Polen

Reformen in der Einwanderungspolitik

Seit Mitte August 2012 hat Polen sein Staatsbürgerschaftsrecht und die Visapolitik liberalisiert. Ziel ist es, polnische Minderheiten in der Ukraine und Weißrussland zur Zuwanderung nach Polen zu motivieren.

Am 15. August sind Änderungen im polnischen Staatsbürgerschaftsrecht sowie in der Visapolitik in Kraft getreten. Bewohner der gesamten russischen Exklave Kaliningrad (Königsberg) können nun visafrei nach Polen einreisen.

In den ersten zehn Tagen nach Inkrafttreten der Neuregelung beantragten bereits rund 3.000 Russen entsprechende Ausweiskarten. Zudem wurden die Einbürgerungsverfahren erleichtert und die Hinnahme mehrfacher Staatsangehörigkeiten ermöglicht.

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Tipp: Weitere Informationen gibt es auf der offiziellen Internetseite Polens „Office for Foreigners„.

Ziel: Zuwanderung
Gemäß der Neuregelung kann eine Einbürgerung dann erfolgen, wenn der Antragsteller nach Erhalt einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis (karta stałego pobytu) weitere drei Jahre in Polen wohnt. Zudem muss ein Polnisch-Sprachtest bestanden sowie ein regelmäßiges Einkommen und eine Wohnung nachgewiesen werden. Die Vergabe erfolgt nicht mehr durch nationale Behörden, sondern über die Regionalregierungen (Wojewodschaften).

Mit diesen Reformen sollen v. a. Mitglieder der polnischen Minderheit in Nachbarstaaten wie der Ukraine und Weißrussland zur Zuwanderung nach Polen motiviert werden, um dort Lücken auf dem Arbeitsmarkt zu schließen. (MuB)