnis bei der Schulleitung fragen. Daneben müssen Betriebe ihrem Personal an diesen Tagen die Teilnahme an dem Gebet erlauben, falls seitens des Arbeitgebers keine ernst zu nehmenden Gründe dagegensprechen. Weitere wichtige Fragen, wie etwa der Schwimm- und Religionsunterricht oder die Speisevorschriften auf Klassenfahrten, finden in dem Staatsvertrag keine Erwähnung. Diese müssen aber ebenso schnell geklärt werden.

In Bremen und Bremerhaven leben etwa 50.000 Muslime. Diese bekommen durch den Vertrag zwar mehr Rechte aber auch mehr Pflichten im Alltag. Dennoch bedeutet dieser Staatsvertrag noch nicht die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Erst dadurch wäre es aber möglich, auf „Augenhöhe“ zu diskutieren, wie sie so oft von Integrationsexperten gefordert wird. Erst durch einen Körperschaftsstatus können wichtige Mitspracherechte und nötige Finanzmittel für eine qualitativ wertvolle Arbeit beansprucht werden.

Deshalb müssen die islamischen Religionsgemeinschaften auch ohne den Körperschaftsstatus mehr Finanzmittel bekommen, um die ehrenamtliche Arbeit zu professionalisieren und geeignete sowie dringend benötigte Fachkräfte einzustellen. Bei der Finanzmittelvergabe und der zukünftigen Einstellungspraxis des Landes Bremen wird sich herausstellen, ob sich Wohlfahrtsverbände, Kirchen und andere öffentlich-rechtliche und zivile Organisationen wirklich über diesen Staatsvertrag freuen und es ernst meinen oder ob dies nur eine Politik mit Symbolcharakter ist.

Man muss sich nichts vormachen: Es geht hier auch um die Verteilung von knappen Ressourcen. Wo Geld und Macht geteilt werden müssen, muss auch jeder zu Kompromissen bereit sein. Mit der Anerkennung der islamischen Religionsgemeinschaften und der Unterzeichnung des Staatsvertrags kommt ein weiterer „Spieler“ ins Feld, den die etablierten Kräfte als Konkurrenz ansehen könnten. Es ist zu hoffen, dass diese neue Situation zu neuen Kooperationen und gegenseitigem Nutzen führen wird. Ein Nutzen für die gesamte Gesellschaft. Eine „Win-win-Situation“, in der alle Seiten profitieren und keiner verliert.